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23. Juni 2009, 15:31 Uhr

Schüler dürfen Lehrer weiter benoten

Es bleibt dabei: Das Bewertungsportal Spickmich.de, auf dem Schüler ihren Lehrern anonym Noten geben können, verstößt nicht gegen den Persönlichkeitsschutz. Laut Bundesgerichtshof dürfen allerdings weder private oder intime Daten noch diffamierende Schmähkritiken auf Spickmich.de veröffentlicht werden.

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Das Bewertungsportal Spickmich.de ist Lehrern ein Dorn im Auge, doch sie müssen damit leben© Rolf Vennenbernd/DPA

Im Streit um das Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de hat der Bundesgerichtshof (BGH) die freie Meinungsäußerung im Internet gestärkt. Der BGH wies die Revision einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers zurück. Die Pädagogin war von Schülern in dem Internetportal mit der Note 4,3 im Unterrichtsfach Deutsch bewertet worden. Sie pochte auf Löschung des Eintrags mit vollem Namen.

Kein Grundsatzurteil

Der Persönlichkeitsschutz der Pädagogen werde nicht verletzt, urteilten die Bundesrichter. Dies gelte, solange keine Daten aus der Privat- oder Intimsphäre oder unsachliche und diffamierende Schmähkritiken veröffentlicht würden.

Das Urteil habe aber keine grundsätzliche Bedeutung für andere Bewertungsportale im Internet. Es handele sich "durchaus um einen Einzelfall, aber nicht um den letzten", betonte die Vorsitzende Richterin des BGH-Senats, Gerda Müller. Wie mit anderen Bewertungsportalen umzugehen sei, müsse offen bleiben.

Spickmich-Geschäftsführer Manuel Weisbrod sieht in dem Urteil dennoch eine "Richtungsentscheidung, wie die Justiz mit den neuen Medien umgeht. Es ist ein toller Tag für Deutschlands Schulen und ein super Tag für die Meinungsfreiheit", meinte er.

Sprecher von Lehrerverbänden reagierten enttäuscht. "Das Urteil erleichtert nicht den Umgang zwischen Schülern und Lehrern", sagte Ulf Rödde, der Sprecher der Lehrergewerkschaft GEW. Eine "Feedback-Kultur" im Unterricht sei wichtig. "Doch dafür ist das Urteil nicht geeignet.

Hier werde eine anonyme Meinungsäußerung höher gewertet als das Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung von Lehrern, sagte der Vorsitzende des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, "MDR INFO". Der Verband habe sich ein Urteil wie in Frankreich gewünscht. Dort sei das Pendant zu "Spickmich" gerichtlich untersagt worden unter Hinweis auf die Wertigkeit der Persönlichkeitsrechten von Lehrern.

Urteil rechtskräftig

Auf Spickmich.de können registrierte Schüler ihre Lehrer bewerten - etwa danach, ob sie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "menschlich", "motiviert" oder gar "cool und witzig" sind.

Das ging der Lehrerin zu weit. Sie sah einen Eingriff in ihre Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht verletzt. Nach Niederlagen in den unteren Instanzen unterlag sie nun auch vor dem höchsten deutschen Zivilgericht. Mit der BGH-Entscheidung ist das Urteil rechtskräftig.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 43)
 
bob-der-meister (24.06.2009, 19:09 Uhr)
Respekt vor der Menschenwürde
Ich finde diese Internetseite sehr wohl verbotswürdig, da durch die konkrete Namensnennung der Schutz der Menschenwürde (auch Lehrer gehören dazu) nicht sichersgestellt ist. Nicht an jedem prallt so eine Bewertung ab. Wer weiß heute schon, wer noch in solchen Foren schnüffelt und in welcher Akte so etwas vermerkt wird. Auf keinen Fall ist das Medium geeignet, die Qualität von Schule und Unterricht zu verbessern. Dazu müsste man eher das völlig anachronistische Schulsystem in Deutschland reformieren und nicht jeden Blödsinn aus der freien Wirtschaft 1:1 kopieren wollen.
ganzbaf (24.06.2009, 18:11 Uhr)
Zum letzen mal:

