Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Meldungen in der "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 nicht weiter verbreitet werden dürfen. Ein generelles Verbot der App lehnte das Gericht aber ab.
Das Video im Wortlaut: Die Zeitungsverleger haben im Streit um die millionenfach genutzte "Tagesschau"-App einen Teilerfolg errungen. Mehr...
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Meldungen in der "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 nicht weiter verbreitet werden dürfen. Ein generelles Verbot der App lehnte das Gericht allerdings ab. Die ARD will nun prüfen ob sie gegen die Entscheidung in Berufung geht. Die Zivilkammer sei bei ihrer Entscheidung der Argumentation der klagenden Zeitungsverleger gefolgt. Demnach handle es sich bei der App um ein "nicht-sendungsbezogenes, presseähnliches" Angebot, das nach den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages unzulässig sei. Acht Tageszeitungsverlage hatten gegen die App geklagt, da in ihren Augen die ARD in einen unlauteren Wettbewerb trete. Schließen
Überraschend klares Urteil in Köln: Die "Tagesschau"-App ist presseähnlich - und das darf nicht sein. Die Richter machten diese Entscheidung an der App vom 15. Juni 2011 fest.
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