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18. Mai 2009, 11:48 Uhr

Die "Kinderhilfe" und die Internetsperren

Unterschriftensammlung

Die "Deutsche Kinderhilfe" versucht mit einer Unterschriftenaktion den umstrittenen Gesetzentwurf zu Kinderporno-Sperren im Internet zu unterstützen. Umstritten ist aber auch die "Kinderhilfe" selbst. Blogger werfen ihr Populismus vor - und Hacker verändern ihre Website.

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Die mit einer Traueranzeige veränderte Website der "Kinderhilfe"© TweakPC

Das geplante Gesetz zur Sperrung von Kinderporno- Seiten im Internet befürworten laut einer Umfrage 92 Prozent der Bürger. Sieben Prozent sprachen sich dagegen aus, teilte die Deutsche Kinderhilfe in Berlin unter Berufung auf eine von ihr in Auftrag gegebene Umfrage von Infratest dimap mit. Für eine allgemeine Kontrolle und Sperrung bestimmter strafbarer Inhalte im Netz durch den Staat hätten sich 84 Prozent der Befragten ausgesprochen, hieß es.

Im Bundestag wird derzeit ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet beraten. In der Rekordzeit von nur vier Tagen hatte eine Online-Petition gegen das Gesetz mehr als 50.000 Unterstützer gefunden. Deswegen muss sich jetzt auch der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema in öffentlicher Sitzung beschäftigen.

Die Kritiker befürworten das Ziel, den Missbrauch von Kindern zu stoppen. Sie halten jedoch die geplanten Maßnahmen für nicht wirksam genug und lehnen sie gleichzeitig als falschen Ansatz ab. Wenn das Bundeskriminalamt festlege, welche Internet-Seiten gesperrt werden, sei dies ein Angriff auf die Informationsfreiheit.

"Das Ergebnis der Umfrage bestätigt meinen Eindruck, dass es sich bei den Unterschreibern der Online-Petition um Internet-Liebhaber, Blogger, im Grunde also um eine Minderheit handelt - wenn auch eine gut organisierte", sagte Georg Ehrmann, Chef der Deutschen Kinderhilfe, der "Welt am Sonntag".

"Kinderhilfe" unter der Lupe Blogger wie Stefan Niggemeier und "Der Spiegelfechter" wiederum halten der Kinderhilfe vor, in der Diskussion eine populistische Haltung einzunehmen. Der Deutsche Spendenrat, der sich als Dachverband für Transparenz im Spendenwesen einsetzt, hatte die Organisation im vergangenen Jahr ausgeschlossen, da sie Teile einer Selbstverpflichtungserklärung nicht erfüllt hatte.

Am Wochenende ist die Website der "Deutschen Kinderhilfe" offensichtlich gehackt und verändert worden. Laut "TweakPC" wurde von den Hackern auf der Startseite eine "Traueranzeige" veröffentlicht, in der der "Tod" des Paragrafen 5 ("Eine Zensur findet nicht statt") des Grundgesetzes betrauert wird. Zurzeit ist das Angebot der "Kinderhilfe"nicht zu erreichen.

san/DPA

Was sieht das Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie vor?

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) verspricht, dass das neue Gesetz den Zugang zu Kinderporno-Seiten im Internet von Deutschland aus nahezu unmöglich machen soll. Beim Aufruf einer solchen Website soll ein Stoppschild eingeblendet werden. Ziel sei es, "den Markt der Kinderpornografie so weit wie möglich auszutrocknen", sagt Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), in dessen Zuständigkeit die notwendige Änderung des Telemediengesetzes fällt.

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass die Provider die Daten derjenigen Nutzer an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten dürfen, die versucht haben, eine gesperrte Seite aufzurufen.

Wie funktioniert die Sperrung technisch?

Eine tragende Rolle bei der Sperre übernimmt das Bundeskriminalamt. Das BKA erstellt eine tagesaktuelle Liste von Kinderporno-Seiten im Netz und übermittelt sie an die Internet-Anbieter. Diese blockieren auf dieser Grundlage den Zugang zu den Webseiten. Die Provider müssen die Blockadeliste geheim halten.

