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8. Mai 2009, 12:23 Uhr
Online-Petition

So funktioniert die Kinderporno-Sperre

Die Online-Petition gegen die geplanten Internetsperren hat die nötige Anzahl Unterschriften erreicht, um öffentlich vor dem Petitionsausschuss des Bundestags diskutiert zu werden. stern.de erklärt, was sich die Befürworter der Sperren versprechen, wie das System funktionieren soll - und warum es so scharf kritisiert wird. Von Ralf Sander

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Dieses Stoppzeichen mit kleingedruckten Warnhinweisen soll den Blick auf Kinderporno-Seiten versperren© DPA

Die öffentliche Online-Petition gegen das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" hat nach vier Tagen die Zahl von 50.000 Mitzeichnern erreicht. Je mehr Unterstützer eine öffentliche Petition erhält, desto größeres Gewicht soll ihr dadurch im folgenden Verfahren verschafft werden können. Ab 50.000 Unterstützern in den ersten drei Wochen nach Veröffentlichung wird ein oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Als Petent wird der Urheber einer Petition bezeichnet.

Ziel der Petition, die auf dem Webportal des Bundestags bundestag.de veröffentlicht wurde und noch bis zum 16. Juni für Mitzeichner offen ist, ist es, die Einführung von Internetsperren zu verhindern. Ein unter Federführung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) entstandener Gesetzentwurf liegt vor, der den Zugriff auf Internetangebote mit kinderpornografischen Inhalten verhindern soll. Das geplante Verfahren sieht vor, dass die größten deutschen Internetanbieter solche Angebote sperren auf der Basis einer Liste mit verbotenen Webseiten, die vom Bundeskriminalamt zusammengestellt wird.

Die Petentin Franziska Heine und viele andere Kritiker halten die Pläne für untauglich, Kinderpornografie zu bekämpfen, und fürchten außerdem eine Gefährdung des Grundrechts auf Informationsfreiheit.

Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Mittwoch wurde er in die Ausschüsse überwiesen. Wie Golem.de berichtet, seien inzwischen auch Expertenanhörungen geplant. Termine stünden aber noch nicht fest.

stern.de. erläutert die Details der umstrittenen Pläne der Familienministerin und erklärt, wie die Kritiker der "Kinderpornosperren" argumentieren.

Was sieht das Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie vor?

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) verspricht, dass das neue Gesetz den Zugang zu Kinderporno-Seiten im Internet von Deutschland aus nahezu unmöglich machen soll. Beim Aufruf einer solchen Website soll ein Stoppschild eingeblendet werden. Ziel sei es, "den Markt der Kinderpornografie so weit wie möglich auszutrocknen", sagt Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), in dessen Zuständigkeit die notwendige Änderung des Telemediengesetzes fällt.

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass die Provider die Daten derjenigen Nutzer an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten dürfen, die versucht haben, eine gesperrte Seite aufzurufen.

Wie funktioniert die Sperrung technisch?

Eine tragende Rolle bei der Sperre übernimmt das Bundeskriminalamt. Das BKA erstellt eine tagesaktuelle Liste von Kinderporno-Seiten im Netz und übermittelt sie an die Internet-Anbieter. Diese blockieren auf dieser Grundlage den Zugang zu den Webseiten. Die Provider müssen die Blockadeliste geheim halten.

In der Regel werden die Provider versuchen, die Kinderporno-Seiten über eine Manipulation des Domain Name Systems (DNS) umzusetzen. Ein DNS-Server übersetzt eine Webadresse nach dem Muster www.stern.de in die Ziffernfolge der so genannten IP-Adresse (IP = Internet Protocol). Wenn eine DNS-Sperre geschaltet ist, meldet der Server keine IP-Adresse mehr, sondern einen Fehler - es wird keine Verbindung zur Webseite hergestellt. Befindet sich die aufgerufene Adresse allerdings auf der Sperrliste, wird nicht die eigentlich dazu gehörende IP-Adresse aufgerufen. Stattdessen wird eine Website mit einem Stoppschild und einem Warnhinweis eingeblendet.

