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22. Dezember 2008, 18:15 Uhr

Eingeschleimt, angemacht, verurteilt

Dass er seine junge Internet-Freundin auch vergewaltigt habe, war ihm nicht nachzuweisen. Eindeutig aber waren seine sexuellen Motive: Mit der Verurteilung eines 53-jährigen Mannes, der über einen Chat eine 14-Jährige zu sich gelockt hatte, ging nun ein Aufsehen erregender Fall von sogenanntem "Cyber-Grooming" zu Ende.

Cyber-Grooming, Vergewaltigung, Konstanz, Urteil, 53-Jähriger

Längst nicht immer nur ein harmloses Vergnügen: In manchen Internet-Chats lauern ernste Gefahren© Roland Holschneider/DPA

Im Internet sprach er von der großen Liebe, doch er wollte nach Überzeugung der Richter nur Sex: Ein 53-Jähriger ist am Montag vom Konstanzer Landgericht wegen Kindesentziehung zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Arbeitslose aus Eigeltingen im Kreis Konstanz hatte eine 14-jährige Chatpartnerin aus ihrem Heimatort bei Mönchengladbach ohne Erlaubnis der Eltern zu sich an den Bodensee geholt. Vom Anklagepunkt der zweimaligen Vergewaltigung wurde der gelernte Chemiefacharbeiter allerdings mangels Beweisen freigesprochen.

"Den Lover vorgespielt"

Das Gericht wusste nicht, welcher Version der 14-Jährigen es glauben sollte. Erst in der dritten Vernehmung hatte das Mädchen erzählt, es habe Widerstand gegen den Geschlechtsverkehr geleistet. So wurde im Zweifel zugunsten des Angeklagten entschieden. Keinen Zweifel hegte der Vorsitzende Richter Joachim Weimer jedoch daran, dass der 53-Jährige beim Chat nur den Gedanken hatte, "junge Mädchen zu sich ins Bett zu bringen". Dafür habe er sich jünger gemacht und mit "großer List" dem Mädchen "den Lover vorgespielt, der sie auf Händen trägt", sagte Weimer in der Urteilsbegründung.

"Früher waren es böse Onkels, die Kinder mit Bonbons ins Auto lockten, heute wird das Internet zunehmend zum Ausgangspunkt erheblicher Straftaten, leider auch sexueller", stellte Weimer fest. Der Arbeitslose, der täglich mehrere Stunden vor dem PC saß, habe "mit unglaublicher Fantasie, kaum zu überbietender Hartnäckigkeit und unglaublicher Frechheit" gearbeitet. Dafür legte er sich verschiedene Chat-Nicknames ("Spitznamen") wie "Schmusebärchen" oder "Binlieb24" zu und schmückte sein Internet-Profil mit Herzchen oder Blümchen. Als die 14-Jährige von Stress mit den Eltern berichtete, überredete er sie, zum ihm zu ziehen und holte sie mit dem Auto ab.

"Er war doch so lieb"

Aber auch die 14-Jährige hatte im Chat etwas vorgespielt. Sie gab sich als 17-Jährige aus und tat so, als ob sie über Sex gut Bescheid wusste, obwohl sie noch keine Erfahrung hatte. Über die Motive des Mädchens konnte das Gericht nur rätseln. War es der Drang nach Geltung und Anerkennung gegenüber den Klassenkameraden oder älteren Geschwistern? "Hat sie wirklich geglaubt, hier ist mein Märchenprinz?", fragte sich der Richter. Habe sie Eindruck schinden wollen und sich deshalb wie eine Erwachsene aufgeführt? Als sie am Treffpunkt das Alter des 53-Jährigen sah, habe sie zwar einen Schock erlitten, sich aber nicht aus ihrer fiktiven Vorstellung lösen können. "Er war doch so lieb", hatte sie zu Protokoll gegeben.