In der Regel werden die Provider versuchen, die Kinderporno-Seiten über eine Manipulation des Domain Name Systems (DNS) umzusetzen. Ein DNS-Server übersetzt eine Webadresse nach dem Muster www.stern.de in die Ziffernfolge der so genannten IP-Adresse (IP = Internet Protocol). Wenn eine DNS-Sperre geschaltet ist, meldet der Server keine IP-Adresse mehr, sondern einen Fehler - es wird keine Verbindung zur Webseite hergestellt. Befindet sich die aufgerufene Adresse allerdings auf der Sperrliste, wird nicht die eigentlich dazu gehörende IP-Adresse aufgerufen. Stattdessen wird eine Website mit einem Stoppschild und einem Warnhinweis eingeblendet.

Dieses DNS-Sperrverfahren soll in Deutschland angewendet werden, es kommt bereits in Skandinavien, den USA und Australien zum Einsatz. Es gilt als das schwächste mögliche Verfahren.

Als Alternative zur DNS-Sperre kann der Zugriff auf die IP-Adresse des Kinderporno-Servers blockiert werden. Dafür werden so genannte Router dazu gebracht, Daten mit dieser Zieladresse nicht weiterzuleiten. Ein Router verbindet mehrere Rechnernetze, analysiert die ankommenden Daten nach ihrer Zieladresse, blockiert sie oder leitet sie weiter. Die Sperre ist schwieriger zu umgehen als eine DNS-Sperre. Da jedoch unter einem IP-Adressbereich oft sehr viele Websites erreichbar sind, würden gleichzeitig viele legale Seiten gesperrt.

Die British Telecom setzt seit einigen Jahren ein Hybridsystem namens Cleanfeed ein, das verschiedene IP- und URL-Filter kombiniert. Die IP-Adressen werden über spezielle Server umgeleitet, die spezifische URLs mit kinderpornografischem Material herausfiltern. Auch wenn dieses System schwieriger zu umgehen ist und spezifischere Blockaden als die DNS-Sperre erlaubt, lässt es sich durch so genannten Virtuelle Private Netzwerke oder Anonymisierungsdienste austricksen.

Welche Rolle spielt das BKA?

Fahnder des Bundeskriminalamts pflegen die Liste, die rund 1000 Einträge umfassen soll. Ein unabhängiges Verfahren, die Zusammenstellung der Liste zu kontrollieren, ist nicht vorgesehen. Web-Seiten-Betreiber, die gegen einen Eintrag in der Sperrliste vorgehen wollen, können dies nur auf gerichtlichem Wege im Nachhinein tun. Die Liste soll geheim bleiben.

Dieses Konzept der Sperrliste wird hart kritisiert: "Da die Server erst dann auf die BKA-Sperrlisten gelangen können, wenn sie den Ermittlern bekannt sind, gibt es keine Ausrede der Strafverfolger, nicht unmittelbar gegen die Betreiber vorzugehen", sagt Andy Müller-Maguhn, der Sprecher des Chaos Computer Club (CCC).

Eine Analyse der Listen, die Skandinavien bereits eingesetzt werden und die das BKA als Grundlage nehmen will, zeigen: Ein Großteil der eingetragenen Server stehen in einem westlichen Land wie Deutschland, Kanada, USA, den Niederlande oder eben Skandinavien. In diesen Ländern sei es kein Problem, die Server selbst stillzulegen und gegen die Betreiber vorzugehen. Der Verein Carechild berichtet von erfolgreichen und vor allem schnellen Maßnahmen gegen Kinderporno-Anbieter, die deshalb wesentlich effektiver seien als eine Internetsperre.

Welche Rolle spielen die Internetanbieter?

Die BKA-Liste wird den Internetanbietern übermittelt. Sie sorgen dafür, dass nach der Eingabe der entsprechenden Internetadresse ein Stoppschild mit Warnhinweisen erscheint. Betroffen von dem Gesetz sind nur Anbieter, die mehr als 10.000 Kunden haben. Die Internetprovider Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Telefonica/O2, Kabel Deutschland, Hansenet/Alice und Versatel haben sich schon bereit erklärt, die Sperrlisten einzubauen.

