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10. Dezember 2008, 13:21 Uhr

Über den Murks der Gesetzgeber

Urteile des Bundesverfassungsgerichts

Die Kürzung der Pendlerpauschale, das Luftsicherheitsgesetz, die Vorratsdatenspeicherung - immer wieder muss das Bundesverfassungsgericht vermurkste Gesetze korrigieren. Woran liegt's? Können es unsere Politiker einfach nicht? Pfeifen sie auf die Verfassung? stern.de fragte nach. Von Hans Peter Schütz

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Im Clinch mit der Politik: das Bundesverfassungsgericht© Ronald Wittek/DPA

FDP-Rechtspolitiker stellen derzeit gerne eine Testfrage: Wie heißt die Bundeshauptstadt? Wer mit "Berlin" antwortet, ist durchgefallen. Richtig wäre: "Wir werden aus einer neuen Hauptstadt regiert: Karlsruhe. Dort sichert das Bundesverfassungsgericht den Rechtsstaat vor staatsfeindlichen Tätigkeiten des Bundestags." Giftiger Sarkasmus steckt in diesem Witz. Aber er trifft: Der Gesetzgeber muss die Verfassung beachten - was er aber immer häufiger nicht tut.

Schlamperei und Rücksichtnahme Schlamperei ist eine der Ursachen. Ein Beispiel: das Gesetz über die Sprachprüfung für aus dem Ausland nachziehende Ehefrauen. Der Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses, sagte, er stimme dem Gesetz aus Koalitions-Räson zu. Er hoffe aber, dass es vom Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe gestoppt werde, weil es den besonderen Schutz der Ehe aushebele, der im Grundgesetz verankert sei. Warum werden dann solche Gesetze überhaupt auf den Weg gebracht? Der FDP-Rechtsexperte Max Stadler, ebenfalls im Innenausschuss, sagt dazu: "Das ist wie bei einem kleinen Kind, das die Grenzen austestet, wie weit die Eltern bereit sind, auf der Einhaltung von Regeln zu bestehen."

Noch schlimmer eine andere Strategie: Die Abgeordneten stimmen aus Rücksicht auf den Koalitions-Frieden zu - und hoffen gleichzeitig, dass die Karlsruher Richter den Unsinn schon stoppen werden. Beispiel: Die jetzt kläglich gescheiterte Kürzung der Pendlerpauschale. Bei der Experten-Anhörung im Bundestag warnten viele davor, dass die Kürzung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Die Große Koalition jedoch setzte sich über solche Bedenken arrogant hinweg. Auch die CSU, die sich heute als großer Sieger von Karlsruhe aufspielt, stimmte dem Gesetz voll zu und machte es damit überhaupt erst möglich. Denn sie hätte es unter Berufung auf ihren Fraktionsvertrag mit der CDU jederzeit stoppen können. Der legt einheitliches Stimmverhalten von CSU und CDU fest.

Schwachstelle Zypries Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat eigentlich die Aufgabe, die Verfassung zu hüten. Doch ihr Ressort gilt inzwischen als ausgeprägte rechtspolitische Schwachstelle. Der Grund: mangelnde Konfliktbereitschaft, die die Juristen vor allem in der Auseinandersetzung mit dem Innenminister zeigen müssten. FDP-Mann Stadler sagt: "Ich wünsche mir ein Justizministerium, das wieder standfest auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grenzen pocht."

Bei Zypries dürfte er vergeblich hoffen. Schon zu rotgrünen Regierungszeiten gab sie im Kampf gegen Otto Schilys verfassungswidriges Luftsicherheitsgesetz im Jahr 2005 schnell klein bei. Dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das die Große Koalition austüfteltete, stimmte Zypries im ersten Durchgang zu - und kassierte unverzüglich die Einstweilige Anordnung des BVG, das Gesetz nicht anzuwenden. Akzeptiert hat Zypries auch die erste Fassung des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts mit den Polizeibehörden der Länder (BKA-Gesetz), das der Bundestag bereits beschlossen hat. Nun muss der Vermittlungsausschuss des Bundesrats erst noch eine eindeutig verfassungswidrige Passage entfernen. Schon jetzt ist sicher, dass auch gegen die neue Fassung in Karlruhe geklagt wird. Der frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum wird wieder einmal als Kläger antreten: "Die Grundlinie des Gesetzgebers ist es, die Belastbarkeit des Grundgesetzes zu testen. Das ist offenkundig. Aber wir nehmen das nicht hin." Baums Verfassungsbeschwerde ist bereits formuliert.

