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23. Juni 2009, 15:31 Uhr

Schüler dürfen Lehrer weiter benoten

Es bleibt dabei: Das Bewertungsportal Spickmich.de, auf dem Schüler ihren Lehrern anonym Noten geben können, verstößt nicht gegen den Persönlichkeitsschutz. Laut Bundesgerichtshof dürfen allerdings weder private oder intime Daten noch diffamierende Schmähkritiken auf Spickmich.de veröffentlicht werden.

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Das Bewertungsportal Spickmich.de ist Lehrern ein Dorn im Auge, doch sie müssen damit leben© Rolf Vennenbernd/DPA

Im Streit um das Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de hat der Bundesgerichtshof (BGH) die freie Meinungsäußerung im Internet gestärkt. Der BGH wies die Revision einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers zurück. Die Pädagogin war von Schülern in dem Internetportal mit der Note 4,3 im Unterrichtsfach Deutsch bewertet worden. Sie pochte auf Löschung des Eintrags mit vollem Namen.

Kein Grundsatzurteil

Der Persönlichkeitsschutz der Pädagogen werde nicht verletzt, urteilten die Bundesrichter. Dies gelte, solange keine Daten aus der Privat- oder Intimsphäre oder unsachliche und diffamierende Schmähkritiken veröffentlicht würden.

Das Urteil habe aber keine grundsätzliche Bedeutung für andere Bewertungsportale im Internet. Es handele sich "durchaus um einen Einzelfall, aber nicht um den letzten", betonte die Vorsitzende Richterin des BGH-Senats, Gerda Müller. Wie mit anderen Bewertungsportalen umzugehen sei, müsse offen bleiben.

Spickmich-Geschäftsführer Manuel Weisbrod sieht in dem Urteil dennoch eine "Richtungsentscheidung, wie die Justiz mit den neuen Medien umgeht. Es ist ein toller Tag für Deutschlands Schulen und ein super Tag für die Meinungsfreiheit", meinte er.

Sprecher von Lehrerverbänden reagierten enttäuscht. "Das Urteil erleichtert nicht den Umgang zwischen Schülern und Lehrern", sagte Ulf Rödde, der Sprecher der Lehrergewerkschaft GEW. Eine "Feedback-Kultur" im Unterricht sei wichtig. "Doch dafür ist das Urteil nicht geeignet.

Hier werde eine anonyme Meinungsäußerung höher gewertet als das Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung von Lehrern, sagte der Vorsitzende des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, "MDR INFO". Der Verband habe sich ein Urteil wie in Frankreich gewünscht. Dort sei das Pendant zu "Spickmich" gerichtlich untersagt worden unter Hinweis auf die Wertigkeit der Persönlichkeitsrechten von Lehrern.

Urteil rechtskräftig

Auf Spickmich.de können registrierte Schüler ihre Lehrer bewerten - etwa danach, ob sie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "menschlich", "motiviert" oder gar "cool und witzig" sind.

Das ging der Lehrerin zu weit. Sie sah einen Eingriff in ihre Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht verletzt. Nach Niederlagen in den unteren Instanzen unterlag sie nun auch vor dem höchsten deutschen Zivilgericht. Mit der BGH-Entscheidung ist das Urteil rechtskräftig.

DPA/AP
 
 
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