Bei dem Prozess trat der Unterschied zwischen Schein und Sein, der virtuellen Welt und dem wahren Leben, krass zutage. Im Chat hatte sich der Arbeitslose als jung und attraktiv beschrieben. Auf der Anklagebank saß hingegen ein älterer Mann, klein und gedrungen. Von Anfang an hatte er beteuert, die Initiative sei von der 14-Jährigen ausgegangen. "Ich habe großen Mist gebaut, aber eine Vergewaltigung gab es nicht", sagte er in seinem Schlusswort.

Die Anwältin der 14-Jährigen berichtete, dass die Schülerin weiterhin große seelische Probleme habe und psychologisch betreut werde. Dem 53-Jährigen warf sie vor, er habe sich bei jungen Mädchen in Chatrooms "eingeschleimt". Sie sagte: "Alles war Taktik, das Kind entsprach seinem Beuteschema."

Gisela Mackensen, DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 11)
 
Eisenbaer (24.12.2008, 18:43 Uhr)
Traumwelten
Da haben sich zwei nicht gesucht, aber gefunden. Und beim (ersten) Treffen erwiesen sich die Träume als stabiler, als die Realität. Beide Protagonisten hielten an ihrem Traumbild fest: Prinz und Prinzessin, Prinzessin und Frosch. Natürlich darf ein 53-jähriger nicht mit einer 14-jährigen; allerdings sieht die Sache mit einer 17-jährigen schon wieder ganz anders aus...

Es ist eben ein Drahtseilakt: eingeräumte Freiheiten für unsere Jugend und diese einer wirksamen Kontrolle zu unterziehen. Wir müssen unseren Kindern eben bewusst machen, dass sich Chatrooms in nichts von der wahren Welt unterscheiden: nirgendwo ist man/frau sicher, dass der/die andere wirklich die Absichten hegt, die er/sie zu haben vorgibt. Dieser Prozess ist schmerzhaft, gehört aber zu dem Erwachsen werden hinzu.