So gerät die Arbeit der Regierungen immer weiter in Misskredit, das Vertrauen der Bürger in Politik und Parteien sinkt. stern.de hat die wichtigsten Fälle von gesetzgeberischem Pfusch zusammengestellt.

Luftsicherheitsgesetz

Als Grüner hatte Otto Schily einst wild gegen das verfassungskonforme Kontaktsperregesetz polemisiert. Als Sozialdemokrat präsentierte er 2005 ein Machwerk, zu dem die BVG-Richter erklärten, seine Regelungen seien schlechterdings undenkbar, wenn das Grundgesetz weiter gelten solle. Kräftiger kann man in Karlsruhe nicht geohrfeigt werden.

Schily wollte erreichen, dass die Bundeswehr eine von Terroristen entführte Passagiermaschine, die voll besetzt und beispielsweise im Anflug auf ein Stadion ist, abschießen darf. Unschuldige Menschen sollten getötet werden dürfen, um andere Menschen zu retten. Mit dem Schutz der Menschenwürde sei dies unvereinbar, erklärte das BVG. Überdies sei der Einsatz der Bundeswehr im Innern verboten. SPD-Chef Peter Struck hatte zuvor das Gesetz als rechtlich einwandfrei bezeichnet.

Vorratsdatenspeicherung

Das Gesetz zur Neuregelung der Überwachung der Telekommunikation ist seit Januar 2008 in Kraft. Es soll die Überwachung von Telefonverbindungen und Internetverkehr ermöglichen. Wer wie lange mit wem telefoniert, wer welche E-mails verschickt - diese Daten müssen die Telekommunikationsunternehmen sechs Monate lang aufbewahren. Inzwischen hat das BVG in einem Eilverfahren die Herausgabe der Daten einstweilen auf schwerste Straftaten beschränkt. In der Hauptsache wird erst im kommenden Jahr verhandelt.

35.000 Bürger haben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ihre Chancen sind gut, denn das Gesetz greift in das grundgesetzliche geschützte Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. 26 SPD-Abgeordnete haben zwar für den Gesetzentwurf gestimmt, aber zugleich "schwerwiegende politische und verfassungsrechtliche Bedenken" angemeldet. An sich eine absurde Verhaltensweise: Erst einem Gesetz zustimmen, dann es madig machen.

BKA-Gesetz

Die jüngste Fassung des Gesetzes, das die Zusammenarbeit von Bundeskriminalamt (BKA) und Polizeibehörden der Länder regelt, ist im November von der Großen Koalition verabschiedet worden. Im Bundesrat hat es jedoch zunächst keine Mehrheit gefunden. Haupteinwand: Es weiche die Trennung von Geheimdienst und Polizei auf. Außerdem erlaube es weit reichende Eingriffe in die Privatsphäre, beschädige die Unverletzlichkeit der Wohnung, weil dort künftig eine Rundumüberwachung möglich sei soll.

Zwar hat die Koalition sich mittlerweile darauf geeinigt, dass eine Online-Durchsuchung auch in Eilfällen von einem Richter genehmigt werden muss und nicht vom BKA-Chef verfügt werden darf. Aber Gerhart Baum und sein Mitstreiter Burkhart Hirsch werden auf jeden Fall gegen das Gesetz nach seiner Verabschiedung klagen. Die Grünen behalten sich den Gang nach Karlsruhe ebenfalls vor. Auch durch "Rumdoktern an Details" sei kein akzeptables Gesetz zu erwarten.

