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15. Dezember 2009, 11:10 Uhr

Karlsruhe prüft Vorratsdatenspeicherung

Es ist die größte Sammelklage der deutschen Justizgeschichte: Vor dem Verfassungsgericht hat die Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung begonnen. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schwänzte den Prozessauftakt.

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Sitzt zwischen den Stühlen: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger© Sean Gallup/Getty Images

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagvormittag mit der Verhandlung über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung begonnen. Mehr als 34.000 Bürger und Politiker haben in der größten Sammelklage der deutschen Justizgeschichte Beschwerde dagegen eingelegt, dass zum Nutzen von Polizei und Geheimdiensten die Daten aller Telefon- und Internetverbindungen bundesweit für ein halbes Jahr gespeichert werden sollen. Mit der Regelung waren EU-Vorgaben umgesetzt worden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verzichtete auf die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung. Sie hatte die Verfassungsbeschwerde noch als Oppositionspolitikerin mit angestrengt. Mittlerweile ist sie als Mitglied der schwarz-gelben Bundesregierung in Karlsruhe zugleich Klägerin und Beklagte. Auch die Rechtspolitiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum (beide FDP) sowie mehr als 40 Grünen-Abgeordnete sind unter den Klägern.

"Nichts anderes als ein Überwachungsstaat"

Nach Ansicht der Grünen-Bundesvorsitzenden Claudia Roth macht die Vorratsdatenspeicherung jeden Bürger zu einem Verdächtigen. "Das ist doch nichts anderes als ein Überwachungsstaat", sagte sie kurz vor Beginn des Prozesses. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hingegen erklärte im Südwestrundfunk (SWR), er halte die Speicherpflicht weiterhin grundsätzlich für richtig. Er gehe jedoch davon aus, dass das Verfassungsgericht eine Einsicht in die Daten nur unter strengen Regeln zulassen werde.

Die Verfassungsrichter hatten die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung bereits in zwei einstweiligen Anordnungen stark beschnitten. Zwar dürfen die Daten gespeichert werden, abrufbar sind sie jedoch nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Ein Urteil in dem jetzigen Verfahren wird erst im Frühjahr erwartet.

AFP/DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 11)
 
Kokolemle (15.12.2009, 14:38 Uhr)
Wer garantiert, das diese Demokratie immer und ewig bestehen bleibt?
Man wagt gar nicht sich auszumalen, wenn es die Computertechnik und damit die Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung schon vor der Machtergreifung durch die Nazis gegeben hätte, und damit die Vorratsdatenspeicherung schon damals vor 1933 ermöglicht worden wäre. Was dann daraus oder damit durch die Nazis gemacht worden wäre, kann man sich leicht ausmalen. Man hätte Schwule, die auf Gayseiten gerne surfen gleich ausfindig machen, oder politisch Andersdenkende ins KZ stecken können. Kann irgend jemand dafür garantieren, das diese Demokratie hier in Deutschland für immer und ewig bestehen bleibt und somit diese Daten micht in falsche Hände z.B. Neonazis, die diese Demokratie eventuell irgendwann mal, beseitigen, geraten??? Deshalb darf es ein Sammeln und Enstehen dieser Datenbestände garnicht erst stattfinden. Deshalb ist diese verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung abzulehnen auch unter der Inkaufnahme, das das eine oder andere Verbrechen nicht ganz aufgeklärt werden kann. Das ist das kleinere Übel.
snoopy3 (15.12.2009, 14:38 Uhr)
Der Abschied
Seit einigen Jahrzehnten haben wir uns vom Ziel der Väter unseres Grundgesetzes - einen humanen Staat anzustreben - verabschiedet. Die meisten haben es aus Gleichgültigkeit oder Unwissenheit nicht einmal bemerkt. Bildung für das Volk zu begrenzen macht sich eben für die Politik bezahlt.
Bereits seit längerem leben wir in einem Obrigkeitsstaat. Politik denkt: das macht doch nichts, das merkt doch keiner.
Und die es trotzdem gemerkt haben, sitzen als loyale Mitglieder in ihren Parteien.
Egal, ob für Kirche, Adel oder andere Despoten hat sich die Verblödung des Volkes stets bezahlt gemacht.
Deshalb darf man es auch nicht so eilig haben mit Bildungsreformen.
Vielleicht fragt sonst noch einer, welchen Zweck eigentlich noch die Nato hat, wo es doch auch keinen Warschauer Pakt und keinen kalten Krieg mehr gibt.
JohnnyCash (15.12.2009, 14:27 Uhr)
@Corazito3333
Leider sind wir nur kleine Bauern und können bzw. dürfen nicht mitreden.
Die da oben glauben immer alles zu wissen, was das beste für das Volk ist.... die Wahrheit ist, es sind alles Verräter, Betrüger und Verbrecher, BASTA!

