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2. Dezember 2008, 14:47 Uhr

US-Professor kämpft gegen Copyright-Gesetz

Ein amerikanischer Professor kämpft gegen die Plattenindustrie: Jurist Charles Nesson hält die bestehenden Copyright-Gesetze in den USA für verfassungswidrig. Sein Mandant ist Joel Tannenbaum, dem Schadenersatzforderungen von rund einer Million Dollar drohen - weil er sieben MP3-Songs heruntergeladen hat.

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Joel Tannenbaum (li.) wird von der Plattenindustrie verklagt. Professor Charles Nesson steht ihm bei© Josh Reynold/AP

Die Musikindustrie in den USA hat seit 2003 tausende von Teilnehmern an Musiktauschbörsen im Internet mit Klagen überzogen und so den "Song-Swappern" das Geld aus der Tasche gezogen. Jetzt ist ein Professor der renommierten Harvard Law School zum Gegenangriff angetreten: Charles Nesson kämpft gegen die gesetzliche Grundlage für die Klagewelle.

Der 69-jährige Jurist ist nicht irgendwer. 1971 verteidigte er Daniel Ellsberg im Prozess um die Veröffentlichung geheimer Pentagon-Dokumente zum Vietnamkrieg. Und in den 80er Jahren beriet er die Kläger in einem Prozess wegen Asbestvergiftung, der dem Film "Zivilprozess" ("A Civil Action") mit John Travolta als Vorlage diente. Inzwischen hat er sich als Gründer von Harvard's Berkman Center for Internet and Society auch einen Namen im Internet-Recht gemacht.

Der Anfrage eines Bundesrichters in Boston folgend vertritt Nesson jetzt den 24-jährigen Studenten Joel Tannenbaum, der wie mehr als 30.000 andere vom Verband der US-Musikindustrie (RIAA) verklagt wurde. Fast alle diese Fälle wurden ohne Gerichtsurteil beigelegt - die Beschuldigten scheuen die hohen Anwalts- und Gerichtskosten.

500 Dollar Schadensersatz waren nicht genug

Auch Tannenbaum wollte die Beschuldigung der RIAA außergerichtlich regeln. Der Verband wirft ihm die Nutzung der File-Sharing-Plattform Kazaa vor: Er soll 2004 mindestens sieben Songs heruntergeladen und 816 Songs bereitgestellt haben. Tannenbaum bot der RIAA die Zahlung von 500 Dollar (393 Euro) an. Der Verband aber verlangte 12.000 Dollar (9.429 Euro). Und er beruft sich auf ein Gesetz, das noch höhere Schadensersatzbeträge vorsieht, nämlich 150.000 Dollar (117.860 Euro) für jeden Fall einer bewussten Verletzung von Bestimmungen des Gesetzes. Das bedeutet, dass Tannenbaum zur Zahlung von einer Million Dollar gezwungen werden könnte.

Jetzt ist Professor Nesson dem Studenten zu Hilfe geeilt. Er macht geltend, dass die gesetzliche Grundlage für die Forderungen der Musikindustrie, der "Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act" von 1999, verfassungswidrig sei. Dieses Gesetz habe faktisch dazu geführt, dass eine private Organisation, die Recording Industry Association of America (RIAA) die zivile Umsetzung eines Strafgesetzes erzwinge, kritisiert Nesson. Dabei versuche der Verband immer wieder, die Beschuldigten mit der Aussicht auf langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren einzuschüchtern, damit sie davon absähen, die Beschuldigung juristisch klären zu lassen.

RIAA-Sprecherin Cara Duckworth entgegnet, die Anschreiben an mutmaßliche Copyright-Piraten sei eine angemessene Antwort angesichts der Verluste von mehreren Milliarden Dollar aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in den File-Sharing-Netzen. "Es sollte klar sein, dass das illegale Downloaden und Verteilen von Musik mit vielen Risiken behaftet und nicht anonym ist", sagte Duckworth.

"Potenzielle Rechtsverletzer abschrecken"

Inwieweit das den RIAA-Verfahren zugrunde liegende Copyright-Gesetz verfassungsgemäß sei, sei eine noch offene Frage, erklärt der Anwalt Ray Beckerman aus Forest Hills, New York, der andere Download-Beschuldigte vertritt und seine Erfahrungen in einem Blog austauscht. "Es gibt zwei juristische Fachartikel, die das als verfassungswidrig einstufen, und es gibt drei Fälle, in denen die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wurde", sagt Beckerman. Im September setzte ein Bundesrichter ein neues Verfahren an im Fall einer Frau aus Minnesota, die 220.000 Dollar für den illegalen Download von 24 Musiktiteln zahlen soll. Dabei forderte Richter Michael Davis den Kongress auf, die Gesetze so zu ändern, dass es nicht mehr möglich sei, exzessiv hohe Schadensersatzbeträge festzusetzen. Zwar sei es nicht von der Hand zu weisen, dass illegale Downloads der Musikindustrie Schaden zufügten. Die von dem Verband geforderten Summen seien aber völlig unangemessen.

Die Musikindustrie aber verteidigt die bisherige Praxis. In den zum Fall Tannenbaum eingereichten Unterlagen heißt es, die gesetzlich zulässigen Schadensersatzforderungen dienten nicht nur dazu, "den Copyright-Inhaber zu entschädigen, sondern auch dazu, den Rechtsverletzer zu bestrafen und andere potenzielle Rechtsverletzer abzuschrecken".

Professor Nesson aber will sich nicht damit zufriedengeben. Die Branche sollte neue Wege entwickeln, um die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern, fordert er. Die Musikindustrie müsse halt mal etwas kreativer werden. Nesson schlägt vor, Musiktitel mit Werbung zu koppeln und online kostenlos anzubieten, und sagt: "Es gibt alternative Möglichkeiten, um Unterhaltung so zu verpacken, dass die Künstler ihr Honorar bekommen."