Ich frage mich nur: glauben die Eltern der 14-jährigen wirklich, dass diese in einer intakten Familie lebte???
vlcd (23.12.2008, 07:20 Uhr)
DerExperte
Kindesentzug != Kindesentführung
Außerdem hilft es, den ganzen Beitrag zu lesen anstatt nur den Essay
keinheiliger (23.12.2008, 07:03 Uhr)
Ich denke,
der Kerl ist ein armes Wuerstchen und das weiss er auch. Exakt dieses haben die den Fall zu beurteilenden Richter wahrscheinlich auch gesehen.
Unsere Jugenschutzgesetze sind klar und vom Feinsten, aber das Internet liefert leider durch den Hintereingang und zwar an jeden. In der Tat ein Problem.
@ DerExperte Bleiben sie um Gottes Willen in God’s own country und verschonen sie die deutsche Rechtssprechung mit den laecherlichen Urteilen der US Justiz.
MfG
LooR (23.12.2008, 06:32 Uhr)
@DerExperte
Tja und bei euch darf noch heute der Opa seinen Enkeln erklären warum er nach 40 Jahren glücklicher Ehe mit Kindern und Enkeln immer noch in der "sex offender" Liste steht obwohl er als 18 Jähriger lediglich mit seiner 2 Jahre jüngeren, zukünftigen Frau, einvernehmlich geschlafen hat. Auch nicht so toll oder? insbesondere wenn man bedenkt das bei einer perfekten Strafverfolgung mindestens 50% der heutigen Jugendlichen dann schon vorbestraft wären.
DerExperte (23.12.2008, 03:56 Uhr)
..einem Jahr und neun Monaten Haft
WAS?? Das ist alles??????
Hier ( USA)
1. Kindesentfuehrung - 20 jahre.
2. Sexuelle Absichten mit Minderjaehrigen: noch mal 20 Jahre
3.Lebenslanger Eintrag in die sex offender list - und immer bei der Polzei melden.
Der ware hier fertig fuers Leben. Und bei euch darf er es wieder tun??
Das schreckt niemanden ab!!
callehein (23.12.2008, 00:15 Uhr)
Vertrackter Fall
Was soll man da sagen... klar wollte der Kerl junge Dinger, aber wenn sich das Mädchen auch als 17jährige ausgegeben und ihm Geschichten erzählt hat, dann beisst sich die Katze doch wieder in den Schwanz.
Was bleibt ist die Kindesentziehung und der üble Nachgeschmack, dass minderjährige Mädchen von erwachsenen systematisch getäuscht werden um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen... hätte der gute Mann das Mädel in ner Kneipe angesprochen wär er höchstwahrscheinlich nie soweit gekommen.
Ich Frage mich ob dies ein Straftat ist? Verführung von Minderjährigen? Gibt es sowas?
Geb aber auch den Vorpostern recht, man lässt Jugendliche ja auch nicht den Swingerclub oder ins Pornokino... durch das Internet kriegen sie dies jedoch frei Haus geliefert.
Julian2225 (22.12.2008, 23:06 Uhr)
MySpace etc machts moeglich!
Natuerlich ist der Typ schuldig, aber auch die Provider sollte man heranziehen weil z.B. bei MySpace 12-13jaehrige angeben 17 oder 18 zu sein. Und dann auch entsprechende Bildchen anbieten. Da bei einer Anmeldung keine Personalien geprueft werden sind somit die Provider auch rechtlich heranzufuehren!
Aber da das Internet ja so voll von Luegnern ist, wird das eher noch ausarten. Wer sich davor verschliesst (auch an die Eltern) hat etwas verpasst in den vergangenen Jahren. Und nicht das mich jemand missversteht, auch wenn sie 17gewesen waere ist das schon absurd und zeugt von der Igrnoranz des 53jaehrigen! Aber ueblicherweise sind die Altersunterschiede nicht so enorm.
huddelduddel (22.12.2008, 21:23 Uhr)
Verurteilen ja, aber auch die gegenseite sehen
daß solche typen verurteilt gehören, ist auch meine meinung. aber, daß solche luder sich selbst in gefahr begeben, sollte man nicht unberücksichtigt lassen. auch hier wäre eine beaufsichtigung durch die jugendhilfe angebracht!
feingold (22.12.2008, 20:48 Uhr)
Eigentlich...
...sollten diese Stern-Artikel-Kommentatoren Richter sein, aber leider hat es wohl mit der Bildung und Grips nicht gereicht. Das Engagement ist ja offensichtlich vorhanden.
Wie können sich solche Leute erdreisten, Beurteilungen, die nach tage- und wochenlanger Beschäftigung mit den beteiligten Personen gefällt wurden, dermaßen blöde zu kommentieren. Vielleicht kann mich da mal jemand aufklären. Gruß feingold
Wiebitte20081 (22.12.2008, 20:26 Uhr)
???
Und das genau ist der Punkt.Da wir uns im Jahre 2008 befinden und nicht mehr hinter dem Mond leben wissen nicht nur der normale Bürger was ,,gerade noch so eben geht"sondern auch dies abgewichsten Kinderf..er.Offensichtlich hat fast jeder in diesem Land soviel Kenntnis oder Erfahrung im Umgang m.d. Strafrecht das es immer wieder Leute gibt die diese Grenzen ausloten wollen. Letztendlich muss sich ein Richter dann mit diese Figuren auseinandersetzen u. im Zweifelsfall für den Angeklagten das Gesetz auslegen.Der Typ der damals d. 3 Gartennachbarn über Jahre schikaniert und letztlich abgeschlachtet hat war genau so drauf.Dem ist nichts pasiert trotz Anzeigen bis er den persönlichen Showdown eingeläutet hat.Das sich dieser Vogel hier an eine 14 Jährtige angeschlichen hat sollte eigentlich schon ausreichen ihm ein paar Jahre Bedenkzeit zu verpassen.Da spielt es in der Sache doch keine Rolle mehr was er letztendlich wollte.Hier läufts genau so.Der Täter ist teilweise unschuldig weil man ihn einfach nicht Inflagranti erwischt hat.
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