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25. Juni 2008, 12:08 Uhr

Eltern haften für Kinder auch im Internet

Eltern müssen für Internetaktivitäten ihrer Kinder haften. Das entschied das Landgericht München. Konkreter Fall: Eltern müssen Schadenersatz zahlen, weil ihre minderjährige Tochter Fotos von einer Webseite heruntergeladen und daraus ein Video gebastelt hatte. Den Film stellte sie ins Web.

Surfen Minderjährige unbeaufsichtigt im Internet und richten Schaden, sind Eltern dafür haftbar

Eltern haften auch für die Internet-Aktivitäten ihrer Kinder. Das hat das Landgericht München I in einem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzurteil klargestellt. Dessen 7. Zivilkammer gab der Klage einer Fotografin gegen die Eltern einer 16-Jährigen statt, die Fotos von der Homepage der Klägerin kopiert und ein daraus erstelltes Video ins Internet gestellt hatte.

Die elterliche Aufsichtspflicht gelte auch für das Internet, stellten die Richter klar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 0 7 O 16402/07). Über die Höhe des fälligen Schadenersatzes für die Verletzung der Urheberrechte muss in einem weiteren Verfahren entschieden werden.

Die 16-Jährige hatte das Video aus 70 Kinder-Fotografien hergestellt, die von der Klägerin gemacht worden waren. Das Video stellte das junge Mädchen nach Gerichtsangaben dann auf zwei Internetportalen ein.

Eine von den Eltern außergerichtlich abgegebene Unterlassungserklärung reichte der Fotografin nicht, sie pochte auf Schadenersatz. Nach ihrer Auffassung haben die Eltern ihre Belehrungs- und Prüfungspflichten gegenüber der Tochter verletzt. Sie hätten dem jungen Mädchen einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt und dieses dort nach Belieben schalten und walten lassen, ohne die Nutzung des Internets im Zuge der elterlichen Aufsichtspflicht weiter zu prüfen.

Die Eltern bestritten eine Pflichtverletzung und argumentierten, ihre Tochter sei - was das Internet betreffe - versierter als sie. Sie habe in der Schule einen Computer-Kurs belegt. Zudem sei es zuvor zu keinen Verstößen gekommen. Im Übrigen sei der Zugang zum Internet für Eltern heutzutage schlechthin nicht zu kontrollieren. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Vielmehr verwies die Kammer auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Minderjährige grundsätzlich stets der Aufsicht bedürften.

Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimme sich "insgesamt danach, was verständige Eltern vernünftigerweise in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern", erläuterte das Gericht. Der Aufsichtspflichtige müsse sich demgemäß auch darum kümmern, womit sich die Kinder in der Freizeit beschäftigen und sie insoweit gelegentlich beobachten. Jedenfalls stehe ein mit dem Internet verbundener Computer gewissermaßen einem "gefährlichen Gegenstand" im Sinne der BGH-Rechtsprechung gleich. Nach Auffassung der Kammer konnten die Eltern nicht nachweisen, dass sie ihrer Belehrungspflicht nachgekommen seien.

DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 32)
 