Ausgenommen von den Internetsperren sind neben kleinen Providern auch Bibliotheken, Behörden, Schulen, Universitäten und staatliche Einrichtungen.

Update, 08.05.09, 12.30 Uhr In einer früheren Version dieses Textes hieß es, dass auch United Internet (1&1) sich schon bereit erklärt hätte, die Sperrliste umzusetzen. Dazu erreichte uns folgende Mitteilung von 1&1: "Wir haben gesagt, dass wir eine entsprechende gesetzliche Regelung selbstverständlich umsetzen werden, haben aber - entgegen anderslautender Berichte - keine entsprechende 'freiwillige' Selbstverpflichtung abgegeben."

Werde ich angezeigt, wenn ich aus Versehen eine gesperrte Website aufrufe?

Das Gesetz erlaubt den Internetanbietern, "personenbezogene Daten" zu erheben und an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. "Die Strafverfolgungsbehörden können in Echtzeit zugreifen und können sehen, wer gerade versucht, eine solche Seite aufzurufen", Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem Hamburger Abendblatt. Ob und wie die Strafverfolgungsbehörden davon Gebrauch machen, stünde "jedoch auf einem anderen Blatt". Hartnäckigen Wiederholungstätern drohe eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.

Kritiker sehen ein großes Problem: Durch diese Regelung würden "Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen" gemacht, beklagte der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert. "Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft, da er nicht wissen kann, ob diese Adresse selbst gelistet ist oder ob diese auf eine gelistete Adresse automatisch weiterleitet."

Wer haftet bei fälschlicher Sperrung?

Die Internetanbieter haben Angst, dass ihnen aufgrund fälschlicher Sperrungen von legalen Webangeboten Klagen ins Haus stehen. Das neue Gesetz sieht vor, dass das BKA in solchen Fällen die Kosten der Provider ausgleicht, die durch Schadenersatzforderungen entstehen können.

Kritik: Die Sperre ist unnütz und leicht zu umgehen

Die Nutzer können die Sperren umgehen, indem sie direkt die IP-Adresse in ihren Browser eingeben oder im Betriebssystem einen ausländischen Domain Name Server wie OpenDNS eintragen. Anleitungen für dieses Vorgehen gibt es im Web zuhauf.

Durch kleine, regelmäßige Änderungen der Internet-Adresse kann außerdem ein Anbieter den Filter austricksen.

Zudem sei die kommerzielle Kinderpornoszene nicht so stark im WWW aktiv, wie es die Bundesregierung behauptet. Im Fachmagazin "c't" beschreibt ein Ermittler des niedersächsischen Landeskriminalamtes die Szene wie folgt: Die Erzeuger von Kinderpornografie belieferten ihre zahlenden Kunden auf dem Postweg. Das Internet diene der Kommunikation, aber nicht dem Transport des Materials. Im Web landeten die Bilder und Filme erst später, wenn Pädophile anfingen, das Material unter einander zu tauschen. Hierfür würden vor allem das Usenet mit seinen Newsgroups sowie Dateitauschprogramme und E-Mail-Verteiler genutzt, aber kaum noch das World Wide Web. Die Szene habe kein Interesse, von außen "zufällig" gefunden zu werden.

Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen schreibt in ihrem Buch "Kinderpornografie und Internet", dass sich die Kinderpornoszene der Verfolgung durch immer stärkere Abschottung entziehe und im Vergleich zu früher kaum noch Material frei verfügbar sei: "Nur bei klarer Intention dürfte es für die Täter möglich sein, fündig zu werden."

Kritik: Kinderpornografie wird verdrängt, nicht bekämpft

Dem Konzept der Internetsperre wird vorgeworfen, das Problem der Kinderpornografie aus der Wahrnehmung zu verbannen, anstatt es zu lösen. "Die Ministerin stellt eine spanische Wand davor und sagt mit viel Tamtam, dahinter ist Kinderpornografie - aber diese ist weiter da!", sagt CCC-Sprecherin Constanze Kurz.