Dieses DNS-Sperrverfahren soll in Deutschland angewendet werden, es kommt bereits in Skandinavien, den USA und Australien zum Einsatz. Es gilt als das schwächste mögliche Verfahren.

Als Alternative zur DNS-Sperre kann der Zugriff auf die IP-Adresse des Kinderporno-Servers blockiert werden. Dafür werden so genannte Router dazu gebracht, Daten mit dieser Zieladresse nicht weiterzuleiten. Ein Router verbindet mehrere Rechnernetze, analysiert die ankommenden Daten nach ihrer Zieladresse, blockiert sie oder leitet sie weiter. Die Sperre ist schwieriger zu umgehen als eine DNS-Sperre. Da jedoch unter einem IP-Adressbereich oft sehr viele Websites erreichbar sind, würden gleichzeitig viele legale Seiten gesperrt.

Die British Telecom setzt seit einigen Jahren ein Hybridsystem namens Cleanfeed ein, das verschiedene IP- und URL-Filter kombiniert. Die IP-Adressen werden über spezielle Server umgeleitet, die spezifische URLs mit kinderpornografischem Material herausfiltern. Auch wenn dieses System schwieriger zu umgehen ist und spezifischere Blockaden als die DNS-Sperre erlaubt, lässt es sich durch so genannten Virtuelle Private Netzwerke oder Anonymisierungsdienste austricksen.

Welche Rolle spielt das BKA?

Fahnder des Bundeskriminalamts pflegen die Liste, die rund 1000 Einträge umfassen soll. Ein unabhängiges Verfahren, die Zusammenstellung der Liste zu kontrollieren, ist nicht vorgesehen. Web-Seiten-Betreiber, die gegen einen Eintrag in der Sperrliste vorgehen wollen, können dies nur auf gerichtlichem Wege im Nachhinein tun. Die Liste soll geheim bleiben.

Dieses Konzept der Sperrliste wird hart kritisiert: "Da die Server erst dann auf die BKA-Sperrlisten gelangen können, wenn sie den Ermittlern bekannt sind, gibt es keine Ausrede der Strafverfolger, nicht unmittelbar gegen die Betreiber vorzugehen", sagt Andy Müller-Maguhn, der Sprecher des Chaos Computer Club (CCC).

Eine Analyse der Listen, die Skandinavien bereits eingesetzt werden und die das BKA als Grundlage nehmen will, zeigen: Ein Großteil der eingetragenen Server stehen in einem westlichen Land wie Deutschland, Kanada, USA, den Niederlande oder eben Skandinavien. In diesen Ländern sei es kein Problem, die Server selbst stillzulegen und gegen die Betreiber vorzugehen. Der Verein Carechild berichtet von erfolgreichen und vor allem schnellen Maßnahmen gegen Kinderporno-Anbieter, die deshalb wesentlich effektiver seien als eine Internetsperre.

Welche Rolle spielen die Internetanbieter?

Die BKA-Liste wird den Internetanbietern übermittelt. Sie sorgen dafür, dass nach der Eingabe der entsprechenden Internetadresse ein Stoppschild mit Warnhinweisen erscheint. Betroffen von dem Gesetz sind nur Anbieter, die mehr als 10.000 Kunden haben. Die Internetprovider Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Telefonica/O2, Kabel Deutschland, Hansenet/Alice und Versatel haben sich schon bereit erklärt, die Sperrlisten einzubauen.

Ausgenommen von den Internetsperren sind neben kleinen Providern auch Bibliotheken, Behörden, Schulen, Universitäten und staatliche Einrichtungen.

Update, 08.05.09, 12.30 Uhr In einer früheren Version dieses Textes hieß es, dass auch United Internet (1&1) sich schon bereit erklärt hätte, die Sperrliste umzusetzen. Dazu erreichte uns folgende Mitteilung von 1&1: "Wir haben gesagt, dass wir eine entsprechende gesetzliche Regelung selbstverständlich umsetzen werden, haben aber - entgegen anderslautender Berichte - keine entsprechende 'freiwillige' Selbstverpflichtung abgegeben."

