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26. August 2008, 14:26 Uhr

Schutz gegen die Werbeflut

Um sich vor dem Handel mit persönlichen Daten wie Hobbys zu schützen, sollten Verbraucher den Angeboten von Gewinnspielen möglichst widerstehen. Doch was ist zu tun, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist? Es gibt Möglichkeiten, sich vor Werbeanrufen und Reklame-Flyern im Briefkasten zu schützen. Von Massimo Bognanni

Persönliche Daten zu schützen, ist nicht immer leicht© Bernd Weißbrod/DPA

Jeder kann sich mit verschiedenen Schreibweisen seines Namens in die Robinsonliste des Deutschen Direktmarketingverbandes (DDV) eintragen lassen. Der Eintrag gilt für fünf Jahre und muss danach erneuert werden. Doch Vorsicht: An der Aktion beteiligen sich nicht alle Adresshändler – einen umfassenden Schutz bietet die Robinsonliste also nicht.

Widerspruch direkt beim Datenhändler

Wer sich auf die Robinsonliste des DDV nicht verlassen möchte, kann die Nutzung seiner Daten auch direkt bei den Adresshändlern widerrufen. Zu den größten Händlern in Deutschland zählen die Schober Information Group, AZ Direct und die Global Group. Auch die Deutsche Post und die Telekom geben Daten an Dritte weiter, sobald der Kunde zugestimmt hat.

Bei der Schober Information Group finden Sie Anträge zur Selbstauskunft sowie zum Widerspruch gegen die Nutzung der eigenen Daten.

Kontakte zur Global Group und zu AZ Direct

Die Global Group erhebt nach eigenen Angaben über die Adressen hinaus keine personenbezogenen Daten. Die Adressen erhält das Unternehmen vor allem von Versandhäusern. Wer wissen möchte, woher genau die bei der Global Group gespeicherten Adressen stammen, kann dies telefonisch unter der 061 26 / 93 75 – 0 beantragen. Das Unternehmen verspricht, innerhalb einer Woche zu antworten.

An den Datenschutzbeauftragten der Bertelsmann-Tochter AZ Direct können Sie sich wenden, um eine Selbstauskunft einzuholen oder einen Widerspruch einzureichen.

Kontakt zur Deutschen Post

Auch die Deutsche Post gibt nach Einwilligung des Kunden Daten weiter. Wer sich nicht sicher ist, ob er eine solche Einwilligung unterschrieben hat, oder seine Einwilligung zurücknehmen möchte, kann sich an die Datenschutzbeauftragte des Konzerns wenden. Auch bei der Deutschen Telekom gibt es einen entsprechenden Kontakt.

Mithilfe von Unternehmensangaben sammeln sogenannte Auskunfteien Informationen zum Zahlungsverhalten der Kunden. Mithilfe der Daten erstellen die Auskunfteien einen Score, also eine Note für das Zahlungsverhalten. Fällt der Score schlecht aus, kann dies dazu führen, dass der Betroffene Schwierigkeiten bei der Aufnahme eines Kredits oder Finanzierungskaufs bekommt.

Was wissen Auskunfteien über mich?

Die wohl bekannteste Auskunftei ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa. Jeder Bürger kann die von ihm gespeicherten Daten einsehen und auch die Nutzung der personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Auch die Creditreform-Tochter CEG bietet die Möglichkeit für Kunden, eine Eigenauskunft einzuholen. Name, Vorname, Geburtsdatum und die Wohnadressen der letzten fünf Jahre sind nötig, um bei Arvato Infoscore eine Selbstauskunft einzuholen.

Musterbriefe zum Runterladen

Der Bundesverband Verbraucherzentrale bietet in der Rubrik "Dokumenten-Download" verschiedene Musterbriefe an: Zum einem über die Auskunft und den Widerruf bei der Weitergabe von Daten, zum anderen ein Widerspruch gegen die Abbuchung ohne Einzugsermächtigung.

Auch der Verein Antispam bietet zahlreiche Mustertexte zum Download an, darunter eine Abmahnung an Lotteriebetreiber, eine Beschwerdemail und eine Unterlassungserklärung.

Haben die Verbraucher, die sich nun mühsam um den Verbleib ihrer Daten kümmern müssen, Fehler gemacht? Nur bedingt, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Der Geist ist längst aus der Flasche", sagt Castelló: "Es ist hirnrissig zu sagen, die Verbraucher sollen vorsichtig mit den Daten sein." Stattdessen müsse man entschiedener gegen die Auftraggeber vorgehen. Die Verbraucherzentrale habe schon über 100 Firmen erfolgreich verklagt. Das andere Instrument sei die Gewinnabschöpfung: Die Auftraggeber dürften die eingeheimsten Gewinne nicht behalten.

Mehr zum Thema ...

Mehr zum Thema ... ... lesen Sie im neuen stern. Darin: Das Geschäft mit unseren Daten. Der stern hat Adresslisten legal gekauft und die ausgespähten und verärgerten Bürger besucht. Ein Datenschutzbericht der besonderen Art.

Mitarbeit: Doris Schneyink
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
Eisenbaer (29.08.2008, 10:58 Uhr)
Robinsonliste des DDV
Die Robinsonliste ist im Grunde genommen auch "nur" eine Adressenliste, die schlimmer noch, "Interessierte Kreise abfragen" können. Was ich damit sagen will: Seitdem ich nicht mehr auf der "Robinsonliste des DDV" stehe hat die unerwünschte Mailflut deutlich nachgelassen.

Ist vielleicht für den einen oder anderen sehr interessant zu erfahren.... ;-))
fitness.dk (29.08.2008, 03:33 Uhr)
guter Tipp
genau mein Denken! Wer seine Rufnummer unterdrueckt verbirgt etwas.
Bekannte kenne ich ja - und wessen Nummer nicht auf dem Display erscheint - der hat keine Chance.
Genial, danke!
Hat mir nochmal den Impuls gegeben es durchzufuehren.
Crusher (28.08.2008, 16:06 Uhr)
@LaukeMedia
Das hat allerdings auch Nachteile.
Einige Banken und Versicherungen zeigen auch die Rufnummern nicht an.
Nicht gerade gut, wenn Ihr Berater anruft wenn der Kurs im Termingeschäft davon läuft und niemand einen erreicht.
Mal ganz davon abgesehen stillt dies nicht die Postflut.
LaukeMedia (28.08.2008, 15:53 Uhr)
Ganz einfach!
Lassen Sie doch einfach von der TELEKOM /T-COM folgendes sperren:
Keien Anrufe mit unterdrückter Rufnummer durchstaellen...dann tirtt eine herrliche Ruhe ein!
Ich praktizier das jetzt schon über 6 MONATE!
#PHANTASTISCH!
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