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Ratgeber Ernährung

7. Juli 2011, 11:10 Uhr

Was künftig auf Europas Essen stehen muss

Angaben zu Nahrungsmitteln

Mehr Verbraucherinformation, mehr Klarheit für die Hersteller - das soll die neue Verordnung der EU zur Lebensmittelkennzeichnung leisten. Übersichtlicher sind die komplexen Regeln dadurch nicht unbedingt geworden. Eine Orientierungshilfe. Von Georgia Hädicke, Brüssel

Die "Lebensmittelampel" kommt nicht, dennoch lässt das EU-Parlament für die Verbraucher ein kleines grünes Licht leuchten: Nach vier Jahren politischen Gerangels haben die Abgeordneten die europaweit einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln auf den Weg gebracht. Künftig sind alle europäischen Hersteller verpflichtet, sieben Nährwerte wie etwa Fett-, Zucker- und Salzgehalt oder Proteine auf der Verpackung jedes Produktes anzugeben. Für unverarbeitetes Frischfleisch muss zudem eine Herkunftsangabe erfolgen und auf bestimmte Allergene ausdrücklich hingewiesen werden. Frühestens ab 2014 werden die Regeln verbindlich sein. Verbraucherschützer enttäuscht Ursprünglich hatte der Ausschuss für Lebensmittelsicherheit wesentliche schärfere Regeln gefordert: In einer "Lebensmittelampel" hatten auf der Verpackungsvorderseite die Nährwertgehalte in rot, gelb und grün dargestellt werden sollen. Doch die Industrie hatte sich dagegen gestemmt. Wenn ein Produzent kurzfristig auf einen anderen Lieferanten umschwenken müsse, könne das Etikett nicht so schnell geändert werden. Nun erfolgen die Angaben auf 100 Gramm oder 100 Milliliter auf der Rückseite der Verpackung. Verbraucherschützer kritisierten den Beschluss. "Für den Verbraucher bleibt die Herkunft seiner Lebensmittel weitgehend intransparent und er erhält so wenige Informationen, dass er seiner Rolle im Markt nicht nachkommen kann", sagt eine Sprecherin der Organisation Foodwatch. Tatsächlich gibt es zahlreiche Ausnahmen bei der Kennzeichnung. Ein kleiner Leitfaden durch die Wirrungen des Brüsseler Regelungseifers.

Rindfleisch: Bei Hack hört die Pflicht auf

Die neue Verordnung sieht vor, dass alles Frischfleisch von Geflügel, Schwein, Schaf und Ziegen mit einer Angabe über das Herkunftsland versehen sein muss. Für Rind gibt es diese Vorgabe schon seit Jahren, in der "Rindfleischetikettierungsverordnung". Seit dem BSE-Skandal muss unverarbeitetes Rindfleisch Angaben darüber tragen, wo das Tier geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurde, der Name des Staates muss jeweils angegeben werden. Zusätzlich müssen die Nummern der verarbeitenden Betriebe genannt werden.

Verbraucherschützer kritisieren, dass die Angabepflicht bereits bei Hackfleisch endet, weil es per Definition als verarbeitetes Fleisch gilt und somit nicht unter die Bestimmung fällt. Ob die verpflichtende Herkunftsangabe künftig auch für Hack oder auch abgepackte Lebensmittel gelten soll, will die europäische Union in den kommenden drei Jahren in einer Machbarkeitsstudie ermitteln.

Obst und Gemüse: Ein bisschen Banane

Ob spanische Gurken, holländische Tomaten oder italienische Zitronen - das Anbauland muss bei Gemüse- und Obstsorten in der Regel genannt werden, entweder auf der Verpackung oder bei einzeln verkauftem Gemüse auf einem Schild. Doch es gibt ein paar Ausnahmen von den Ausnahmen: Für Bananen beispielsweise gilt eine Sonderregelung, wonach nur die unreifen grünen Früchte kennzeichnungspflichtig sind, die gelben ausgereiften jedoch nicht. Die Angaben sind für Händler freiwillig. Sonderverordnungen gibt es auch für Kartoffeln, Kokosnüsse und Oliven.