Werde ich angezeigt, wenn ich aus Versehen eine gesperrte Website aufrufe?

Das Gesetz erlaubt den Internetanbietern, "personenbezogene Daten" zu erheben und an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. "Die Strafverfolgungsbehörden können in Echtzeit zugreifen und können sehen, wer gerade versucht, eine solche Seite aufzurufen", Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem Hamburger Abendblatt. Ob und wie die Strafverfolgungsbehörden davon Gebrauch machen, stünde "jedoch auf einem anderen Blatt". Hartnäckigen Wiederholungstätern drohe eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.

Kritiker sehen ein großes Problem: Durch diese Regelung würden "Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen" gemacht, beklagte der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert. "Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft, da er nicht wissen kann, ob diese Adresse selbst gelistet ist oder ob diese auf eine gelistete Adresse automatisch weiterleitet."

Wer haftet bei fälschlicher Sperrung?

Die Internetanbieter haben Angst, dass ihnen aufgrund fälschlicher Sperrungen von legalen Webangeboten Klagen ins Haus stehen. Das neue Gesetz sieht vor, dass das BKA in solchen Fällen die Kosten der Provider ausgleicht, die durch Schadenersatzforderungen entstehen können.

Kritik: Die Sperre ist unnütz und leicht zu umgehen

Die Nutzer können die Sperren umgehen, indem sie direkt die IP-Adresse in ihren Browser eingeben oder im Betriebssystem einen ausländischen Domain Name Server wie OpenDNS eintragen. Anleitungen für dieses Vorgehen gibt es im Web zuhauf.

Durch kleine, regelmäßige Änderungen der Internet-Adresse kann außerdem ein Anbieter den Filter austricksen.

Zudem sei die kommerzielle Kinderpornoszene nicht so stark im WWW aktiv, wie es die Bundesregierung behauptet. Im Fachmagazin "c't" beschreibt ein Ermittler des niedersächsischen Landeskriminalamtes die Szene wie folgt: Die Erzeuger von Kinderpornografie belieferten ihre zahlenden Kunden auf dem Postweg. Das Internet diene der Kommunikation, aber nicht dem Transport des Materials. Im Web landeten die Bilder und Filme erst später, wenn Pädophile anfingen, das Material unter einander zu tauschen. Hierfür würden vor allem das Usenet mit seinen Newsgroups sowie Dateitauschprogramme und E-Mail-Verteiler genutzt, aber kaum noch das World Wide Web. Die Szene habe kein Interesse, von außen "zufällig" gefunden zu werden.

Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen schreibt in ihrem Buch "Kinderpornografie und Internet", dass sich die Kinderpornoszene der Verfolgung durch immer stärkere Abschottung entziehe und im Vergleich zu früher kaum noch Material frei verfügbar sei: "Nur bei klarer Intention dürfte es für die Täter möglich sein, fündig zu werden."

Kritik: Kinderpornografie wird verdrängt, nicht bekämpft

Dem Konzept der Internetsperre wird vorgeworfen, das Problem der Kinderpornografie aus der Wahrnehmung zu verbannen, anstatt es zu lösen. "Die Ministerin stellt eine spanische Wand davor und sagt mit viel Tamtam, dahinter ist Kinderpornografie - aber diese ist weiter da!", sagt CCC-Sprecherin Constanze Kurz.

Christian Bahls, der Gründer des Vereins "Missbrauchsopfer gegen Internetsperren", erläutert im Interview mit der "Zeit", weshalb er gegen die Sperrlisten ist, obwohl er selbst als Kind missbraucht worden ist: "Da ist irgendwo im Internet ein Missbrauch dokumentiert und die Bundesregierung schaut weg. Und sagt uns Bürgern, wir sollen auch wegschauen." So werde Kinderpornografie nicht bekämpft, sagt Bahls.

Statt der Internetsperre sollten mehr Mittel für Prävention und Hilfsangebote sowie eine bessere internationale Strafverfolgung umgesetzt werden, fordern andere Kritiker.

