"Sie haben gewonnen":
So wehrt man sich gegen Abzocke
Sie versprechen Lotteriegewinne oder Reisegutscheine - doch statt des versprochenen Gewinns fehlen plötzlich hohe Beträge auf dem Bankkonto: Gewinnspiel-Firmen tricksen vor allem ältere Menschen aus. Wie man sich wehrt, erfahren sie hier.
Die vermeintlichen Glücksbotschaften kommen per Brief oder E-Mail, per SMS oder übers Telefon. Ihre Formulierungen wählen die Gewinnspiel-Firmen so, dass der Adressat glaubt, bereits gewonnen zu haben. Dabei ist die Chance auf einen tatsächlichen Gewinn gleich Null. "Aber es könnte ja sein, dass ich doch gewonnen habe", denken viele. Genau darauf beruht das Prinzip der Gewinnspiel-Unternehmer: Hoffnungen wecken, aber nicht erfüllen.
Links in der Spalte geben wir Ihnen Tipps, wie man unseriöse Gewinnbenachrichtigungen erkennt und sich gegen die Maschen der Betrüger wehrt.
Fast immer fehlt auf den Schreiben eine Anschrift, oft ist nur ein fiktives Postfach angegeben. In einem Gewinnschreiben fand der Verbraucherservice Bayern etwa als Absender das Verkehrsamt eines Heilbades, das es gar nicht gibt.
Weitere Anhaltspunkte:
- Die Rechtsform (GmbH, AG) fehlt
- Der Gewinner muss eine Vorleistung erbringen, wie zum Beispiel eine teure Nummer anrufen, eine Unkostenpauschale zahlen, oder Waren bestellen.
Grundsätzlich gilt: Wer an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, kann auch nichts gewonnen haben.
Die Maschen sind vielfältig: Manche Gewinnbenachrichtigungen sind auf seriös getrimmt und ähneln amtlichen Schreiben. Der Trick besteht oft darin, dass der Adressat eine 0900-Nummern (1,89 Euro pro Minute) anrufen muss, um den Gewinn zu erhalten. Hier wird man dann lange in der Warteschleife gehalten - einen Gewinn bekommt man natürlich nie, dafür eine hohe Telefonrechnung.
Achtung: In der Regel werden die 0900-Nummern auch "getarnt", indem Ziffern der folgenden Nummer schon angehängt werden, damit es aussieht wie eine übliche Ortsvorwahl, z.B. 09005–869 433, anstatt richtig: 0900 - 5869 433.
Vorsicht, wenn die Unternehmen Sie um Ihre Kontodaten bitten, um den vermeintlichen Gewinn auszuzahlen: Meist wird dann Geld ab- statt aufgebucht! In diesem Fall sollten Sie die Beträge umgehend von Ihrer Bank zurückbuchen lassen.
Diese Firmen kommen über Datenhandel an Ihre Adresse und Telefonnummer. Oft haben Betroffene ihre Daten aber irgendwann mal preisgegeben, indem sie auf ein Schreiben oder Telefonat reagiert haben. Das Problem ist, dass unter vielen Gewinnspiel-Gesellschaften oft ein und dieselbe Firma steckt, die Sie dann buchstäblich zumüllt.
Grundsätzlich gilt: Gewonnen ist gewonnen. Wer einen Gewinn zusagt, muss diesen auch leisten. Oft sind die vermeintlichen Gewinnnbenachrichtigungen aber so formuliert, dass Gerichte nichts machen können. "Sie sind für einen Gewinn nominiert" heißt eben nicht, dass man gewonnen hat.
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Verbraucher auch dann ihre Gewinne einklagen können, wenn die Firma ihren Sitz im Ausland hat. Problem: Dafür benötigt das Gericht eine existierende Postanschrift mit Straße und Hausnummer, an die Mahnbescheide zugestellt werden können. Die gibt es aber meist nicht. Wenn es zu einer Klage kommt, melden die Firmen häufig Insolvenz an, um der Auszahlung zu entgehen. Der Kläger selbst bleibt dann unter Umständen auf den Gerichtskosten sitzen.
Unerwünschte Werbeanrufe sind in Deutschland verboten. Die Bundesnetzagentur kann 0900-Nummern abschalten lassen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wenn Sie Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung einer solchen Nummer haben, melden Sie sich bei der Bundesnetzagentur. Mehr Infos dazu hier: www.bundesnetzagentur.de.
Generell gilt: Gehen Sie stets sorgsam mit Ihren Daten um!
Oft werden "Gewinner" zu einer "Gewinnübergabe" eingeladen. In der Regel erhalten die Teilnehmer weder den Gewinn noch die im Schreiben versprochenen Geschenke. Es handelt sich dabei um reine Verkaufsveranstaltungen ("Kaffeefahrten"), bei denen versucht wird, überteuerte Produkte zu verkaufen, beispielsweise Matratzen, Magnetfeldbetten, Nahrungsergänzungsmittel, Kochtöpfe und vieles mehr. Also: Auf keinen Fall mitfahren!
Vorsicht auch bei "Reisegutscheinen": Am Ende zahlt der Kunde drauf, muss Reisekosten, Gebühren und Zuschläge zahlen. Enthaltene Tagesaufflüge führen zu Verkaufsveranstaltungen (will man nicht teilnehmen muss man eine "Umbuchungspauschale" zahlen), will man jemanden mitnehmen, muss der die Reise überteuert buchen usw. Kurz: Finger davon lassen!
Gewinnmitteilungen sind häufig Prospekte über Warenbestellungen beigelegt. Hier handelt es sich in der Regel um "Gesundheitsprodukte", meist für die ältere Generation. Von einer Bestellung ist dringend abzuraten. Die Produkte sind überteuert und die Wirkung fragwürdig. Hier gilt: Ab damit in den Papierkorb!
Wer schnell merkt, dass er auf die "Gewinnspiel-Masche" hereingefallen ist, kann von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Es gilt grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen - natürlich auch für Bestellungen, die man in der Hoffnung auf einen Gewinn gemacht hat. Ronny Jahn: "Nach Erhalt der Ware kann man sie innerhalb von zwei Wochen ohne Weiteres zurückschicken. Wenn man nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde, dann gibt es sogar gar keine Frist."
Wer von diesen "Gewinnmitteilungen" und Werbesendungen aller Art genervt ist, kann sich auf die so genannte Robinson-Liste des Deutschen Direktmarketing Verbandes setzen lassen. Verbraucher können so entweder pauschal jedwede Postwurfsendung sperren oder aus einer Liste von Kategorien auswählen, welche Branche sie zulassen wollen. Den Aufnahme-Antrag für die Robinson-Liste des DDV finden Sie hier: www.ddv-robinsonliste.de
Achtung, allerneueste Masche: Einige Abzockerunternehmen bieten per Telefon selbst eine angebliche Datenlöschung an - natürlich gegen horrende Gebühren. Fallen Sie nicht darauf herein!
Ist man bereits Opfer der Abzocke geworden, kann man sich in jedem Fall auch an die Verbraucherzentralen wenden. Manchmal bleibt jedoch nur noch eine Möglichkeit, um nicht immer neue Verträge untergejubelt zu bekommen: Eine neue Telefonnummer und eine neue Bankverbindung.
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