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14. Juli 2009, 15:19 Uhr

Abmahnungen für Facebook & Co.

Verbraucherschützen wollen einen besseren Schutz privater Daten in sozialen Netzwerken erzwingen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen verschiedene Plattformen wie MySpace, Facebook, und Xing Unterlassungsverfahren eingeleitet. Ziel: neue Nutzungsbedingungen.

facebook, xing, myspace, Community

Facebook und andere Netzwerke müssen sich mit den Abmahnung auseinandersetzen© DPA

Verbraucherschützer gehen gegen eine Reihe sozialer Netzwerke wie Facebook, Myspace und Xing vor, um mehr Datenschutz für die Nutzer zu erreichen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) leitete gegen die Betreiber der Internetseiten ein Unterlassungsverfahren ein, wie vzbv-Chef Gerd Billen mitteilte. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass die Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen die Nutzer benachteiligten und den Betreibern weitgehende Rechte einräumten. Die Datenverarbeitung erfolge oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus. "Dem Betreiber alle Rechte - dem Verbraucher bleibt das Schlechte: Nach diesem Motto scheinen die sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren", sagte Verbandschef Billen.

Die Verbraucher wüssten oft nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäfts- und Datenschutzbedingungen einließen, erklärte Carola Elbrecht, die bei der vzbv das Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" leitet. Die Anbieter könnten ohne Wissen der Nutzer beispielsweise Verhaltensdaten der Nutzer auswerten oder die Profildaten auch Dritten zugänglich machen. Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen.

Auch die Regelungen zum Urheberrecht kritisierte Elbrecht: Einige Anbieter ließen sich in den Geschäftsbedingungen vom Nutzer weitreichende Rechte an den von ihm erstellen Inhalten übertragen - etwa Fotos oder Videos. Die Netzwerk-Betreiber könnten daher etwa ungefragt Privatfotos weitergeben. Auch behielten sich die Anbieter vor, "aus beliebigen Gründen" Inhalte zu löschen oder sogar ohne Ankündigung und ohne Angaben von Gründen den Zugang für Mitglieder zu sperren.

Benutzerfreundliche Grundeinstellungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. Die Betreiber müssten sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind. Die Verbraucherzentralen erstellten mit rund 80 internationalen Verbraucherverbänden ein Forderungspapier, das als PDF herunterzuladen ist.

Bei sozialen Netzwerken können Nutzer ein eigenes Profil anlegen und sich mit Freunden und Bekannten vernetzen. Auch können sie auf den Internetportalen etwa Fotos und Videos einstellen. Die Klage des vzbv richtete sich neben Facebook, Myspace und Xing auch gegen die Netzwerke lokalisten.de sowie wer-kennt-wen.de. Der Weltmarktführer Facebook hat weltweit nach eigenen Angaben mehr als 200 Millionen Nutzer, in Deutschland sind es mehr als drei Millionen. wer-kennt-wen.de hat nach Unternehmensangaben 6,5 Millionen Mitglieder, lokalisten.de über drei Millionen.

Der vzbv verschickte an die Netzwerke nun zunächst Abmahnungen. "Wenn die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgegeben werden, werden wir das gerichtlich klären lassen.", so Elbrecht. Gegen den deutschen Marktführer studiVZ läuft bereits seit Februar 2008 ein Verfahren. Ein Urteil steht noch aus, das Portal hat aber nach vzbv-Angaben bereits in einigen Kritikpunkten reagiert und etwa die Benutzeranmeldung geändert. StudiVZ und die Partnerseiten wie MeinVZ und SchülerVZ haben insgesamt 14 Millionen Mitglieder.

AFP/DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
Mickey_Mouse (14.07.2009, 18:23 Uhr)
VZBZ = entmündigte Verbraucher
In gewisser Weise geht oftmals der "Verbraucherschutz" definitiv zu weit. Wenn ein Verbraucher einen Vertrag eingeht, dann darf dieser nicht davon ausgehen, dass sich darin nur Klauseln zu seinen Gunsten befinden können. Der Verbraucher geht mit jedem Vertrag neben Rechten auch Pflichten ein und wenn die Verwendung von Daten und Fotos eben zu den Rechten des Anbieters gehören hat der "Verbraucher", der hier aber nur ein Nutzer ist, diesem auch zugestimmt. Auf diese Weise dann einen Strick für die Anbieter zu drehen ist nichts anderes als die Unmündigkeitserklärung aller Verbraucher.
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