Christian Bahls, der Gründer des Vereins "Missbrauchsopfer gegen Internetsperren", erläutert im Interview mit der "Zeit", weshalb er gegen die Sperrlisten ist, obwohl er selbst als Kind missbraucht worden ist: "Da ist irgendwo im Internet ein Missbrauch dokumentiert und die Bundesregierung schaut weg. Und sagt uns Bürgern, wir sollen auch wegschauen." So werde Kinderpornografie nicht bekämpft, sagt Bahls.

Statt der Internetsperre sollten mehr Mittel für Prävention und Hilfsangebote sowie eine bessere internationale Strafverfolgung umgesetzt werden, fordern andere Kritiker.

Kritik: Die Sperrliste wird nicht auf Kinderpornografie beschränkt bleiben

Datenschützer und Internetaktivisten fürchten, dass die Inhalte der Sperrliste mittelfristig nicht auf kinderpornografische Angebote beschränkt bleiben würde. Sie erwarten, dass wirtschaftliche und politische Interessen die Liste verlängern könnten - zum Beispiel um Angebote, die das Copyright oder das Markenrecht verletzen, politisch unerwünschte Ansichten verbreiten oder Glückspiel anbieten. Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco warnt vor einer Ausweitung. "Das Mittel der Zugangserschwerung muss in jedem Fall auf Kinderpornografie beschränkt werden und darf nicht zur Allzweckwaffe gegen allerlei Rechtsverletzungen wie zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen werden."

Der Jura-Professor Thomas Hoeren warf im Interview mit der "c't" Familienministerin von der Leyen sogar vor, sich "von der Musikindustrie instrumentalisieren zu lassen".

Sogar Justizministerin Zypries sagt: "Befürchtungen, die Liste sperrwürdiger Inhalte würde sehr schnell sehr lang werden, sind in meinen Augen berechtigt."

Kritik: Internetsperren sind verfassungswidrig

"Die Verfassung sagt uns, dass jeder das Recht hat, sich auch im Internet frei zu bewegen", sagt Justizministerin Zypries. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags etwa bescheinigt dem Sperrvorhaben, weitgehend wirkungslos und gleichzeitig grundrechtsgefährdend zu sein.

"Es wird eine sensible Grundrechtsthematik tangiert, bei der wir verantwortlich handeln und sorgsam abwägen müssen und uns keine Schnellschüsse erlauben dürfen", warnt die SPD-Medienexpertin Monika Griefhahn.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, führt formale Argumente ins Feld: Das Telemediengesetz regele lediglich das Recht der Wirtschaft und befinde sich in der Zuständigkeit des Bundes. "Die Regelung von Medieninhalten liegt aber in der Gesetzgebungskompetenz der Länder." Ein ähnliches Zuständigkeitsproblem ergebe sich laut Piltz auch durch die neue Aufgabe des Bundeskriminalamts. Neue Befugnisse bei der Gefahrenabwehr seien eigentlich Ländersache.

KOMMENTARE (10 von 11)
 
