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Im Streit um das Recht an der Wortmarke "Memory" haben sich der Ravensburger Spieleverlag und der US-Elektronikkonzern Apple außergerichtlich verglichen.
Urteil des BGH: Erfahren Internet-Auktionshäuser von Markenverletzungen auf ihren Webseiten, müssen sie entsprechende Angebote unverzüglich sperren. Im konkreten Fall ging es um "Edelreplika" von Rolex-Uhren.
Der Internet-Handelsplatz Ebay muss für Markenrecht-Verstöße der Händler haften, wenn er deren illegalen Angebote etwa mit Werbung aktiv unterstützt oder Hinweise auf gefälschte Produkte ignoriert.
Ungeachtet von Kritik soll nahe der neuseeländischen Hauptstadt Wellington bald ein "Wellywood"-Schriftzug Besucher grüßen.
Der deutsche Tablet-PC WePad hat einen neuen Namen: WeTab heißt der iPad-Konkurrent der Berliner Firma Neofonie jetzt. Gründe sind bisher nicht bekannt. Gerüchte, dass Apple seine Markenrechte am iPad verletzt sehen könnte, gibt es aber schon länger.
Bei der Namensauswahl für neue Webseiten gibt es jetzt mehr Möglichkeiten. An diesem Freitag erweitert die Registrierungsstelle Denic den Spielraum für die Namensgebung der Internetseiten mit der Endung «.de».
Bei Ebay kann es beim Versteigern von Artikeln auch mal zu Problemen kommen. Im zweiten Teil der Rechtstipps beantwortet stern.de die 13 wichtigsten Fragen für Verkäufer.
Die "Deutsche Kinderhilfe" versucht mit einer Unterschriftenaktion den umstrittenen Gesetzentwurf zu Kinderporno-Sperren im Internet zu unterstützen. Umstritten ist aber auch die "Kinderhilfe" selbst. Blogger werfen ihr Populismus vor - und Hacker verändern ihre Website.
Die Online-Petition gegen die geplanten Internetsperren hat die nötige Anzahl Unterschriften erreicht, um öffentlich vor dem Petitionsausschuss des Bundestags diskutiert zu werden. stern.de erklärt, was sich die Befürworter der Sperren versprechen, wie das System funktionieren soll - und warum es so scharf kritisiert wird.
Diese dienstliche Mitteilung dürfte ein russischer Geschäftsmann glatt mit einem ":-(" unterzeichnet haben. Oleg Teterin, Chef eines Unternehmens namens Superfone, hatte schon großspurig erklärt, das bekannte Emoticon ";-)" sei nun ein Markenzeichen - und er habe die Rechte. Dabei hatte die Patentbehörde noch gar nicht entschieden.
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