Kritik: Die Sperrliste wird nicht auf Kinderpornografie beschränkt bleiben

Datenschützer und Internetaktivisten fürchten, dass die Inhalte der Sperrliste mittelfristig nicht auf kinderpornografische Angebote beschränkt bleiben würde. Sie erwarten, dass wirtschaftliche und politische Interessen die Liste verlängern könnten - zum Beispiel um Angebote, die das Copyright oder das Markenrecht verletzen, politisch unerwünschte Ansichten verbreiten oder Glückspiel anbieten. Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco warnt vor einer Ausweitung. "Das Mittel der Zugangserschwerung muss in jedem Fall auf Kinderpornografie beschränkt werden und darf nicht zur Allzweckwaffe gegen allerlei Rechtsverletzungen wie zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen werden."

Der Jura-Professor Thomas Hoeren warf im Interview mit der "c't" Familienministerin von der Leyen sogar vor, sich "von der Musikindustrie instrumentalisieren zu lassen".

Sogar Justizministerin Zypries sagt: "Befürchtungen, die Liste sperrwürdiger Inhalte würde sehr schnell sehr lang werden, sind in meinen Augen berechtigt."

Kritik: Internetsperren sind verfassungswidrig

"Die Verfassung sagt uns, dass jeder das Recht hat, sich auch im Internet frei zu bewegen", sagt Justizministerin Zypries. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags etwa bescheinigt dem Sperrvorhaben, weitgehend wirkungslos und gleichzeitig grundrechtsgefährdend zu sein.

"Es wird eine sensible Grundrechtsthematik tangiert, bei der wir verantwortlich handeln und sorgsam abwägen müssen und uns keine Schnellschüsse erlauben dürfen", warnt die SPD-Medienexpertin Monika Griefhahn.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, führt formale Argumente ins Feld: Das Telemediengesetz regele lediglich das Recht der Wirtschaft und befinde sich in der Zuständigkeit des Bundes. "Die Regelung von Medieninhalten liegt aber in der Gesetzgebungskompetenz der Länder." Ein ähnliches Zuständigkeitsproblem ergebe sich laut Piltz auch durch die neue Aufgabe des Bundeskriminalamts. Neue Befugnisse bei der Gefahrenabwehr seien eigentlich Ländersache.

KOMMENTARE (10 von 43)
 
