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9. August 2011, 15:07 Uhr

Ruhe bewahren und verhandeln

Viele Nutzer tummeln sich in Internet-Tauschbörsen wie Bittorrent. Was sie oft nicht wissen: Wenn sie dort Musik, Videos oder Spiele tauschen, verstoßen sie womöglich gegen das Urheberrecht. Wer eine Abmahnung bekommt, sollte nicht gleich unterschreiben.

Download, Filesharing,

Vielleicht berechtigt, aber oft überzogen: Wer wegen illegalen Downloads abgemahnt wird, sollte nicht gleich zahlen© DPA

Laura R. hat keine Ahnung, was ihr 13-jähriger Sohn nach Schulschluss im Internet tut - die alleinerziehende Mutter ist berufstätig. Ihr fehlt die Zeit, den Filius ständig zu kontrollieren. Als sie eines Tages Post von einem Anwalt bekommt, fällt sie aus allen Wolken. Ihr Sohn soll sich bei einer Tauschbörse im Netz illegal ein Musik-Album heruntergeladen haben. Man fordert sie auf, Anwaltskosten und Schadensersatz zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Laura R. ist kein Einzelfall. Die Zahl solcher Abmahnungen ist in den vergangenen Jahren bundesweit stark angestiegen, sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen - das zeigten die vielen Beratungsanfragen. "In den meisten Fällen sind die Betroffenen ahnungslose Eltern, deren minderjähriger Nachwuchs Filme, Musik oder Spiele aus dem Internet gezogen hat", sagt der Jurist. Viele Eltern seien fassungslos. Sie wüssten gar nicht, dass es solche Angebote überhaupt gibt.

Beim Filesharing wird man auch zum Verteiler

Dabei sind die Tauschbörsen zahlreich - bekannt sind etwa Bittorrent, Edonkey oder Gnutella. Dort können Nutzer Inhalte herunterladen, ohne einen Cent zu zahlen. Legal ist das meist nicht: "Urheberrechtlich geschützte Musik, Filme, E-Books oder Spiele ohne Einwilligung des Urhebers zu tauschen, ist nicht erlaubt", sagt Medienrechtanwalt Christopher A. Wolf, Partner der Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf aus Stuttgart. Das gilt häufig auch für Software.

Der Tausch über diese Börsen wird Filesharing genannt. Was viele Nutzer nicht wissen: Sie laden bei der Nutzung einen Titel nicht bloß herunter, sondern geben ihn meist auch zum Download für andere frei. So verbreiten sie mitunter ein Werk, das ihnen nicht gehört.

Ruhe bewahren!

Was sollten Betroffene tun? "Lassen Sie sich nicht einschüchtern", sagt Anwalt Wolf. Ziel der Abmahnung sei es, die Betroffenen schnell zur Zahlung zu bewegen. Verbraucher sollten das Schreiben zuerst von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Viele Abmahnungen enthielten unverhältnismäßig hohe finanzielle Forderungen, pflichtet Verbraucherschützer Reichartz bei.

Nach Erfahrungen des Verbraucherschützers lassen sich viele Forderungen abmildern. Wenn der Schaden als gering eingestuft wird, könne er auf einen Betrag von bis zu 100 Euro gedrosselt werden. Das sei etwa beim Tausch eines einzigen Musiktitels wahrscheinlich - weniger dagegen beim Download von kompletten Musik-CDs, Filmen oder E-Books. "Geschützte Werke im Internet zu tauschen, ist grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung, aber letztendlich entscheidet der Einzelfall über die rechtlichen Folgen", sagt er.

Um solche Probleme von vornherein zu vermeiden, sollten Eltern mit ihren Kindern über mögliche Gefahren von Tauschbörsen sprechen. Zudem sei es wichtig, sich und seinen Nachwuchs über seriöse Alternativen informieren, rät der Experte. Beispiele auf der nächsten Seite.

Seite 1: Ruhe bewahren und verhandeln
Seite 2: Legale Alternativen zu Tauschbörsen
 
 
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