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30. April 2008, 19:35 Uhr

Ebay & Co. müssen gegen Plagiate vorgehen

Internet-Auktionshäuser müssen möglichst verhindern, dass auf ihren Plattformen Imitate bekannter Marken angeboten werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Allerdings müssen Auktionsanbieter die Artikel der Kunden weiterhin nicht vor der Veröffentlichung überprüfen.

Wer diese Fälschungen versteigern will, sollte Ärger mit den Auktionsbetreibern bekommen© Bebeto Matthews/AP

Internet-Auktionshäuser müssen wirksam gegen den Verkauf von gefälschten Markenprodukten auf ihrer Online-Plattform vorgehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Nach dem Urteil müssen Plagiate unverzüglich gesperrt werden, sobald das Auktionshaus darauf hingewiesen wird. Darüber hinaus müssen die Internetplattformen "technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um weitere Plagiatverkäufe zu unterbinden.

Im konkreten Fall, der bereits zum zweiten Mal beim BGH gelandet war, hatte ein Anbieter über "ricardo.de" erkennbar gefälschte Rolex-Uhren versteigert - gekennzeichnet als "Edelreplika" und "perfekt geklont". Die Firma Rolex klagte deshalb gegen das Auktionshaus. (Az: I ZR 73/05 vom 30. April 2008)

Konkrete Hinweise sind verpflichtend

Der BGH bestätigte nun seine bisherige Rechtsprechung, wonach Internetauktionshäuser die Angebote ihrer Kunden zwar nicht generell auf Markenrechtsverstöße überprüfen, jedoch auf konkrete Hinweise reagieren müssen. In diesem Fall sei es "ricardo.de" bekanntgewesen, dass schon früher falsche Rolex-Uhren auf ihrer Plattform versteigert worden seien. Deshalb hätte die Plattform Kontrollmaßnahmen ergreifen müssen, um Vorsorge gegen den weiteren Verkauf von Rolex-Imitaten zu treffen.

Allerdings dürften den Auktionshäusern keine unzumutbaren Prüfpflichten auferlegt werden, die das gesamte Geschäftsmodell infrage stellten, befand der BGH. Das Urteil gilt zudem nur bei Angeboten "im geschäftlichen Verkehr" - also von Kunden, die häufig Waren auf der Plattform zur Versteigerung anbieten.

 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
Clemens1964 (01.05.2008, 10:45 Uhr)
wer ebay corp. kennt, weiss natürlich,
dass dieser mistladen diese zumutungen zeitnah auf die kunden, deren probleme bei ebay ja seit je her nur überhebliches gegacker auslösen, umlegen wird.
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