Milch: Schwer zu entziffern

Für Milch gibt es - ähnlich wie für Fleisch - eine Regelung, welche die Genusstauglichkeit des Produktes ausweist. Dabei handelt es sich um ein ovales Kennzeichen, auf dem auch ein Länderkürzel vermerkt ist. Diese bezieht sich auf den letzten Ort der Verarbeitung und somit nicht zwangläufig auf das Herkunftsland. Verbraucherschützer bemängeln, dass die Identifikationsnummern auf dem Kennzeichen nur für die Kontrollbehörden bestimmt ist und für Konsumenten ohne Vorkenntnisse recht schwer zu entziffern sind. Die EU will in einer Machbarkeitsstudie innerhalb der nächsten drei Jahre feststellen, ob die genaue Herkunftsangabe auch für Milch und Milchprodukte Pflicht werden soll.

Eier: Rückverfolgung möglich

Auf Eiern gibt es einen Stempel, der über Herkunft und Haltungsform Auskunft gibt. Daraus können Verbraucher ohne Hilfe nur schwer schlau werden, bemängelt die Organisation Foodwatch. Wer es genauer wissen will, kann auf der Website was-steht-auf-dem-ei.de vom Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen nachschauen.

Verbraucherschützer kritisieren, dass die Informationen auf Lebensmitteln für den Kunden häufig nur schwer entzifferbar sind. Deswegen hatte das Parlament ursprünglich eine Vergrößerung der Angaben auf allen Lebensmittelverpackungen gefordert. Der Kompromiss schreibt nun eine Schriftgröße von 1,2 Millimetern vor – der Industrie ist das zuviel, den Verbraucherzentralen zu wenig.

Honig: Hauptsache Europa!

Honig wird als tierisches Produkt definiert, braucht also ebenfalls eine Angabe des Herkunftslandes. Komplizierter wird das Ganze, wenn es sich um eine Mischung von Honig aus verschiedenen Ländern handelt. Dann kann es heißen: "Mischung von Honig aus EG-Ländern", oder "Mischung von Honig aus Nicht-EG-Ländern", oder "Mischung von Honig aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern". Die Ausnahmen, die es bis jetzt bei der Lebensmittelkennzeichnung gibt, sollen nach Angaben der EU-Kommission vorerst weiterhin bestehen bleiben. Die Industrie kritisiert deswegen die zunehmende Verkomplizierung der Kennzeichnungspflichten als schwer zumutbar für die Hersteller.

Geschützte Ursprungsbezeichnung: Es gibt nur einen Paramaschinken

Die EU hat zum Schutz regionaler Erzeugnisse vor einigen Jahren bestimmte zusätzliche Siegel eingeführt, zum Beispiel das der geschützten Ursprungsbezeichnung. Dieses rote Siegel gibt an, dass ein Produkt in einer bestimmten vorher definierten Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden muss. Für den Parmaschinken gelten deswegen die neuen Kennzeichnungspflichten nicht, weil in der Produktbezeichnung impliziert ist, woher das Fleisch kommt. In Deutschland gilt diese Ausnahme zum Beispiel für die Lüneburger Heidschnucke.

Geografische Angaben: Italienisches Nationalgericht aus Deutschland

Ein blaues Siegel gibt Aufschluss, wenn Lebensmittel geografisch geschützt sind. Die Spreewaldgurken können beispielsweise aus einem anderen Land importiert worden sein, jedoch muss mindestens ein Arbeitsschritt in der Spreewaldregion erfolgen.

Gerade bei bereits verarbeiteten und abgepackten Produkten ist die Herkunftsangabe freiwillig. Allerdings müssen auch solche Lebensmittel künftig gekennzeichnet werden, falls sie dem Verbraucher sonst einen falschen Eindruck vom Herkunftsland vermitteln. Wenn eine deutsche Firma eine Tiefkühlpizza herstellt und auf der Packung einen italienischen Namen und eine Italien-Flagge abdruckt, muss sie gleichzeitig angeben, dass die Pizza in Deutschland hergestellt wurde.

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