Eisenbaer (27.06.2008, 18:27 Uhr)
@soondecember
Sie meinten bestimmt Ihnen "unbequeme" Gerichtsurteile. Aber so sind die Leute eben: Wollen einfach Ihr gutes Recht bekommen und klagen es notfalls auch noch ein. Gemein, nicht wahr? Dabei würde es sich als Dieb um vieles bequemer leben, wären die Geschädigten nicht immer so nachtragend... !!!
soondecember (26.06.2008, 14:00 Uhr)
unrealistische Gerichtsurteile
Also ich berate im Freundeskreis manchmal in Computerfragen und muss sagen die heutigen Gerichtsurteile sind realitätsfern. Ein Gericht sah es als selbstverständlich an, dass jeder einen Virenscanner hat, im obigen Urteil wiederum ergeht eine Entscheidung, die für Familien und alleinerziehende ein unkalkulierbares Risiko ist.
Meine Erfahrung ist: viele Erwachsene kennen sich nicht gut aus mit Computern, da ist der Immigrant der sich als Anlernkraft durchschlägt ebenso dabei, wie der Geisteswissenschaftler oder die Ärztin (als Beispiele) und ich meine es kann auch keine Bürgerpflicht geben für umfassende Computerkenntnisse.
Dazu noch ein Beispiel: das NetXXXY-Modem für WLAN liess sich nur unter allergrössten Schwierigkeiten auf den verschlüsselten WPA-Modus einstellen, liegt ja auf der Hand, dass jeder der keine umfassenden Kenntnisse hat, dieses Ding offen betrieben hätte (womit jeder einen Download machen kann).
Das Internet hat einen Stellenwert erreicht der dem Telefon gleichkommt, fast jeder braucht es, aber welche Eltern können eigentlich ihre Jugendlichen so umfassend überwachen, das nichts passieren kann ???
Es ist unmöglich, das Urteil ist familienfeindlich, Alleinerziehenden-feindlich und dazu ist die Politik mit ihrer industriefreundlichen Gesetzgebung sowohl sowohl familienfeindlich, als auch tendenziell - im Hinblick auf Abmahnungen- antirechtstaatlich und antidemokratisch.
Im Abmahnrecht werden Strafzahlungen nicht mehr durch Gerichte festgesetzt, sondern durch private Macht (Anwalt-Konzern gegen kleine Bürger), es fehlt auch die Festsetzung der Strafe durch ein Gericht im Namen des Volkes, somit sehe ich darin einen antidemokratischen Vorgang (weil der Abmahnanwalt seine Strafforderung privat gestaltet, mit enormen Spielraum über eine grosszügige Schätzung des Streitwertes, das ist für mich antirechtssaatlich und antidemokratisch, weil nicht vom Volk legitimiert).
Maku (26.06.2008, 11:09 Uhr)
@MK80
Natürlich ist es möglich, seine Bilder gegen das Kopieren zu schützen! Die Fotografin hätte z.B. ein deutlich sichtbares Wasserzeichen in die Bilder bringen können und die unveränderten Fotos nur einem gewissen Benutzerkreis nach Anmeldung und Freischaltung zugänglich machen können! (Große Bildarchive wie Fotolia etc. zeigen, wie's geht ;)
MK80 (26.06.2008, 10:34 Uhr)
@ Tom_das_Bo
... und wenn die diese Funktionen aktiv sind, kann mann immernoch nen bildschirmdruck machen ( Hab ich gehört)
will sagen: wer ein bild haben will, der kriegt es auch. insofern kann ich die fotografin schon verstehen, gerade weil im zuge der digitalisiering der fotographie vielen leuten offenbar entfallen ist dass das erarbeiten von geistigem eigentum auch ARBEIT darstellt.
botoxia (26.06.2008, 08:48 Uhr)
Bedenklich
70 KINDER-Fotos? zum DOWNloaden? Als W***svorlagen? Ich als Eltern eines dieser Kinder würde die Fotografin verklagen, dass sie dies überhaupt zulässt.
Heinz0570 (26.06.2008, 08:25 Uhr)
das UrhG ist dahingehend eindeutig
das der Ersteller eines Bildwerkes allein die Nutzungsrechte innehat. Das ist auch nicht neu und eigentlich weiss das jedes Kind. Doch oft wir das Internet als rechtsfreier Raum gesehen. Da wird kopiert und getauscht und weil es jeder macht ist es nicht automatisch legal. Die paar Leute denen man da auf die Schliche kommt tauchen idr. nicht in den Schlagzeilen auf.
Allerdings war ja der Gesetzgeber jetzt so nett die Anwaltskosten für den Abgemahnten auf 100,- Euro zu deckeln, daher zahlt der Rechteinhaber bei einem 50.000 Euro Streitwert bei der Sache sogar noch drauf, nur weil er sein Recht geltend machen will. Was zusätzlich gefordert wird sind die Lizenzgebühren Bzw. der Schadensersatz. der fliesst dem Rechteinhaber und nicht dem Anwalt zu. Die Familie hätte sich auch gut daran getan, nach der Unterlassungserklärung den Schadensersatz zu bezahlen um nicht letzlich noch das teure Gerichtsverfahren wie nun zahlen zu müssen. Aber da kann man schon sehen wie uneinsichtig die Eltern sind, und welche Rechtsauffassung diese haben.
An alle die sich aufregen: Es wird niemand gezwungen Bilder zu kopieren, von daher kann die Fotografin mit ihren Bildern machen was sie möchte, und muss auch keinen Diebstahlschutz einbauen, den es faktisch auch nicht gibt.
der2groeste (26.06.2008, 08:09 Uhr)
Wer hafted denn dann fuer die Inalte??
Wer hafted denn dann fue die Inhalte im Netz??Pornograpie,Gewalt,Betrug usw.
Immer nur der geschaedigte. Lade ich Musik oder Filme herunter bin ich ein Verbrecher. Kriee ich Spam, Betruegerische e-mais,Identitets diebstal, Kreditdiebstal usw bin ich der Dumme. Die Polizei hat keine Zeit, kleineren betruegereien und Diebstaelen nachzugehen. bringt ja keein Geld ein .
Mikeorganizer (26.06.2008, 07:19 Uhr)
Freiheit
Wer immer noch glaubt, dass wir hier in Deutschland in einem freien Land leben, fristet bereits ein manipuliertes Zombidasein. Wir sind nichts weiter als schuftende Sklaven für die "oberen" die hier gekonnt unsere Geschicke leiten. Die Ironie des ganzen ist aber, dass die Eltern sich womöglich fast zu Tode ackern um mit Steuergeldern auch diesen Richter zu bezahlen, der sie nun verknackt hat weil sie keine Zeit mehr für ihr Kind haben. Boah, was für eine verdrehte Welt. Wacht auf Leute !
gmathol (26.06.2008, 00:23 Uhr)
Sollte sich auf den Bildern...
...abgebildetes Eigentum von mir befinden werde ich die Fotografin verklagen.
gmathol (26.06.2008, 00:20 Uhr)
In Bayern ticken die Uhren anders...
...oder ticken einfach nicht richtig.
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