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26. Mai 2003, 17:47 Uhr

Selbstständig mit Ebay

Geschickte Internet-Versteigerer können sich eine eigene Existenz aufbauen. Zum Start genügt ein Gewerbeschein.

Selbstständig: Joachim Göb verkauft Restposten© Joachim Holzenleuchter

Gewerbeanmeldung und Steuern

Mehrere tausend Deutsche verdienen bereits ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise als Ebay-Verkäufer, immer mehr sehen darin einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit. Grundsätzlich muss man einen Ebay-"Laden" als Gewerbe anmelden, da eine "Gewinnerzielungsabsicht" besteht und die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist (im Gegensatz zu nicht meldepflichtigen "privaten Veräußerungsgeschäften", also gelegentlichen Versteigerungen). Den Gewerbeschein gibt es beim Gewerbeamt für etwa 15-25 Euro. Ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro ist außerdem Gewerbesteuer fällig. Für Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter 16.620 Euro im Vorjahr bzw. 50.000 Euro im laufenden Jahr) entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Je nach Arbeitsvertrag müssen Nebenverdienste dem Arbeitgeber gemeldet werden, da sonst ein Kündigungsgrund vorliegen kann. Der Ebay-Zusatzverdienst darf die Arbeitskraft nicht beeinträchtigen und sollte keine Konkurrenz zum Hauptjob darstellen.

Förderung vom Staat

Für Arbeitslose wird der Schritt zur Ebay-Selbstständigkeit mit Ich-AG-Zuschüssen gefördert, sofern der jährliche Ertrag 25.000 Euro nicht übersteigt und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Vorteile als "Powerseller"

Viel-Verkäufer erhalten von Ebay den "Powerseller"-Status: Mit dem Symbol in den Artikelbeschreibungen wird Verkäufern die Einhaltung der Ebay-Kriterien und damit größere Vertrauenswürdigkeit bescheinigt. Für Neukunden-Werbung erhalten Powerseller eine Gutschrift von 2,50 Euro, bekommen exklusive Vorabinformationen und Zugriff auf einen Infobereich und ein Diskussionsforum für den Austausch von Tipps und Tricks. Powerseller wird, wer in den letzten drei Monaten mindestens zwölf Verkäufe erfolgreich getätigt und dabei mindestens 9000 Euro umgesetzt hat. Mindestens 100 verschiedene Handelspartner müssen Bewertungen abgegeben haben, von denen mindestens 98 Prozent positiv sein müssen. Außerdem muss man seit 90 Tagen bei Ebay Deutschland, Österreich oder Schweiz registriert sein und in einem dieser Länder wohnen. Die Registrierung als Powerseller ist freiwillig, ein Ausstieg ist jederzeit möglich. Ebay überprüft monatlich die Einhaltung der Kriterien. Wer die Bestimmungen nicht mehr erfüllt, verliert den Sonderstatus nach einer "Gnadenfrist" von 30 Tagen.

Übernommen aus ... Stern Stern
Ausgabe 23/2003

Georg Boie
 
 
 
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