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21. September 2009, 17:02 Uhr
Spam-Urteil:
Unverlangte E-Mails sind "unzumutbare Belästigung"
Spam-geplagte Internetnutzer wird dieses Urteil freuen: Das Versenden von Werbe-E-Mails ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers auch dann unzulässig, wenn vorher bereits Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.

Spam ist in den seltensten Fällen so höflich wie hier© Michael Caronna/Reuters
Bürger müssen es nach einem einmaligen E-Mail-Kontakt zu einem Unternehmen nicht hinnehmen, dass ihnen dieses danach Werbemails sendet. Nach einem am Montag veröffentlichten und inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München sind unverlangt zugesandte Werbemails eine "unzumutbare Belästigung" deren Unterlassung verlangt werden kann. (AZ: 161 C 6412/09)
Im entschiedenen Fall ging bei einem Arzt ein E-Mail ein, in dem eine Firma dem Arzt anbot eine eigene Domain für ihn zu erstellen. Obwohl der Mediziner umgehend Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie eine Unterlassungserklärung forderte, erhielt er lediglich eine weitere Werbe-E-Mail.
Bei einem einmaligen E-Mail-Kontakt könne ein Unternehmen nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Einwilligung für künftige Werbemails vorliegt, hieß es in der Begründung. Würde das unverlangte Zusenden von Werbemails erlaubt, könne das zu einer "Überflutung der Anschlussinhaber" führen. Eine unzumutbare Belästigung sei selbst dann gegeben, wenn die Werbebotschaft in der Betreffzeile klar als Werbung gekennzeichnet sei und der Empfänger sie deshalb löschen könne, ohne vorher lesen zu müssen.
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