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10. Mai 2007, 16:26 Uhr

Wann ist ein Kind ein Kind?

Der Betreiber von "Second Life" hat angekündigt, gegen Kinderpornografie in der virtuellen Welt streng vorzugehen. Die Community streitet: Sind die angekündigten Maßnahmen begrüßenswert, übertrieben oder unnütz? Juristisch ist das Verhältnis von Avataren und echten Menschen kompliziert. Von Ralf Sander

Wer verbirgt sich hinter einem Avatar© Linden Lab/DDP

Ein Beitrag des ARD-Magazins "Report Mainz" hat Anfang der Woche die virtuelle Welt "Second Life" (SL) und ihre Betreiber, die Firma Linden Lab, in Aufregung versetzt. Der Vorwurf der ARD-Journalisten: Es gebe Kinderpornografie innerhalb der Onlinewelt, in der sich Menschen aus aller Welt mittels von ihnen gesteuerter Avatare treffen. Außerdem komme es vor, dass "kindlich aussehende Figuren von Erwachsenen sexuell missbraucht würden". Der Bericht fand weltweit Widerhall.

In einem Blogeintrag bezieht SL-Mitarbeiterin Robin Linden nun Stellung: Sie sei erschüttert gewesen angesichts der Kinderpornofotos, die laut "Report Mainz" zwischen einigen Nutzern in Second Life getauscht würden. Sie habe "null Toleranz" gegenüber Kinderpornografie und den Behörden seine uneingeschränkte Zusammenarbeit angeboten, schreibt Linden. In einem Fall führt die Spur nach Deutschland, die Staatsanwaltschaft Halle hat Ermittlungen aufgenommen.

Dieser Teil der Affäre - die Verbreitung von Fotos des Missbrauchs echter Kinder - ist klar umrissen. Komplizierter ist der Fall, wenn Avatare miteinander virtuellen Sex haben und eine der beiden Figuren ein kindliches Aussehen trägt. Jeder Avatar wird von einem Menschen gesteuert, das bedeutet, dass hinter dem kindlich aussehenden Cyberwesen eine aktiv teilnehmende Person stehen muss. In dem von "Report Mainz" aufgegriffenen Fall habe es sich um einen 54-jährigen Mann und eine 27-jährige Frau gehandelt, die den kindlichen Avatar gesteuert habe. "Beide wurden sofort aus Second Life verbannt", schreibt Linden in seinem Blog. Weiter fügt sie hinzu: "Wir werden die Darstellung sexueller oder obszöner Akte mit der Beteiligung Minderjähriger in Second Life nicht zulassen." Jeder, der dieser Anweisung zuwiderhandele, werde gesperrt, außerdem werde gegebenenfalls mit den entsprechenden Behörden zusammengearbeitet.

Kann man Avatare missbrauchen?

Dieser Fall berührt mehrere juristische Probleme: Sind Sexdarstellungen mit künstlichen Wesen, von denen eines kindlich aussieht, als Kinderpornografie zu bezeichnen und damit strafbar? "Eindeutig ja. Der Tatbestand der Kinderpornografie kann auch durch Fantasiedarstellungen erfüllt werden", sagt Andreas Lober, Rechtsanwalt und Experte für IT-Recht und Jugendschutz zu stern.de. Kann man von Kindesmissbrauch sprechen, wenn kein reales Kind beteiligt war? Lober: "Ein Kindesmissbrauch könnte höchstens vorliegen, wenn der kindlich aussehende Avatar von einem Kind - also einer Person unter 14 Jahren - gesteuert wird. Das Strafgesetz schützt Kinder - nicht Avatare." Voraussetzung wäre aber, erklärt der Anwalt weiter, dass man die Handlung zwischen zwei Avataren als "sexuelle Handlung" ansehen würde, wozu es bisher keine Rechtsprechung gebe. Anders wäre der Fall, wenn einer der Avatare tatsächlich von einem Kind gesteuert würde. "Hier könnte man - Vorsatz vorausgesetzt - tatsächlich einen Fall von Kindesmissbrauch annehmen.", so Lober.

Die Community kocht

Jugendschutz in "Second Life" - Robin Linden verspricht als weitere Maßnahme ein überarbeitetes Jugendschutzsystem. Das Alter eines SL-Teilnehmers solle dann mithilfe verschiedener Identifikationsverfahren überprüft werden, zum Beispiel Reisepässen oder Sozialversicherungsnummern. Dadurch solle es besser möglich sein, Inhalte für Erwachsene von Minderjährigen fernzuhalten.