Mikeorganizer (20.05.2009, 11:24 Uhr)
Da fällt mir nur noch ein ...
lasst Kinder an die Macht und schafft diese vergreisten und altbackenen Politbetrüger .... ähm vertreter endlich ab. Die wissen wenigstens wovon sie reden.
Mikeorganizer (20.05.2009, 11:17 Uhr)
Keine Hausaufgaben gemacht ?
Da fordern wieder geistig untertechnisierte Leute ein Verbot für etwas was sie nicht verstehen. Ein Sperrung würde vielleicht für zufallsbesucher etwas bringen aber nicht für die sehr gut organisierten aber auch technisch versierten Kräfte die Interesse an solchem Schmuddelzeug haben. Die Entscheidung einer Zensur des Internets hat viel schlimmere Folgen - dies wäre nur der Beginn einer Verbots und Zensurorgie und der Wegfall eines der letzten, halbwegs freien Plätze der Menschheit. Um es klar zu sagen - gegen solche Kinderpornoverbrecher vorgehen - "Ja" aber das Internet unsinnigerweise sperren - ein ganz klares "Nein". Ein Verbot aber vor allem eine Sperre schützt nicht vor dem Missbrauch. Da fällt mir auch gleich wieder die schwachsinnige Merkelmentalität auf - lieber verbieten (in dem Fall : sperren) was man nicht versteht und verstehen will und an den Sympthomen basteln als an den eigentlichen Ursachen zu arbeiten. Wenn wir alle so denken würden - hätten wir bald ein Volk von Stasileuten und vor allem eine Mauer um Deutschland.
wall-e (20.05.2009, 08:17 Uhr)
@undjetztnochder
Wir wollen ja unbedingt vermeiden, daß nach Ihren Kriterien ausgewählt (zensiert) wird, nach dem Motto: alles was in der Zeitung steht, darf auch im Netz stehen - Inhalte, die man in einer Zeitung nicht findet, dürfen auch nicht im Netz stehen. Viele Themen werden in Zeitungen fast gar nicht mehr behandelt, dafür aber im Internet ausführlich diskutiert. Nur ein Beispiel: Kritik an der fiktiven CO2 Klimakatastrophe
in Zeitungen? Im Internet findet man Homepages von Meteorologen die eine andere Sicht der Dinge vermitteln. Man erfaehrt das kürzlich 700 klimaskeptische Wissenschaftler konferierten. Den Wahrheitsgehalt solcher Meldungen muß man natürlich immer selbst beurteilen. Noch bietet das Internet die beste Möglichkeit sich über Themen zu informieren, die der Politik, der Industrie oder dem Mainstream nicht gefallen. Macht man die Büchse der Pandora (Zensur) erst einmaml auf, kriegt man sie nicht mehr zu, d.h.: die Informationsfreiheit ist Vergangenheit.
vaben (19.05.2009, 12:42 Uhr)
Umfrage ist irrelevant
Die Umfrage wurde auf der Homepage der "Kinderhilfe" veröffentlicht. Die Fragen sind, wie bereits vermutet, so formuliert, dass man, ohne sich vorher gründlich informiert zu haben, nur zustimmen kann.
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Die Umfrage kann aber die Faktenlage nicht ändern. Man braucht ja nicht theoretisch zu diskutieren, sondern kann die völlige Nutzlosigkeit der Sperren direkt an jedem PC vorführen und man hat die Erfahrung aus anderen Ländern. Genauso ist die immense Gefahr der Ausweitung der Sperren keine theoretische, denn die Forderungen liegen doch bereits auf dem Tisch. Ebenso hat uns die Politik demonstriert, wie sehr man ihr glauben kann, als des Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (offiziell gegen Terror und schwere Straftaten eingeführt) in Windeseile ausgedehnt wurde. Nur das Bundesverfassungsgericht hält momentan die Armee von Anwälten noch davon ab über jeden Jugendlichen herzufallen, der einen Musiktitel aus dem Internet runtergeladen hat. Sobald die Sperren installiert sind wird z.B. die Musikindustrie, aber nicht nur die, eine Welle von einstweiligen Verfügungen lostreten (Stichwort: Landgericht Hamburg Az.: 308 O 548/08)
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Ich kann daher nur hoffen, dass die meisten sich gründlich Informieren und auch zur Kenntnis nehmen, dass (ähnlich wie in der DDR die Mauer das scheitern des Wirtschaftssystems verdeutlichte) die konservativen Kreise sich durch die Einführung des Überwachungs- und jetzt auch Zensurstaates von der freiheitlichen Grundordnung verabschieden wollen. Es reicht den Herren Schäuble & Co. wohl nicht, nur zu wissen mit wem jeder Bürger telefoniert, emailt, SMSen verschikt und welche Internetserver er aufruft, nein, jetzt will man auch noch bestimmen was er zu sehen bekommt und was nicht, damit er erst gar nicht auf dumme Gedanken kommt.
