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Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten sind teilweise verfassungswidrig.
Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Abfrage von Telekommunikationsdaten sind teilweise verfassungswidrig.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine Einigung zur Reform des Telekommunikationsgesetzes erzielt und damit den Weg für neue Rechte für Telefonkunden geebnet.
"Abzocke" mit Telefon-Warteschleifen soll es bald nicht mehr geben - generell gratis werden sie aber auch nicht. Der Bundestag hat ein Reformpaket beschlossen, das auch Anbieterwechsel erleichtern soll. Datenschützer vermissen einige Regelungen.
Ermittlungsbehörden dürfen nicht in dem Umfang wie bisher auf Nutzerdaten und Passwörter zugreifen, etwa um ein beschlagnahmtes Handy auszulesen. Das Bundesverfassungsgericht hat die bestehenden Regelungen für teilweise verfassungwidrig erklärt.
Telefon-Warteschleifen sind nervig und oft auch unverschämt teuer. Den Grünen zufolge haben die Unternehmen 2011 mit der Abzocke 150 Millionen Euro von den Bürgern kassiert - ohne Gegenleistung.
Das Bundeskabinett hat eine Neuregelung bei den Service-Hotlines beschlossen: Anrufer sollen künftig nicht mehr für Warteschleifen zahlen müssen. Doch das Gesetz bringt noch weitere Vorteile. stern.de beantwortet die wichtigsten Fragen.
Schluss mit teuren Telefon-Warteschleifen: Das Kabinett hat beschlossen, dass die Wartezeit bei Service-Hotlines künftig kostenfrei sein muss. Bis es soweit ist, muss sich der Verbraucher aber noch gedulden, denn die Regierung gewährt der Wirtschaft eine komfortable Übergangsfrist.
Keine der Hotlines ist gut, den Mitarbeitern fehlt es oft an Fachwissen.
Die Bundesregierung will Telefon- und Handy-Kunden mit einem neuen Telekommunikationsgesetz besser vor überteuerten SMS und anderen Angeboten schützen. Die Branche nennt das "Bevormundung des Kunden".
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