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1. Juli 2008, 17:04 Uhr

Schaar fordert Datenschutz als Grundrecht

Der Datenschutz fest verankert in der Verfassung - in dieser Forderung sind sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz einig. Doch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries meint: Das ist nicht nötig.

Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar will dem Datenschutz Verfassungsrang einräumen.© Herbert Knosowski/AP

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will den Datenschutz als Grundrecht in der Verfassung verankert sehen. Bislang sei es immer das Bundesverfassungsgericht gewesen, das wesentliche Impulse gegeben habe, sagte Schaar am Dienstag bei einer Tagung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. Für dessen Entscheidungen gebe es aber keine Ewigkeitsgarantie. Deswegen müsse der Datenschutz Verfassungsrang bekommen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, plädierte mit Blick auf das historische Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung dafür, über den Datenschutz hinaus einen umfassenden Persönlichkeitsschutz in das Grundgesetz aufzunehmen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verspricht sich hingegen von einem neuen Grundrecht keinen Gewinn. Das vom Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem Volkszählungsurteil formulierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung habe eine enorme Wirkung entfaltet, obwohl es nicht im Grundgesetz stehe. Man solle sich vor nutzloser Symbolpolitik hüten. Angesichts der rasanten technischen Entwicklung und der Gefährdung informationstechnischer Systeme sei es aber Zeit für Innovationen beim Datenschutz. Der Staat könne den Bürger aber nur sehr begrenzt vor sich selbst schützen, sagte Zypries mit Blick auf die Sorglosigkeit, mit der viele Bürger privateste Daten ins Internet stellen.

Der vor kurzem ausgeschiedene Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, Berichterstatter beim Online-Verfahren, befürwortete dagegen grundsätzlich ein neues Grundrecht, bezweifelte aber, ob dafür die Zeit dafür schon reif ist. Zu Zeiten des Volkszählungsurteils habe die Computertechnik noch in den Anfängen gesteckt. Inzwischen gebe es eine kommunikative Revolution. Es gehe um den Schutz vor Zugriffen auf informationstechnische Systeme. Die Festplatte liefere ein getreuliches Spiegelbild der persönlichen Interessen.

Zypries: BKA-Gesetz bringt Ausgleich

Zypries verteidigte die heimliche Online-Durchsuchung von Computern gegen Kritik. Sie wolle die Online-Durchsuchung nicht schönreden. Sie bleibe ein gravierender Eingriff in die grundrechtlich geschützte Sphäre des Bürgers, sagte Zypries. Der Entwurf für das BKA-Gesetz habe aber Datenschutz und öffentliche Sicherheit in einen angemessen Ausgleich gebracht. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll zur Abwehr terroristischer Gefahren neue Kompetenzen erhalten. Am umstrittensten ist dabei die Online-Durchsuchung, mit der Computer verdächtiger Personen ausgespäht werden können.

Außerdem sprach sich Zypries als erste SPD-Politikerin für eine zweite Amtszeit von Schaar aus, der den Grünen angehört. "Ich hätte gegen eine Wiederwahl nichts einzuwenden", sagte sie. "Er ist ein engagierter Kämpfer für den Datenschutz, andererseits ist er bereit, Kompromisse zu schließen und bestimmte Notwendigkeiten anzuerkennen." Die fünfjährige Amtszeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz läuft Ende dieses Jahres ab. In der vergangenen Woche hatte sich bereits die CDU/CSU-Fraktion für Schaar ausgesprochen. Dieser hat sich bereiterklärt, für eine zweite Amtsperiode zur Verfügung zu stehen.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
testsieger2006 (02.07.2008, 10:52 Uhr)
der hat Probleme
wie wärs denn mal mit nem Grundrecht auf Schutz vor Kriminalität, vor Abzocke durch unvollständige Gesetze (siehe Abmahnungen), Schutz meines mehrfach versteuerten Geldes, Schutz vor verschwenderischen Politikern etc.
Countryjoe (02.07.2008, 08:47 Uhr)
Grundrecht?
Wieder ein Grundrecht mehr, welches die Politik nicht interessiert. Siehe Unverletzlichkeit der Wohnung und Hartz4. Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl und ohne hoheitliche Vollmachten oder Kohldampf schieben. Mit den richtigen Mitteln werden Bürger zum freiwillgen Verzicht auf Grundrechte gebracht und diese so quasi außer Kraft gesetzt.
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