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Nach einer Einschätzung des Oberlandesgerichtes Köln ist die Lehrerbewertung auf der Website spickmich.de erlaubt. Ein endgültiges Urteil im Streit zwischen dem Seitenbetreiber und einer Lehrerin steht jedoch noch aus.
Es bleibt dabei: Das Bewertungsportal spickmich.de, auf dem Schüler ihren Lehrern anonym Noten geben können, verstößt nicht gegen den Persönlichkeitsschutz. Eine Pädagogin aus Moers in Nordrhein-Westfalen hatte vergeblich versucht, ein Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten des Internetportals anzufechten.
Die Anwälte einer Lehrerin, die sich gegen eine Bewertung auf "Spickmich.de" wehrt, denken über den Weg nach Karlsruhe nach: Das Bundesverfassungsgericht soll grundsätzlich über Lehrerbewertungen im Internet entscheiden.
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