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13. Juli 2007, 10:56 Uhr

Philologenverband rät zur Daten-Zurückhaltung

Nach dem Kölner Gerichtsurteil, das die Bewertung von Lehrern auf Schüler-Onlineportalen stützt, emphiehlt der Deutsche Philologenverband: Lehrer sollten keine Informationen über sich auf den Homepages ihrer Schulen preisgeben.

Einige Lehrer fühlen sich durch die Bewertungen auf Schülerportalen bloßgestellt© Frank May/DPA

Der Deutsche Philologenverband rät Lehrern zur Zurückhaltung bei Angaben privater Daten auf der Schul-Homepage. Das Kölner Landgericht hatte die Benotung einer Gymnasiallehrerin durch ihre Schüler auf der Internet-Seite "Spickmich" am Mittwoch in einem Urteil für rechtens erklärt. Der Philologenverband betonte am Donnerstag in Köln, die Veröffentlichung des Lehrernamens sei aber nur dann zulässig, wenn die Lehrer-Daten mit Zustimmung des betroffenen Pädagogen bereits an anderer Stelle im Internet abrufbar waren - also vor allem auf der Website der Schule.

Den Kollegen werde deshalb nun geraten, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von persönlichen Daten auf der Schul-Homepage zurückzuziehen oder nicht mehr zu erteilen, betonte der Verband, der die Interessen von Gymnasiallehrern vertritt. Bei "Spickmich" würden Lehrer öffentlich bloß gestellt. Den Betreibern gehe es nicht um eine bessere Unterrichtsqualität oder Tipps für Lehrer, sondern sie seien mit "fragwürdigen Kriterien" wie "sexy" vor allem an öffentlicher Aufmerksamkeit interessiert, kritisierte der Verband.

Unter Nennung ihres Namens, ihrer Schule und ihrer Fächer hatte die Gymnasiallehrerin aus Moers in dem Schüler-Netzwerk die Gesamtnote 4,3 erhalten. Die Kölner Richter sahen das Persönlichkeitsrecht der Lehrerin durch die Veröffentlichung nicht verletzt, ihre persönlichen Daten seien zuvor schon auf der Internetseite der Schule zu sehen gewesen.

DPA
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
malte36 (15.07.2007, 11:51 Uhr)
Urteil vom PhV falsch interpretiert!
Anscheinend hat der Philologenverband das Urteil und die Begründung nicht richtig gelesen! Es ist völlig egal, ob man auf der Schulhomepage steht oder nicht! IN DIESEM FALL hat das dazu geführt, dass die Klage keinen Erfolg hatte. GENERELL gilt aber, dass Lehrer sich "in ihrer Berufsausübung einer öffentlichen Kritik stellen müssen."
Über die Sache "Lehrernoten" an sich kann man sicherlich streiten, eine "Scheinsicherheit" für seine Mitglieder vorgaukeln finde ich seitens des Philologenverbandes aber genauso unseriös.
sportartmakler (13.07.2007, 12:30 Uhr)
urteil wider realität
dieses urteil kann ich beim besten willen nicht verstehen. die respektlosigkeit und auch die gewaltbereitschaft hält immer mehr einzug in die schulen, und dieses verhalten wird mit richterlicher entscheidung auch noch gestärkt!!! ich selbst bin kein lehrer, kenne aber genügend die immer spaß an ihrem beruf hatten, betonung liegt auf HATTEN. die persönlichkeitsrechte die ja angeblich mit öffentlicher bloßstellung nicht beschnitten werden, werden aber an immer mehr schulen jeden tag mit füßen getreten. der lehrer da vorne ist ja nur lehrer, der assi der mir mr.allwissend etwas beibringen möchte. es verlassen leider immer weniger junge menschen die schule mit der einsicht das bildung und lebenslanges lernen genau der richtige weg sind. der traurige große rest sind alles coole gangster denen keiner was vom leben zu erzählen braucht.
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