Armes Deutschland!
Stony2005 (15.12.2009, 13:45 Uhr)
Hoffendlich
wird im SInne der Kläger entschieden. Man kann wirklich nur an das Demokratieverständniss der Richter appellieren.
Corazito3333 (15.12.2009, 13:21 Uhr)
Volksentscheid bitte
Verantwortung - Politiker übernehmen die Kosten
Das wäre nur gerecht, die Politiker die dem Gesetzesentwurf zugestimmt haben, tragen die Kosten!
Lammbock (15.12.2009, 13:11 Uhr)
@Obstmann
Ich kann ihnen sagen, was sich in mir dagegen sträubt: Stellen sie sich einfach mal vor, sie müssten mitten auf einem x-beliebigen Marktplatz in einem gläsernen Container wohnen - einfach alles ist aus Glas und man kann sie bei allem beobachten, was sie tun. Da muss nichts illegales bei sein, mulmig wäre einem dabei trotzdem, oder?
Aber genau dahin bewegen wir uns langsam. Nur das diejenigen, die das zu verantworten haben, selbst alles dafür tun, damit über ihr Tun und ihre Netzwerkerei nichts an die Öffentlichkeit gerät.
knilch_59 (15.12.2009, 13:10 Uhr)
@DarkSpir
Regierungen erlassen bei uns (noch) keine Gesetze. Die Vorrats-Datenspeicherung geht nicht auf die Kappe der Justizministerin. Sie muss das Gesetz nur durchführen.
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Alle gehen davon aus, dass das Gesetz vor den Augen der Richter keinen Bestand haben wird und mindestens in Teilen geändert werden muss. Insofern eine weitere Watsche an die gesamte CDU/CSU, die dieses Gesetz forderte und den Bundespräsidenten, der es, trotz massiv geäußerter verfassungsrechtlicher Bedenken, unterschieben hat.
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Da hat sich keiner mit Rum bekleckert. Letztlich trägt die Demokratie als Ganzes ihren Schaden davon. Unfähige Parlamentarier, unfähige Ministerialbürokratie, die das Gesetz formuliert hat, rückgratlose Gesellen bis zum Bundespräsidenten. Umso wichtiger, dass die Privatsphäre vor solchen Gestalten geschützt bleibt, weil man denen, die das gemacht haben, doch nicht ernsthaft Vertrauen entgegenbringen darf. Tolles Grundgesetz, schließlich sollte es ausdrücklich den Bürger vor dem Staat und seinen Politikern schützen. Und diese Notwendigkeit zeigt sich jeden Tag mehr.
Obstmann (15.12.2009, 12:57 Uhr)
Das Grundgesetz
selbst wenn die Vorratsdatenspeicherung nicht gegen das Grundgesetz verstößt, dann sollte man das Grundgesetz dahingehend erweitern, dass dem schon so ist...
So was gehört sich einfach nicht...Ich habe zwar nichts zu verbergen, und ich weiß auch nicht genau, wieso ich dagegen bin, aber irgendetwas in mir stäubt sich dagegen immer mehr, in die Privatsphäre einschneidende Regeln und Gesetze zu akzeptieren...
Corazito3333 (15.12.2009, 12:30 Uhr)
Verantwortung - Politiker übernehmen die Kosten
Das wäre nur gerecht, die Politiker die dem Gesetzesentwurf zugestimmt haben, tragen die Kosten - so hätten die auch mal eine Verantwortung!!!!!!!!!!!!!!!!!!111
DarkSpir (15.12.2009, 12:12 Uhr)
Langsam mahlende Mühlen der Justiz
Ich kann SLS verstehen. Mir stellt sich die Frage, warum ausgerechnet sie dort sitzen und sich für etwas rechtfertigen soll, was eine Regierung vor ihr entschieden hat. Sie gehört in diesen Gerichtssaal, keine Frage. Aber dort rechtfertigen müsste sich eigentlich Frau Zypries.

Viel Schlimmer: Selbst wenn das Ganze gegen das Grundgesetz verstößt, wird das keine Konsequenzen für die Beteiligten haben. Kosten gehen dann eh zu Lasten der Steuerzahler, wenigstens die sollte man auf die Politiker umlegen, die dem Gesetzesentwurf zugestimmt haben.
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