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Das Scheußliche dabei ist, dass man es sich durch Vorspiegelung etwas gegen Kinderpornographie tun zu wollen besonders einfach machen wollte. Das ist geradezu ein Musterbeispiel für verantwortungslose Politik, Lobbyhörigkeit und Wahlkampfshow. Von der Leyen tut sich da besonders hervor.
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Daher mein Appell: Gründlich informieren bevor man sich selbst eine Urteil bildet, die Informationen sind alle im Netz verfügbar. Noch.
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Übrigens: neben der Petition, kann man auch an Wahlurnen ein Zeichen setzten.
donk (18.05.2009, 21:52 Uhr)
Welche Umfrage???
Alle berufen sich auf die Umfrage der Kinderhilfe - aber keiner zitiert sie. Liegt die Umfrage stern vor? Dann heraus damit! Oder nicht? Warum wird sie dann ohne Grundlage überhaupt erwähnt?
bR4iNST0RM (18.05.2009, 13:09 Uhr)
Ignorieren hilft nicht!
Da die Umfrage im Auftrag der „Kinderhilfe“ gemacht wurde, und auch nur eine Umfrage darstellt und keine Aufklärung sein sollte, kann ich mir das Frageschema schon vorstellen.
„Wollen Sie Kinderpornografie im Internet gesperrt haben?“ So oder so ähnlich wurde gefragt. Dass aber diese Sperrmöglichkeit keiner Kontrolle unterliegt und somit auch willkürlich Seiten im Netz gesperrt werden können, die mit Kinderpornografie nichts zu tun haben, wurde mit Sicherheit nicht erwähnt, denn dann wäre die Umfrage anders ausgefallen.
Das etwas unternommen werden muß, im Kampf gegen die Kinderpornografie, ist mehr als klar! Aber doch nicht gegen primitives und zudem sehr unkontrollierbares „Ausblenden“!
Diese Maßnahme ist mehr als Unsinnig. Und den geschändeten Kindern und künftigen Opfern hilft es noch weit weniger.
Erst Nachdenken, dann schießen!
terrax (18.05.2009, 12:52 Uhr)
@alle Befürworter dieser Sperrliste
Ihr könnt dann sicherlich auch erklären, weshalb die gesperrten Adressen nicht einsehbar sind und nur das BKA Zugriff auf diese Zensurliste hat. Wie gesagt, ich hätte nichts gegen dieses System wenn die Regierung die Seiten offen legen würde. D.h. mich betrifft die Zensur eh nicht, da ich über OpenDNS ins Netz gehe und nicht über den DNS-Server meines Providers, da ich dieser Regierung wie man sieht aus gutem Grund nicht vertraue. Nur ich finde es für die Leute welche keine Ahnung von EDV haben eine Frechheit! Demnächst wird man vermutlich über bezahlte Proxi-Dienste im Ausland ins Netz gehen müssen, damit Stasi-Schäuble & Co. keine Verbindungsdaten mitloggen...
neuernutzer (18.05.2009, 12:35 Uhr)
@undjetztnochder
Unter welchem Stein leben Sie? KiPo im Internet ist verboten, die gesetzlichen Möglichkeiten existieren seit geraumer Zeit, um das Thema richtig anzugehen - nur werden sie viel zu selten eingesetzt.
terrax (18.05.2009, 12:31 Uhr)
@undjetztnochder und alle anderen
In bisher allen anderen Ländern wo diese System eingeführt wurde u.a auch Australien hat man den Leuten das Gleiche erzählt und was ist dabei herausgekommen? Es standen Adressen auf dem Index welche nicht das Geringste mit Pornografie zu tun hatten. Und das nennen Sie dann Kampf gegen Kinderpornografie? Ich bitte Sie- das ist der Anfang von einer Zensur!
terrax (18.05.2009, 12:27 Uhr)
Tolle Regierung
Ich habe die Petition auch mit gezeichnet, da Seiten wie bereits beschrieben kinderleicht zensiert werden können, da die Listen nicht offen gelegt werden. Ich bezweifel mal, daß die Leute welche ernsthaft damit handlen dies unverschlüsselt über das Internet tun und diese Bilder dann auch noch posten! Liebe Regierung ich lass mir von Euch nicht alles erzählen. Wenn dem so wäre, dann legt die Sperrdatei doch öffentlich ins Netz! Dienste wie OpensDNS werden beschimpft, aber ich sehe in diesen Diensten noch die einzige Chance unsere Demokratie zu wahren....
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