Erbschaftssteuergesetz

2006 hat das BVG entschieden, dass das alte Recht mit dem Grundgesetz unvereinbar sei, weil es Immobilien- und Geldvermögen völlig ungleich behandelte. Beim Blick auf das Anfang Dezember beschlossene neue Gesetz sagen renommierte Steuerrechtler, es sei ebenfalls verfassungswidrig. Nachdrücklich warnten die Experten Bundespräsident Horst Köhler davor, das Gesetz zu unterzeichnen. Besonders umstritten: Dass Ehepartner und Kinder eine Wohnung zehn Jahre halten müssen, um sie steuerfrei erben zu dürfen.

Rauchverbote

Doch nicht nur der Bundestag liefert juristischen Pfusch - die Landesparlamente machen es nicht viel besser. Der von den Ländern beschlossene Nichtraucherschutz scheiterte, weil die Politiker nicht mutig genug waren, ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen, was gesetzlich zulässig gewesen wäre. Wenn man aber, so das BVG, größeren Gaststätten Raucherzimmer erlaube, dürfe für die kleinen Eckkneipen kein absolutes Rauchverbot verordnet werden.

Erfassung von KFZ-Kennzeichen

"Big brother" im Straßenverkehr kam ebenfalls in Karlsruhe nicht durch. Die in acht Ländern bisher übliche automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen - angeblich notwendig, um die organisierte Kriminalität zu bekämfen - wurde als verfassungswidrig eingestuft. Sie sei nur im Einzelfall zulässig. Kennzeichen dürften nicht ohne Anlass gespeichert werden.

KOMMENTARE (10 von 45)
 