Ob diese Maßnahmen das Kinderpornoproblem lösen können, ist unter Second-Life-Bewohnern umstritten. Unter Lindens Blogeintrag finden sich 100 Kommentare mit den unterschiedlichsten Ansichten. Während einige User das harte Durchgreifen begrüßen, zweifeln andere die Wirksamkeit der Maßnahmen an und fühlen sich unangemessen ausspioniert. Ein Nutzer namens "Tasrill Sieyes" schimpft: "Weil zwei Erwachsene etwas tun, das der Großteil der Community nicht gut findet, sorgt ihr von nun an dafür, dass man mehr persönliche Angaben machen muss als bei der Beantragung eines Kredits?"

Verschiedene Nutzer weisen darauf hin, dass dieses Verhalten "Age Play" genannt wird und in Second Life wesentlich häufiger vorkomme, als es die Betreiber offenbar wahrhaben wollten.

"Coolkama" schlägt vor, kindlich aussehende Avatare abzuschaffen: "Es gibt keinen, gar keinen Grund, sich als Kind in Second Life auszugeben. Keinen!" Das sehen andere User anders. Er hole zum Beispiel als Teenager-Avatar seine Kindheit nach, die im echten Leben schlimm gewesen sei, schreibt "Brett Finsbury".

Einigkeit besteht allerdings in einem Aspekt: Die Altersprüfung hätte in dem von "Report Mainz" aufgegriffenen Fall nichts genützt. Schließlich waren beide Beteiligte volljährig.

Von Ralf Sander
 
 
KOMMENTARE (3 von 3)
 
FlyingDutchman (11.05.2007, 10:27 Uhr)
Sex mit kindlich aussehenden Avataren? Mord an Avataren?
Second Life: Beim Tausch von pornographischen Photos ist die Rechtslage wohl eindeutig, aber beim Sex mit kindlich aussehenden Avataren? Zum Einen stecken hinter den besagten Avataren wahrscheinlich in den meisten Fällen erwachsene, zum anderen ist es ja kein richtiger Sex. Was wäre denn im umgekehrten Fall, wenn ein 12 jähriger einen Erwachsen aussehenden Avatar virtuellen Sex hat mit einer anderen Avatar der von einer erwachsenen Person gesteuert wird? Ist das jetzt mehr oder weniger verwerflich?
Einen Schritt weiter - Doom, Quake usw: In diesen Ballerspielen werden massenweise andere Avatare erschossen oder verstümmelt. Müssen die Mitspieler jetzt mit einer Anklage wegen virtuellen Mordes rechnen? Falls minderjährige Mitspieler impliziert sind, muss dann der Hersteller mit einer Klage wegen der Anwerbung von Kindersoldaten rechnen?
Falls man das die oben angesprochenen Probleme nicht in die Kategorie Überreaktion einordnen kann, stellen sich Fragen über Fragen. Die Anwälte werden sich darüber freuen, vielleicht wurde ja die ganze Diskussion von Anwälten angeheizt um eine neue Einnahmequelle zu erschliessen?
Staudenmaier007 (11.05.2007, 09:24 Uhr)
Dagobert´s Neffen oder die Frage wie ist das mit den Bienen und Blümchen ?
Wo die Möglichkeit besteht gibt es Missbrauch.
Warum können/müssen überhaupt Avatare virtuellen Sex haben ?
RomanTicker (11.05.2007, 08:46 Uhr)
Man kann es auch übertreiben
Ich habe auch kein Verständnis für Kinderpornografie und Menschen, die da echtes Material austauschen soltlen auch nach bestehendem Recht bestraft werden. Es ist aber etwas ganz anderes, wenn Leute aufgrund ihres Verhaltens mit den Spielfiguren bestraft werden sollen. Das geht nach meiner Auffassung entschieden zu weit. Es ist nur ein Spiel. Man kann doch so ein Online Spiel nicht strenger überwachen als die Realität. Das ist absolut lächerlich. Wie bitteschön, soll außerdem eine Spielfigur in einem Spiel eine andere Spielfigur mißbrauchen? So etwas ist im Spiel sicherlich nicht möglich. Wieso regt man sich eigentlich stärker darüber auf, wenn sexuelle Handlungen in gegenseitigem Einverständnis in einem Spiel nachgespielt werden als wenn in anderen Rollenspielen die Spieler sich spielerisch gegenseitig umbringen. Wird man bei Counterstrike des Mordes beschuldigt, wenn man eine andere Spielfigur erschießt? Sicherlich nicht, das wäre läscherlich.
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