. .
Online-Neuigkeiten und Internet-Trends
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
18. Januar 2007, 18:09 Uhr

Härtere Gangart gegen (deutsche) Spammer

Das gerade vom Bundestag gebilligte Telemediengesetz sieht unter anderem Bußgelder für die Versender von Spam-Mails vor und soll das Vertrauen der Konsumenten in das Internet stärken. Die Internetwirtschaft kritisiert neue Regelungen zur Haftung.

Der Bundestag hat das von der Internetwirtschaft kritisierte Gesetz elektronische Medien gebilligt. Das so genannte Telemediengesetz sieht unter anderem Bußgelder für die Versender von unerwünschten E-Mails (Spam) vor und soll das Vertrauen der Konsumenten in das Internet stärken. Es fasst die Vorschriften für elektronische Medien in den Bundesgesetzen für Teledienste und im Mediendienst-Staatsvertrag der Länder zusammen.

Umfangreiche Informationspflichten

Das Gesetz sieht umfangreiche Informationspflichten für die Anbieter bestimmter Informations- und Kommunikationsdienste vor. Bei Werbe-Mails dürfen weder der Absender noch der kommerzielle Zweck der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Das Gesetz trennt zwischen Telemediendiensten auf der einen und reinen Telekommunikationsdiensten und Rundfunk auf der anderen Seite. Nicht unter das neue Gesetz fallen demnach der herkömmliche Rundfunk, die Übertragung von Signalen über das Telekommunikationsnetz, die Übertragung von Rundfunkprogrammen im Internet und die Internet-Telefonie. Eingeschlossen sind aber etwa Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen, die direkt bestellt werden können, der individuelle Abruf von Videos, wenn es sich nicht um einen Fernsehdienst handelt, oder Werbe-Mails.

Kritik wegen Haftungsfragen

Die größten Bedenken hatte die Internet-Wirtschaft zu Haftungsfragen geäußert. Den Anbietern von Internet-Zugängen und von Serverkapazitäten dürfe nicht die Überwachungspflicht für die Inhalte auf den Internet-Seiten aufgebürdet werden. Zudem wird bemängelt, dass Spam vor allem ein internationales Problem sei, weshalb eine länderübergreifende und abgestimmte Verfolgung von Spammern notwendig sei. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco kritisierte am Donnerstag zudem, dass die Auskunftspflichten erheblich ausgeweitet werden könnten: Internet-Anbieter müssten künftig Informationen wie Name, Anschrift oder Bankverbindung nicht nur für Zwecke der Strafverfolgung, sondern auch zur Gefahrenabwehr den Polizeibehörden der Länder zur Verfügung stellen. Dafür würde aber eine völlig unzureichende Entschädigung gezahlt.

Reuters
 
 
 
Partnerangebot Der stern.de-DSL-Vergleich Der stern.de-DSL-Vergleich Sparen bei DSL-Flatrates

Mit einem DSL-Tarif-Vergleich finden Sie einfach und schnell den zu Ihnen passenden Anbieter. Kostenlos, schnell und sicher! mehr

 
 
 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (22/2012)
Dick im Geschäft