JanDark (09.05.2009, 23:26 Uhr)
Hunderte von Beiträgen gestohlen
Auf dem zur Petition gehörenden Forum des Deutschen Bundestages sind den Abgeordneten am Samstag Abend (9.5.) durch die Admistratoren hunderte von erklärenden Beiträgen der Bürger gestohlen und gelöscht worden. Man wird gespannt sein dürfen, wie die Abgeordneten auf deisen Diebstahl reagieren.
mutti1 (09.05.2009, 18:38 Uhr)
oje
wenn 50.000 leute aus der bundesrepublik etwas unterzeichnen....,ja ja, was ist it der hilfe für kinder in not in D.?
wo ist diese?wie oft hetzt man geg. HARTZ 4 ELTERN & deren MINDERWERTIGE?KINDER?
wo doch diese potenziell opfer sind, wo sind eigentlich die etwa 20.000 gerichtsfälle und urteile bei durch BKA -ERMITTLUNGEN FESTGESTELLTE TÄTER?BESITZER,VERKÄUFER,KONSUMIERER von BILDERN,DATEIEN,MATERIAL UND FILMEN und es gibt zig 1000 Beweise, z.B. ARTIKEL UND sENDUNGEN ZU GEKAUFTEN kINDERN UND JUNGEN,MÄDCHEN IN der tscheichei!?
DIE KINDERHEIME VOLL KINDER VON SOGENANNTEN FREIERN, DIE X TAUSEND FREIER AN DER GRENZE UND DIE KERLE,die schwangere nehmen, oja und auch kinder sich besorgen lassen, das ist viele jahre belegt.
fab391 (09.05.2009, 13:08 Uhr)
hab ihrs noch nicht verstanden?? www.zeichnemit.de
Hallo
..Datenpannen!? ..Bundestrojana!? ..Vorratsdatenspeicherung!? ..Internetzensur!?
welches Jahr haben wir nochmal?
(Man sollte) Die Bundesregierung sollte ja davon ausgehen, dass die knapp 65.000 Mitzeichner (100.000 in Spe)
alles Wahlberechtigte Bürger der Bundesrepublik sind.
Nachdem nun zahlreiche Experten mit Technisch- und sozialkritischem Sachverstand ausfürlich erklärt haben, sollte
es doch nun jeder der sich die Zeit genommen und einen gesunden Menschenverstand hat verstanden haben worum es
den Bürgern in dieser Petition geht.
Ich kann nicht verstehen wie insbesondere CDU Minister (z.B. Hartmut Schauerte, Michaela Noll und natürlich zu Guttenberg und nicht zuletzt Ursula von der Leyen)
eine solche Intoleranz und Kompetentlosigkeit an den Tage legen können.
Haben die sich einfach nicht mit der Thematik und den Bedenken der Bürger befasst, oder haben Sie es wirklich nicht verstanden!?
Wer möchte schon gern von Laien regiert werden?
Ich glaube tatsächlich das Frau von der Leyen es im Ansatz gut meinte und der Gedanke ist auch richtig KiPos zu "entfernen" aber diese mangelhafte
und vorallem koleteralschaden Empfindliche Umsetzung ist bei weitem der falsches Weg. Ich denke das muss ich nicht weiter erläutern.
Nachdem es ihr nun aber erklärt wurde, sollte doch ein besserer Weg möglich sein. Nämlich z.B. die Server komplett ausschalten.
Am schlimmsten ist das sich zumindest die Regierung anscheinend keinerlei Kritik annehmen, aber sind nicht wir das Volk?
Machen die denn nicht Politik für uns? Stehen die nicht da oben weil sie UNSERE Interessen vertreten sollen?
Stattdessen müssen wir angekrochen kommen und um unsere Recht bitten. (Artikel 17 GG, was war das GG nochmal wert?)
Ich fühle mich als Mitzeichner von der Regierung mit Füßen getreten und mißverstanden!
Deshalb möchte ich nocheinmal an alle Mitzeichner und alle Bürger der Bundesregierung apelieren,
es hilft auf jedem Fall nicht zu resegnieren.
Ich bin erstaunt und froh über das hohe Interesse und die mobilisierung zu diesem Thema und genau deshalb glaube ich auch das wir etwas ändern können!
Deshalb:
mach von eurem Stimmrecht gebrauch. Informiert euch über die Partei eures Vertrauens und
Geht am 27. September 2009 wählen! Ja, auch DU!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
F.H. aus Bielefeld
www.zeichnemit.de
Urbayer (09.05.2009, 10:17 Uhr)
Wo sind wird gelandet?
Wenn sich mehr als 50.000 Leute innerhalb von wenigen Tagen gegen ein scheinbar ehrenwertes Handeln der Bundesregierung wenden, dann stimmt irgendwas mit unserer Demokratie nicht.
Schily und Schäuble haben es geschafft, daß viele Leute dem Handeln unserer Politiker, dem BKA u.a. zutiefst mißtrauen. Nach meiner Meinung zu Recht.
