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Verbraucherschützer feiern: Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München dürfen die Guthaben von Handy-Prepaidkarten nicht zeitlich begrenzt sein.
Verbraucherschützer haben für Millionen Handykunden vor Gericht erneut einen Sieg errungen. Mobilfunkbetreiber Vodafone darf Prepaid-Guthaben von Handys nicht für ungültig erklären - damit bekommt O2 Gesellschaft.
Der Streit um den Verfall von Prepaid-Guthaben hält trotz der verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile vom Sommer dieses Jahres an. Denn an der Umsetzung der Urteile hapert es gewaltig - meinen die Verbraucherschützer.
Tchibo hat's vorgemacht. Jetzt drücken weitere preisgünstige Anbieter die Gebühren für Wenig-Telefonierer - mit übersichtlichen Einfachtarifen. Aber Vorsicht: Kostenfallen gibt es auch dort.
Das Urteil gegen den Mobilfunkbetreiber O2, dass Prepaid-Guhaben von Handys nicht verfallen dürfen, gilt nicht automatisch für die anderen Anbieter. Verbraucherschützer hoffen auf "freiwillige Einsicht".
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