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27. Oktober 2010, 10:50 Uhr

GEZ-Pflicht für Computer und Handys bleibt

Computer und Smartphones bleiben gebührenpflichtig: Das Bundesverwaltungsgericht schmetterte Klagen gegen die Zwangsabgabe ab. Das Urteil der Leipziger Richter betrifft 200.000 Gebührenzahler.

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Smartphones sind seit drei Jahren gebührenpflichtig und bleiben es auch© Jens Büttner/DPA

Für internetfähige Computer müssen auch in Zukunft Rundfunkgebühren bezahlt werden. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht wies mit dem Urteil die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Studenten gegen die Gebühr von monatlich 5,76 Euro zurück. Sie hatten argumentiert, dass sie ihre Computer gar nicht zum Rundfunkempfang nutzen. Die obersten Verwaltungsrichter entschieden hingegen, dass ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät sei - unabhängig von der subjektiven Nutzung. Es genüge die technische Voraussetzung dazu, damit Gebühren entrichtet werden müssten.

Die Gebührenpflicht verletze auch nicht die Grundrechte der Kläger auf Informationsfreiheit, auf freie Berufsausübung oder den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das oberste deutsche Verwaltungsgericht. Allerdings könnten die Rundfunkanstalten an der Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen PC auf Dauer nur festhalten, wenn diese sich auch tatsächlich durchsetzen lasse. Andernfalls könnte sich die gesetzliche Gebührengrundlage doch als verfassungswidrig erweisen. Daher müsse der Gesetzgeber die Entwicklung beobachten.

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht folgende Gebührenstaffelung vor: Wer mindestens einen Fernseher in seinem Haushalt hat, muss den Höchstbetrag von 17,98 Euro im Monat bezahlen - zusätzliche Radios sind inklusive. Wer nur Radio hört und keinen Fernseher besitzt, zahlt monatlich 5,76 Euro. Seit 2007 wird diese Radiogebühr auch für Geräte fällig, die per Kabel oder Funk Internetzugang haben. Unter diese "neuartigen Rundfunkgeräte" fallen PCs, Laptops und internetfähige Telefone, sogenannte Smartphones.

Urteil betrifft 200.000 Gebührenzahler

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht folgende Gebührenstaffelung vor: Wer mindestens einen Fernseher in seinem Haushalt hat, muss den Höchstbetrag von 17,98 Euro im Monat bezahlen - zusätzliche Radios sind inklusive. Wer nur Radio hört und keinen Fernseher besitzt, zahlt monatlich 5,76 Euro. Seit 2007 wird diese Radiogebühr auch für Geräte fällig, die per Kabel oder Funk Internetzugang haben. Unter diese "neuartigen Rundfunkgeräte" fallen PCs, Laptops und internetfähige Telefone, sogenannte Smartphones. Diese Gebühr wird aber nur fällig, wenn es keine anderen Empfangsgeräte wie Radio oder TV im Haushalt gibt. Derzeit betrifft das rund 200.000 Gebührenzahler in Deutschland.

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führte nach eigenen Angaben 2009 knapp 42 Millionen Teilnehmerkonten mit 39 Millionen Radios, 33 Millionen Fernsehern und 248.000 neuartigen Rundfunkgeräten. Eine Befreiung von den Gebühren ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel aus sozialen Gründen.

Insgesamt kassierte die GEZ im vergangenen Jahr mehr als 7,6 Milliarden Euro. Davon gingen rund 5,56 Milliarden an die neun ARD-Landesrundfunkanstalten, etwa 1,85 Milliarden an das ZDF und knapp 200 Millionen an das Deutschlandradio.

joe/DPA/Reuters
 
 
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