Ja! Eben!
Die Bewertungen haben keine besonderen Auswirkungen auf Lehrer und geben Schülern wenigstens eine Art indirekte Mitbestimmungsmöglichkeit.
Wa soll also das Rumgeheule von Lehren(?!), die andauernd Zensuren verteilen, die viel mehr Auswirkungen in der Realität haben ;-?
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Man mag es für einseitig, ungeeignet oder "sonstwas" halte, es ist jedenfalls keinesfalls verbotswürdig.
nony (24.06.2009, 13:05 Uhr)
und schon wieder ganzbaf
Mal davon ausgehend, dass also die Bewertungen keine Auswirkungen auf die Lehrer haben (dass das nicht so ist, s.v. Posting)- was ist mit den Schülernoten. Ihren Vorschlag zuende gedacht, könnten wir doch einfach allen Schülern ein "Sehr gut" geben, wenn sie in die Schule kommen und nicht stören und ein "gut", wenn sie in die Schule kommen und stören. Somit können endlich alle Schulen zu Gymnasien umgestaltet werden, und unser Blinddarm wird künftig von Ärzten herausgenommen, die zwar ihren Namen nicht schreiben können, aber dafür mit ihren Lehrern im allgemeinen und der Schule im speziellen zufrieden waren. Alle anderen kommen hoffentlich zu uns, wir brauchen wirklich noch ein paar gute Fachkräfte ...
nony (24.06.2009, 12:59 Uhr)
@ ganzbaf u.a.
Zu dumm, sind nicht alle Lehrer in D verbeamtet. Ausserdem liegt es kaum in der Kompetenz einer Handvoll Jugendlicher, dafür zu sorgen, dass der Lehrer auf dem freien Arbeitsmarkt keine Chance mehr hat.
ganzbaf (24.06.2009, 10:43 Uhr)
Wie gesagt...

die Lehrern auch nicht zu jucken, egal wie unfair benotet wird. (Was ich als Allgemeinaussage bezweifeln möchte.)
Denn es hat NULL Konsequenzen für sein Beschäftigungsverhältnis.
RomanTicker (24.06.2009, 10:13 Uhr)
Unqualifiziert
Das Urteil ist ein Witz, denn es ist ein Widerspruch in sich. Das Portal ist in Ordnung, solange es keine Daten aus der Privatsphäre enthalte. Der Name der Lehrer und Eigenschaften wie Coolness sind privat und haben nichts mit der beruflichen Qualifikation zu tun.
Ich bin kein Lehrer. Ich erinnere mich aber noch gut an meine Schulzeit. Damals waren die Lehrer, auf die die meisten Schüler am schlechtesten zu sprechen waren nicht die schlechtesten Lehrer sondern einfach die unbequemsten Lehrer. Diese anonymen Bewertungen werden mit Sicherheit als Rachebewertungen mißbraucht. Von daher ist so ein Portal nicht aussagekräftig. Lehrer benoten nach objektiven Kriterien und aufgrund von Erfahrungen, Schüler in den meisten Fällen nicht. Sie haben keine Qualifikation und zu wenig Erfahrung, um seriöse Noten zu geben.
ganzbaf (24.06.2009, 10:03 Uhr)
Das ist es je gerade...

Für verbeamtete Lehrer hat solch eine Schülerbenotung überhaupt keine beschäftigungstechnischen Konsequenzen.
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Umgehkehrt sieht das schon etwas anders aus.
Außerdem gibt es für nicht Volljährige noch einen strengere Fürsorgepflicht des Gesetzgebers.
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Ich sehe das Ganze eher als harmlosen Abbau von Machtgefälle gegeüber eines teilweise zu Willkür neigenden Lehrpersonals, das seine Privilegien oft geschickt für sich auszunutzen weiß.
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Gerade an den Gymnasien... ;-P
endbenutzer (24.06.2009, 08:10 Uhr)
Wäre es da nicht konsequent...
..wenn man auch die Noten der Schüler veröffentlichen würde?
tobix (24.06.2009, 07:33 Uhr)
@L.Gleichmann
"Hat er keine sollte er einpacken."
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Wieso nur meint jeder, Lehrer könne man nach belieben für unfähig erklären und feuern (oder sie sollten selbst kündigen)?
Mich würde interessieren, was passieren würde, wenn VW morgen bekannt gibt, dass es alle "unfähigen" Arbeitnehmer entlassen will. Man habe die Arbeitnehmer durch ein Portal anonym bewerten lassen und da müsse man jetzt Konsequenzen ziehen.
bob-der-meister (24.06.2009, 06:58 Uhr)
Wer es nötig hat, ...
... soll doch seinen Frust auf dem virtuellen Panger ablassen. Wer aber durch konstruktive Kritik wirklich Verbesserungen erreichen möchte, sollte nicht glauben, dass er mit seiner Bewertung bei spickmich irgendetwas erreicht. Mit Offenheit und Ehrlichkeit geht viel mehr. Mir würde eine Bewertung im Internet komplett am A.... vorbeigehen.
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