leboz (11.12.2008, 08:49 Uhr)
Der US-Nobelpreisträger Krugman
hat das vor einigen Tagen in der Zeitung geschildert, wie es in USA läuft: einige wenige Tausend kennen auf der Suche nach der weiteren Vermehrung ihrer riesigen Reichtümer keine Schranken mehr Beispiel: Enron). Sie bedienen sich wo es immer geht auf Kosten der Durchschnittsbürger, die im Lebensstandard absinken. Wie läuft das denn bei uns? Die Schere zwischen reich und arm wird seit Jahren größer. Den Durchschnittsbürger kann man doch auch hier abzocken un d die Reichen bedienen.
flyingfree (11.12.2008, 07:10 Uhr)
Zypries
verstößt andauernd gegen deutsche Gesetze, knapp hinter Schäuble.
Wir sind ein Staat der sich einen Innenminister mit Sicherheits-Trauma aufgrund eines Schicksalschlags leisten kann. Eine willenlose Justizministerin und eine allenfalls durchschnittlich begabte Schauspielerin als Kanzlerin.
Countryjoe (11.12.2008, 06:08 Uhr)
Gewissenlos
Wenn es das Verfassungsgericht nicht gäbe, welches die Verletzungen des GG durch gewissenlose Machtpolitiker wieder korrigiert, dann hätten wir hier schon, GG hin oder her, eine Diktatur der schlimmsten Sorte. Man sollte sich genau überlegen, wem man bei der nächsten Wahl seine Stimme gibt. Ich jedenfalls werde keine Verfassungsgegner wählen.
pitiplatsch (11.12.2008, 04:57 Uhr)
Dies ist nicht etwa
die Politik der hirnlosen von Berlin, ne das sind die Gestze der Lobbyisten, da dieser Haufen zu doof ist um selber Gesetze zu machen und zu Geldgierig. Die Energiemafia Zigarettenindustrie zahlt bestimmt gut, fragen sie mal den Clement; Wulf und Konsorten !
keinheiliger (11.12.2008, 04:12 Uhr)
@sethus
Stimme ihnen zu, es wird allerdings niemals ein perfektes Rechtssystem geben und deswegen muss man Prioritaeten hinsichtlich der Entscheidungsgewalt setzen, ansonsten ist die Gefahr zu gross, das selbst ein von deutlichen Mehrheiten gewolltes Gesetz, keine Interpretation des GGs mehr zulaesst. Deswegen haben wir ja nicht nur einen, sondern 12 Verfassungsrichter und die Entscheidungen sind und waren selten einstimmig. Es ist also eine Instanz, der man durchaus Vertrauen schenken darf, allerdings sind Richter auch nur Menschen und die eigene politische Meinungsbildung wird auch ihre Entscheidungen beeinflussen, dennoch sind sie dem GG verpflichtet und das ist der Punkt.
Der Politiker haben sich mehr als einmal der Laecherlichkeit preisgegeben, indem sie Entscheidungen, die an und offensichtlich hinter den Grenzen unseres Rechtssystems liegen, herbeigefuehrt haben. Eigentlich sollte es zu den Aufgaben eines Justizministeriums zaehlen, diese im Vorfeld auf ihre Tauglichkeit zu pruefen, aber ueber Frau Zypries moechte ich mich nicht aeussern, auch wenn es ihrer Karriere nicht schaden wuerde. Es scheint allerdings zur Gewohnheit zu werden, das das BVG der jetzigen Regierung laufend ihre Unfaehigkeit vorfuehren muss. MfG
Stern-Leser24 (11.12.2008, 02:36 Uhr)
Die Anarchie der oberen 10.000
Leute, wann schnallt ihr es endlich? Unsere Pseudopolitiker sind alles Anarchisten, sie drücken durch, was ihnen gut tut. Dabei verkaufen sie sich so gut, dass es der größte Teil der Bevölkerung gar nicht merkt.
·
Sie scheißen auf uns und verhöhnen uns...
·
Denkt an die mehr als seltsamen Anhörungen in den Untersuchungsausschüssen, die sowieso immer ohne Konsequenzen bleiben.
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Ihr habt es zugelassen, dass sie voll etabliert sind und dabei noch Immunität genießen.
·
Hochachtungsvoll
nach Diktat verreist.
SethusCalvisius (11.12.2008, 00:57 Uhr)
@jackiki
Sie scheinen den Unterschied zwischen einem politischen Gremium (Bundestag) und einem juristischen nicht zu verstehen. Wenn das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht höher stände als eine Entscheidung des Bundestages, könnte man es gleich abschaffen. Man stelle sich vor, der Bundestag könnte mit einer Mehrheitsentscheidung ein solches Urteil wieder rückgängig machen!
Mir ist außerdem schleierhaft, nach welchen Kriterien Sie einen Verfassungsrichter wählen wollen.
jackiki (11.12.2008, 00:30 Uhr)
kurz gesagt....
...ein bißchen mehr demokratie wagen!
jackiki (11.12.2008, 00:25 Uhr)
acitapple
verfassungsgericht ist überhaupt nicht doof, verfassungsgerichtsentscheidungen, die "lediglich" durch ihre stellung als organ des bundes legitimiert sind, sind doof. mehr legitimation ist leider für die entscheidungen dieses gerichts nicht vorhanden, da können sie sagen, was sie wollen. der bundestag ist auch ein organ, aber es ist nicht nur ein organ, es ist ein organ, welches mit gewählten vertretern besetzt ist. das fehlen der WAHL ist das manko des bundesverfassungsgerichts. entweder muss man dieses problem lösen oder die entscheidung dieses gerichts darf nicht höher stehen als die des bundetages, nicht mehr und nicht weniger.
jackiki (11.12.2008, 00:20 Uhr)
SethusCalvisius
man kann gegen jedes urteil eines gerichts rechtliche schritte einleite, dazu gehört auch zuletzt die verfassungsbeschwerde. aber die entscheidung des verfassungsgerichts kann man nirgends überprüfen lassen, das ist der unterschied. wenn ein richter am amtsgericht in buxtehude dies und jenes urteilt, was so gar nicht mit unserem rechtssystem in einklang zu bringen ist, so kann sein urteil aufgehoben werden. wer hebt entscheidungen des verfassungsgerichts auf?
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