Rodrique Ngowi/AP
 
 
KOMMENTARE (7 von 7)
 
Eisenbaer (04.12.2008, 20:13 Uhr)
Also mal ehrlich....
...wer braucht schon so viele, tägliche neue Musik? Vielleicht sollte die Musikindustrie einfach nur mal einsehen, dass es gar nicht soviel Markt gibt, den sie mit ihrer Musik beliefern kann. Vielleicht rühren ihre Probleme auch einzig und allein bloß daher???

Früher gab es zwei Handvoll gute Bands, die vielleicht mal jedes Jahr eine neue LP herausbrachten. Das war ein Ereignis und man konnte lange Zeit auf diese Scheibe sparen...

Heute werden täglich sich fast alle fast irgendwie ähnlich klingende Silberscheiben auf den Markt geschmissen und doch wundern sich die Silberscheibenbosse, warum das heutige Publikum nicht mehr mit dem gleichen Eifer reagiert, wie seine Eltern vor zwanzig, dreissig Jahren.

Vielleicht liegt das Problem ja ganz woanders, als die Siberscheibenbosse glauben: nämlich bei ihren eigenen antiquierten Vorstellungen des Musikmarktes. Wen täte es wohl außerhalb der großen Plattenstudios wundern???
Felsen2000 (02.12.2008, 16:56 Uhr)
Unverhältnismäßig - und sehr amerikanisch
1. Solche Summen wären in Deutschland per Definition nicht klagbar, weil es bei uns keine stellvertrenden Verurteilungen gibt.
Jeder wird nur und ausschließlich für den Schaden verurteilt, den er verursacht hat (und dieser Schaden muss außerdem noch nachgewiesen werden).
Das jemand verurteilt wird, um "andere abzuschrecken" gibt es GOTT SEI DANK bei uns nicht.
2. Sogenannte "Abmahnanwälte" geht es inzwischen bei uns an den Kragen. Es gibt nämlich eine Regel, dass juristisches Vorgehen eine Einzelfallbegründung haben muss; massenhafte Abmahnungen die nur zum Zwecke des Gelderwerbs durchgeführt werden, verstoßen gegen die guten Sitten.
3. Wenn wir ein paar einzelne Abmahnanwälte abschalten, behebt das aber das grundsätzliche Problem nicht.
Und das grundsätzliche Problem ist die zunehmende "vergesetzlichung" des täglichen Lebens. Der Staat greift wie eine Krake bis in die letzte Einzelheit.
Aber liberales Gedankengut hat in Deutschland keine Befürworter mehr.
MfG Frank
DerDa (02.12.2008, 16:40 Uhr)
Guck ma
http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlei_Waldorf
DerDa (02.12.2008, 16:34 Uhr)
Warum
in die ferne schweifen, schau mal bei Ebay, was da abgeht, da werden Leut abgemahnt weil sie un wissentlich was zum verkauf angeboten haben, mit einer Unterlassungserklärung die geschickt wird und so wenig zeit läßt und einem Angst machen soll, das die meisten dies unterschreiben und somit die Anwaltskosten di so um die 500 euro liegen bezahlen. So kann der Anwalt natürlich auch leben, aber ist dies okay, da diese Kanzlei schon einiges an miesem Verhalten an den Tag legt. Sicher wenn ich MP3 zur verfügung stelle hab ich schlecht karten und ich finde das ist gerechtfertigt, aber wenn ich eine CD verkaufe wo nicht ersichtlich ist obe legal oder net, hab ich geloost, obwohl es wird ja geraten im Net nach entsprechend Daten zu suchen, auch wenn sie dann als legal dar gestellt wird und sie ist es nicht, hab ich geloost, reicht ein Fingerzeig die auktion zu stoppen und gut ist. Derjenige der Raubkopien oder wie hier MP3 hergibt, die solln ruhig bluten.
Mann mann, der arme stern hat hier wohl nur Azubis abgestellt für das internetblatt wa, und schreibst sich selbst leserbriefechen!
esopherah (02.12.2008, 16:30 Uhr)
kauft keine cds
das ist das einzige was gegen die mafia organisationen der musik industrie noch hilft. Weltweit haben kriminelle die politik bestochen um sich selbst gesetze zu schreiben (auch in deutschland). Es bleibt nichts anderes über, als keine einzige cd mehr zu kaufen und auch itunes und co zu meiden. Denn das geld wird gegen uns verwendet werden (ähnlich wie bei den somalia piraten).
PS: von youtube convertieren ist legal, programm zum dl gibts bei chip.
shine (02.12.2008, 16:22 Uhr)
Nein Artikel paßt so!
"nämlich 150.000 Dollar (117.860 Euro) für jeden Fall einer bewussten Verletzung von Bestimmungen des Gesetzes"
Es geht um die 7 Songs, die er BEWUßT heruntergeladen hat! 7*150.000 = ca. 1 Mio. Die 816 Songs hat er wohl "unbewußt" zum Download bereitgestellt.
Haris_Pilton (02.12.2008, 16:15 Uhr)
Artikel irreführend
Der Beschuldigte soll die Unsumme nicht bezahlen weil er sieben Song heruntergeladen hat, sondern weil er 816 Songs bereitgestellt hat! Das sollte auch so im Artikel klargestellt werden, und nicht so beiläufig erwähnt werden. Wer nur die Headline und Minitext liest denkt, dass für siegen Songs Millionen fällig werden...aber vielleicht ist das auch so beabsichtigt?
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