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Im Streit um die automatische Vervollständigung von Suchbegriffen hat der Internet-Konzern Google vor Gericht eine Niederlage erlitten: Suchvorschläge, die Persönlichkeitsrechte verletzen, müssen auf Aufforderung unterbunden werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Google muss automatische Suchvorschläge löschen, wenn sie die Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzen. Auch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Grundsatzurteil.
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Google muss automatische Suchvorschläge löschen, wenn sie die Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzen.
Google muss automatische Suchvorschläge löschen, wenn Nutzer ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen. Auch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Grundsatzurteil.
Der Internetkonzern Google muss in seiner Suchmaschine auf Aufforderung bestimmte Wortkombinationen unterdrücken, wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte Betroffener verletzt werden.
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