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27. Mai 2009, 16:30 Uhr

"Verfassungsrechtlich sehr kritisch"

Familienministerin von der Leyen bleibt bei ihren Plänen, Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten sperren zu lassen. Experten bezweifeln die Wirksamkeit solcher Sperren, da sich diese leicht umgehen ließen. Außerdem gibt es rechtliche Bedenken gegen das Vorhaben der CDU-Politikerin.

Internet, Sperre, Kinderpornografie

Auf dem Archivbild zeigt Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), welches Logo künftig erscheinen soll, wenn Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten aufgerufen werden© DPA

Im Streit um Internet-Sperren zur Bekämpfung von Kinderpornografie will Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf die Kritiker zugehen, aber nicht von ihren Plänen abrücken. Bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages äußerten Experten am Mittwoch in Berlin erhebliche Bedenken zu dem von Union und SPD eingebrachten Gesetzentwurf. Vor allem die Rolle des Bundeskriminalamts (BKA) stieß auf heftige Kritik. Außerdem lasse der Entwurf eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet vermissen. Fraglich war sogar, ob der Bundestag für solche Maßnahmen überhaupt zuständig ist.

Von der Leyen erklärte, sie nehme die Kritik sehr ernst. "Von meinem Ziel, die freie Verfügbarkeit der Bilder vergewaltigter Kinder im Netz zu stoppen, lasse ich mich jedoch keinen Deut abbringen", sagte die Ministerin. In einem Interview mit "Spiegel Online" räumte sie aber "Nachbesserungsbedarf" bei dem Gesetzesvorschlag ein.

"Verfassungrechtlich sehr kritisch"

In ihrem Vorschlag wollten die Fraktionen der großen Koalition das BKA beauftragen, Listen von verdächtigen Websites zu erstellen. Der Zugang zu diesen Internetseiten sollte daraufhin erschwert werden. Von Sperren oder Blockaden könne laut Expertenmeinung aber nicht gesprochen werden, da diese relativ einfach zu durchbrechen oder umgehen seien. Dass eine Polizeibehörde und nicht ein Richter solche Abwehrmaßnahmen durchführen lasse, sei außerdem "verfassungsrechtlich sehr kritisch", sagte Strafrechts-Experte Ulrich Sieber.

Daneben beschäftigt die Kritiker vor allem, wie Websites auf die Sperrlisten kommen. BKA-Abteilungsleiter Jürgen Maurer kündigte diesbezüglich an, im Zweifelsfall eine Domain nicht auf die Liste setzen zu wollen. Basierend auf Informationen von Ländern wie Norwegen oder Dänemark, die bereits Sperrlisten führten, geht Maurer von "einigen 1000 Domains" aus, die zu sperren sind. Rund 150 bis 200 neue Seiten würden schätzungsweise pro Woche dazukommen.

Internet-Experten sind sich einig, dass Sperren von Websites - wie in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen - relativ einfach zu umgehen sind. Anleitungen dazu kursieren im Web. Deswegen müsse das Löschen und nicht das Blockieren von kinderpornografischen Inhalten klar Vorrang haben. "Sperren können nur flankierende Maßnahmen sein", sagte Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco).

Dass das Löschen von kinderpornografischen Inhalten sehr aufwendig sei, wies der Arbeitskreis gegen Zensur, zu dem unter anderem auch der Chaos Computer Club gehört, zurück. Auf eine Initiative des Arbeitskreises hin seien innerhalb von nur zwölf Stunden europaweit 60 Internet-Angebote von den informierten Providern gelöscht worden.

Neben Schwächen bei der technischen Umsetzung des Kampfes gegen Kinderpornografie im Internet wurden zudem Stimmen laut, der Bund sei für eine derartige Maßnahme überhaupt nicht zuständig. Der Verfassungsrechtler Matthias Bäcker sieht "einen ganzen Strauß verfassungsrechtlicher Probleme". Auch eine von der SPD beauftragte Anwaltskanzlei kommt zu dem Schluss, dass eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes "problematisch" erscheine.

DPA
 
 
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