Die Kürzung der Pendlerpauschale, das Luftsicherheitsgesetz, die Vorratsdatenspeicherung - immer wieder muss das Bundesverfassungsgericht vermurkste Gesetze korrigieren. Woran liegt's? Können es unsere Politiker einfach nicht? Pfeifen sie auf die Verfassung? stern.de fragte nach. Von Hans Peter Schütz

Im Clinch mit der Politik: das Bundesverfassungsgericht© Ronald Wittek/DPA
FDP-Rechtspolitiker stellen derzeit gerne eine Testfrage: Wie heißt die Bundeshauptstadt? Wer mit "Berlin" antwortet, ist durchgefallen. Richtig wäre: "Wir werden aus einer neuen Hauptstadt regiert: Karlsruhe. Dort sichert das Bundesverfassungsgericht den Rechtsstaat vor staatsfeindlichen Tätigkeiten des Bundestags." Giftiger Sarkasmus steckt in diesem Witz. Aber er trifft: Der Gesetzgeber muss die Verfassung beachten - was er aber immer häufiger nicht tut.
Schlamperei und Rücksichtnahme Schlamperei ist eine der Ursachen. Ein Beispiel: das Gesetz über die Sprachprüfung für aus dem Ausland nachziehende Ehefrauen. Der Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses, sagte, er stimme dem Gesetz aus Koalitions-Räson zu. Er hoffe aber, dass es vom Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe gestoppt werde, weil es den besonderen Schutz der Ehe aushebele, der im Grundgesetz verankert sei. Warum werden dann solche Gesetze überhaupt auf den Weg gebracht? Der FDP-Rechtsexperte Max Stadler, ebenfalls im Innenausschuss, sagt dazu: "Das ist wie bei einem kleinen Kind, das die Grenzen austestet, wie weit die Eltern bereit sind, auf der Einhaltung von Regeln zu bestehen."
Noch schlimmer eine andere Strategie: Die Abgeordneten stimmen aus Rücksicht auf den Koalitions-Frieden zu - und hoffen gleichzeitig, dass die Karlsruher Richter den Unsinn schon stoppen werden. Beispiel: Die jetzt kläglich gescheiterte Kürzung der Pendlerpauschale. Bei der Experten-Anhörung im Bundestag warnten viele davor, dass die Kürzung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Die Große Koalition jedoch setzte sich über solche Bedenken arrogant hinweg. Auch die CSU, die sich heute als großer Sieger von Karlsruhe aufspielt, stimmte dem Gesetz voll zu und machte es damit überhaupt erst möglich. Denn sie hätte es unter Berufung auf ihren Fraktionsvertrag mit der CDU jederzeit stoppen können. Der legt einheitliches Stimmverhalten von CSU und CDU fest.
Schwachstelle Zypries
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat eigentlich die Aufgabe, die Verfassung zu hüten. Doch ihr Ressort gilt inzwischen als ausgeprägte rechtspolitische Schwachstelle. Der Grund: mangelnde Konfliktbereitschaft, die die Juristen vor allem in der Auseinandersetzung mit dem Innenminister zeigen müssten. FDP-Mann Stadler sagt: "Ich wünsche mir ein Justizministerium, das wieder standfest auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grenzen pocht."
Bei Zypries dürfte er vergeblich hoffen. Schon zu rotgrünen Regierungszeiten gab sie im Kampf gegen Otto Schilys verfassungswidriges Luftsicherheitsgesetz im Jahr 2005 schnell klein bei. Dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das die Große Koalition austüfteltete, stimmte Zypries im ersten Durchgang zu - und kassierte unverzüglich die Einstweilige Anordnung des BVG, das Gesetz nicht anzuwenden. Akzeptiert hat Zypries auch die erste Fassung des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts mit den Polizeibehörden der Länder (BKA-Gesetz), das der Bundestag bereits beschlossen hat. Nun muss der Vermittlungsausschuss des Bundesrats erst noch eine eindeutig verfassungswidrige Passage entfernen. Schon jetzt ist sicher, dass auch gegen die neue Fassung in Karlruhe geklagt wird. Der frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum wird wieder einmal als Kläger antreten: "Die Grundlinie des Gesetzgebers ist es, die Belastbarkeit des Grundgesetzes zu testen. Das ist offenkundig. Aber wir nehmen das nicht hin." Baums Verfassungsbeschwerde ist bereits formuliert.
So gerät die Arbeit der Regierungen immer weiter in Misskredit, das Vertrauen der Bürger in Politik und Parteien sinkt. stern.de hat die wichtigsten Fälle von gesetzgeberischem Pfusch zusammengestellt.