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Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies am Dienstag die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile.
Es bleibt dabei: Das Bewertungsportal spickmich.de, auf dem Schüler ihren Lehrern anonym Noten geben können, verstößt nicht gegen den Persönlichkeitsschutz. Eine Pädagogin aus Moers in Nordrhein-Westfalen hatte vergeblich versucht, ein Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten des Internetportals anzufechten.
Im dritten Verhandlungstag im Fall Kachelmann ist der Notruf des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers gehört worden. Der Wettermoderator blieb dabei äußerlich ungerührt.
Der Fall Amerell zieht interne Ermittlungen des DFB nach sich. Ohne Namen zu nennen, bestätigte der Deutsche Fußball-Verband, dass die Vorwürfe der sexuellen Nötigung im Bereich der Schiedsrichter überprüft würden.
Ab dem 1. Januar 2010 führt der Bund schrittweise eine zentrale Speicherstelle für den "Elektronischen Entgeltnachweis" - kurz "Elena" - ein. Er soll die Arbeitsbescheinigungen in Papierform ersetzen. Die Gewerkschaft Verdi erwägt nun Klagen gegen die Datensammelwut der Regierung.
Google hat wieder Ärger wegen seines Dienstes Street View. Der oberste Datenschützer der Schweiz will den Internetriesen zwingen, Personen, Nummernschilder und auch Vorgärten unkenntlich zu machen. Ein hohes Gericht soll nun entscheiden.
Ob Lehrer, Hotels oder MP3-Player - fast alles kann inzwischen im Internet von Websurfern bewertet werden. Doch wer Personen oder Produkte kritisiert, muss den Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung kennen. Sonst droht am Ende Ärger.
Um eine der größten Ermittlungspannen in der deutschen Kriminalgeschichte zu vertuschen, haben baden-württembergische Polizeichefs monatelang die Öffentlichkeit und den Stuttgarter Landtag getäuscht. Der stern recherchierte erneut in dem Wattestäbchen-Debakel.
Um eine der größten Ermittlungspannen in der deutschen Kriminalgeschichte zu vertuschen, haben baden-württembergische Polizeichefs monatelang die Öffentlichkeit und den Stuttgarter Landtag getäuscht. Das ergaben neue Recherchen des stern im "Phantom"-Fall.
Es bleibt dabei: Das Bewertungsportal Spickmich.de, auf dem Schüler ihren Lehrern anonym Noten geben können, verstößt nicht gegen den Persönlichkeitsschutz. Laut Bundesgerichtshof dürfen allerdings weder private oder intime Daten noch diffamierende Schmähkritiken auf Spickmich.de veröffentlicht werden.
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