. .
Online-Neuigkeiten und Internet-Trends
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
21. September 2009, 17:02 Uhr

Unverlangte E-Mails sind "unzumutbare Belästigung"

Spam-geplagte Internetnutzer wird dieses Urteil freuen: Das Versenden von Werbe-E-Mails ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers auch dann unzulässig, wenn vorher bereits Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.

Spam, Urteil, Gericht

Spam ist in den seltensten Fällen so höflich wie hier© Michael Caronna/Reuters

Bürger müssen es nach einem einmaligen E-Mail-Kontakt zu einem Unternehmen nicht hinnehmen, dass ihnen dieses danach Werbemails sendet. Nach einem am Montag veröffentlichten und inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München sind unverlangt zugesandte Werbemails eine "unzumutbare Belästigung" deren Unterlassung verlangt werden kann. (AZ: 161 C 6412/09)

Im entschiedenen Fall ging bei einem Arzt ein E-Mail ein, in dem eine Firma dem Arzt anbot eine eigene Domain für ihn zu erstellen. Obwohl der Mediziner umgehend Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie eine Unterlassungserklärung forderte, erhielt er lediglich eine weitere Werbe-E-Mail.

Bei einem einmaligen E-Mail-Kontakt könne ein Unternehmen nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Einwilligung für künftige Werbemails vorliegt, hieß es in der Begründung. Würde das unverlangte Zusenden von Werbemails erlaubt, könne das zu einer "Überflutung der Anschlussinhaber" führen. Eine unzumutbare Belästigung sei selbst dann gegeben, wenn die Werbebotschaft in der Betreffzeile klar als Werbung gekennzeichnet sei und der Empfänger sie deshalb löschen könne, ohne vorher lesen zu müssen.

AFP/DPA
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
mwelslau (22.09.2009, 10:57 Uhr)
2 "Spam-Mails" sind zuviel...
Ob der Doc und das AG nicht nur den vielleicht sich vor der Wirtschaftskrise zu retten versuchenden Unternehmer verurteilt, weil diese zwei Mails leicht nachverfolgbar waren und der gleiche Doc und das gleiche AG bei den zig tausend Viagra-Spammails untätig bleiben?

Das ist jedenfalls absolut mit Kanonen auf Spatzen geschossen und darf auch kein Präsidenzfall sein. Hier hätte es auch ein einfaches Markieren als Junk gereicht...
MEHR ZUM ARTIKEL
Cyber-Kriminalität Deutschland als Spam-Testfeld

Auf dem Anti-Spam-Gipfel in Wiesbaden ging es unter anderem um die Verbindungen von Spam-Versendern und Virenautoren. Um die Effektivität ihrer Botnetze zu testen, nutzten die Kriminellen besonders gerne Deutschland, berichten Experten. Das hat einen Grund. mehr...

Moderne Kommunikation Das Ende der E-Mail naht

Rund 90 Prozent aller E-Mails sind ärgerlicher Spam. Die Technik ist veraltet. Längst gibt es leistungsstärkere und praktischere Nachfolger. Wie wir morgen elektronisch kommunizieren werden. mehr...

Verbraucherschutz Tipps gegen unerlaubte Telefonwerbung

Telefonwerbung kann für Verbraucher nicht nur nervtötend sein, sondern auch teuer werden. Dabei sind ihr in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Nun tritt ein Gesetz in Kraft, das die Rechte der Verbraucher nochmals stärkt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Spam übers Telefon. mehr...

 
Partnerangebot Der stern.de-DSL-Vergleich Der stern.de-DSL-Vergleich Sparen bei DSL-Flatrates

Mit einem DSL-Tarif-Vergleich finden Sie einfach und schnell den zu Ihnen passenden Anbieter. Kostenlos, schnell und sicher! mehr

 
 
 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (22/2012)
Dick im Geschäft