Ich gehe davon aus, wenn das Gesetz gültig wird, daß es wieder vom BVerfG kassiert wird. Es wäre nicht das erste Mal, daß hier Karlsruhe eingreifen muß.
Irgendwie habe ich das Gefühl, daß unsere Politiker unmündiges Stimmvieh als Wähler hätten. Stehen unsere Abgeordneten tatsächlich noch auf der vielbeschworenen "FDGO" = Freiheitlichen, demokratischen Grundordnung? Haben diese Leute aus der Nazi- und DDR-Zeit (fast) nichts gelernt?
Starker Staat ja, aber dann bitte mit rechtsstaatlichen Mitteln und nicht durch eine fragwürdige Zensur durch die Hintertüre! Wieso bekämpft man die Kinderpornos nicht an der Wurzel? Angeblich sind doch alle Staaten auf der Welt dafür, daß man den Ganoven auf die Finger haut. Warum kassiert man nicht die Betreiber?
Nebenbei bemerkt, ich könnte mir gut vorstellen, daß sich das BKA auch für die Befürworter der Petition interessiert. Bekommen diese nun einen "Hausbesuch", weil sie gegen Internetsperren sind? Unsere Familienministerin hat doch in dem Radiointerview am 24.4.2009 pauschal alle Leute, die sich mit dem Internet etwas besser auskennen, sinngemäß als Pädophile abgestempelt. Wer das nachlesen will ... siehe http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,623125,00.html
Langer Schreibe, kurzer Sinn. Den Anfängen wehren!
mutti1 (09.05.2009, 08:41 Uhr)
gehirnwäsche
@KIZZABEL, ghast du außer deinen nicks lou und kralli noch ein paar nicks, JÖRGI TAUSSI
mutti1 (09.05.2009, 08:36 Uhr)
gehirnwäsche
@LOU123 und
@KRALLI19
ihr habt doch schon mal euren UNMUT dazu bekundet, das man euch wegen der neuen INTERNET-ZENSUR eventuell den SPAß verdirbt????also ich glaube ihr 2 und andre hier sind NUTZER UND DEALER von KINDERPORNOs,sonst wäre euch das egal,NE? andre stehen nämlich auf junge FRAUEN oder FRAUEN aber ihr macht euch über KINDERPORNOGRAFIE GEDANKEN und die Möglichkeit, das euch was abgeht, oder man euch erwischt, beim suchen oder chatten mit solchen VERBRECHERN und nach solchen VERBRECHEN in WORT +BILd. IHR VERSTEHT MICH GANZ GUT, andre als blöd zu bezeichnen, weil sie etwas sagen, was den sogenannten BESSERWISSSERNM nicht eingeht, kenn ich doch," ein klares Ja heißt das , " ich bin involviert und meine Gedanken und Gefühle haben mein WESEN EINGENOMMEN" also so wir der pädo jörg tauss, wo isser denn? der gute onkel???????????am pc und glotzt oder unter pseudonym rührt er petitionen ein, damit das dreckige geschäft nicht versiegen soll?!
kralli19 (08.05.2009, 22:36 Uhr)
Verfassungsfeind !
Und hier der nächste Schritt - warum wohl der STERN dazu nichts schreibt ?
Zitat:
Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009[1] versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
Wie immer soll dieses Gesetzesvorhaben still und heimlich durchgeboxt werden, während man andere Säue durch die Nachrichten prügelt.....
Spocks_Kommentar (08.05.2009, 17:13 Uhr)
Ganz nüchtern........
Wer die IP kennt, kennt den Server. Wer den Server kennt, geht hin, schaltet ihn ab, verhaftet die Betreiber und befreit die Kinder - wenn er etwas gegen Kinderpornographie und für die Kinder tun will.
Alles andere ist Wahlkampf der übelsten Sorte - aber was soll man von einer Niedersachsen - Albrecht - Tochter schon anderes erwarten, da war ja selbst Strauß noch ein Waisenknabe......
tarpan8 (08.05.2009, 16:41 Uhr)
Anhörung im Buntestag
Am Mittwoch wurde der Gesetzentwurf im Bundestag besprochen.
Lt. anderen Medien waren nur eine
Handvoll unserer "Volksvertreter"
überhaupt anwesend.
Die Damen v.d.Leyen und Zypries
waren überhaupt nicht anwesend.
Funktioniert so Demokratie ?
mighty_bender (08.05.2009, 14:47 Uhr)
@Gockeline:
Schon mal drüber nachgedacht, dass stern.de dank Bildern von Sarina aus Germany's Next Topmodel demnächst als Jugendpornographie auf der Sperrliste stehen könnte? Doof, wenn die Sperre nachts erfolgt und man am nächsten Morgen statt der stern-Schlagzeilen das nette "Sie wurden erwischt, wir kommen gleich"-Schild um die Ohren gehauen bekommt...
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