. .

Ratgeber Ernährung

Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
Ratgeber Ernährung

29. September 2011, 19:32 Uhr

Was künftig draufstehen muss - und was nicht

Neue Lebensmittelkennzeichnung

Ob Dosensuppe, Saft oder Müsli: Künftig sollen laut EU die wichtigsten Nährwerte eines Produktes auf jedem verpackten Lebensmittel zu finden sein. Was genau ändert sich? Gehen die Regelungen weit genug? Die wichtigsten Antworten. Von Sonja Popovic

Kunstkäse auf der Tiefkühlpizza, zu viel Zucker im vermeintlichen "Fitness-Müsli" - irreführende Bezeichnungen auf Lebensmittel-Verpackungen gehören zur Tagesordnung. Das soll ein Ende haben. Die EU-Länder einigten sich auf eine neue Lebensmittel-Informationsverordnung. So sollen Verbraucher in Zukunft unter anderem besser erkennen können, wieviel Zucker, Fett, Salz und Kohlenhydrate in den Lebensmitteln stecken. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) feiert dies als "wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz" - doch den Verbraucherschützern geht der errungene Kompromiss nicht weit genug. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Was ändert sich bei der Nährwertkennzeichnung?

Künftig müssen Hersteller auf jeder Verpackung die sechs wichtigsten Nährwerte - Zucker, Kohlenhydrate, Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz - sowie die Kalorienmengen angeben, jeweils bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter, um die Produkte besser miteinander vergleichen zu können. Weitere Angaben für Portionsgrößen oder Richtwerte für die Tageszufuhr sind auch möglich. Bislang war eine solche Kennzeichnung freiwillig. Die EU sieht darin einen Beitrag im Kampf gegen Übergewicht.

Gilt das auch für unverpackte Lebensmittel?

"Nein, in dieser Hinsicht ist nicht viel passiert, auch wenn das für Verbraucher wichtig gewesen wäre", kritisiert Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. Schließlich gebe es Bäckereien, Wurst- und Käsetheken und manches mehr. Anders ist es aber bei der Allergiekennzeichnung (siehe unten).

Gibt es weitere Neuerungen?

Ja. Um Verbraucher vor Lebensmittelimitaten zu schützen, müssen Produzenten Erzeugnisse wie Analogkäse oder Klebeschinkenentsprechend kenntlich machen. Bei Analogkäse etwa muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Dann hieße es vielleicht "hergestellt aus Pflanzenfett". Klebefleisch würde den Hinweis tragen müssen: "aus Fleischstücken zusammengefügt". Für Fischereierzeugnisse gilt das genauso. Diese Neuerung begrüßen auch die Verbraucherschützer. Ebenso wie den Warnhinweis, den es für Schwangere und Stillende oder Kinder auf koffeinhaltigen Lebensmitteln geben wird.

Bei gefrorenen Fleisch- und Fischerzeugnissen muss künftig angegeben werden, wann das Produkt eingefroren wurde. "Eine gute Idee", findet Silke Schwartau.

Verbessert sich auch die Kennzeichnung für Allergiker?

Mögliche Allergene sollen in der Zutatenliste besser zu erkennen sein, etwa indem sie farblich hervorgehoben oder fett gedruckt werden. Bei nicht verpackter, also loser Ware, etwa beim Bäcker oder an der Wurst- und Käsetheke, ist eine Kennzeichnung jetzt verpflichtend - das war bisher anders. Wie dies aber umgesetzt werden soll, kann jedes EU-Mitgliedsland selbst bestimmen.

Wo auf den Produkten sind die Informationen zu finden?

Nährwertangaben finden sich auf der Rückseite der Verpackung. Verbraucherschützer kritisieren das - weil auf der Vorderseite etwas beworben werden darf, was das Produkt gar nicht einhält. "Wenn ich einkaufe, habe ich nicht viel Zeit und schaue vielleicht nicht so genau hin", sagt Silke Schwartau. Verbraucherschützer fordern daher, dass vorne die Verkehrs- und nicht eine Fantasiebezeichnung steht. "Beispiel Mangogetränk. Erst hinten auf der Verpackung liest man, dass dieses Getränk eigentlich zu 80 Prozent aus Apfelsaft besteht."

Problematisch ist auch die Schriftgröße. Damit die Informationen gut lesbar sind, so die neue Regelung, müssen die Angaben mindestens 1,2 Millimeter groß sein. "Das ist viel zu klein", kritisiert Schwartau. "Außerdem sind keine Kontraste vorgegeben. Auf vielen Verpackungen sieht man aber eine weiße Schrift auf Klarsichtfolie, und dann ist darunter vielleicht ein Rosinenbrot. Da kann man gar nichts mehr erkennen. Genauso bei hellblau auf dunkelblau. 1,2 Millimeter sind vor allem für ältere Menschen ein Schlag ins Gesicht."

Ändert sich die Kennzeichnung auch in der Gastronomie?

Auf der Speisekarte müssen Inhaltsstoffe angegeben sein, die bei Menschen Allergien auslösen können. Das gilt im Supermarkt auch für unverpackte Ware wie Fisch oder Fleisch. In Deutschland war im Mai von den Länder-Verbraucherministern beschlossen worden, den Hygienezustand von Restaurants ab 2012 in Form einer Ampel für Kunden sichtbar zu machen - doch der Widerstand einiger Wirtschaftsminister blockiert das Projekt derzeit noch.

Warum setzt man nicht auf eine eindeutige Lebensmittel-Ampel?

Die Lebensmittel-Ampel scheiterte am massiven Widerstand der Industrie. Ein Produkt, bei dem viele Zeichen auf Rot stehen, etwa bei Fett und Zucker, könnte zum Ladenhüter werden und würde sich schlecht verkaufen. Die Lebensmittelindustrie argumentierte außerdem, dass es zu einer Mangelernährung kommen könnte, wenn Produkte wie Nüsse, Fruchtsäfte oder pflanzliches Öl viele rote Felder aufweisen würde, da sich Verbraucher nach dieser Logik an der grünen Farbe orientieren würden. In Deutschland entstand das Portal Lebensmittelklarheit.de, wo Verbraucher irreführende Produkte wie Kalbswürstchen mit viel Schweinefleisch oder Käsevariationen ohne Milch anprangern können.

Die Regeln werden erst ab 2014 angewendet. Warum?

Tatsächlich haben die Hersteller reichlich Zeit für die Umsetzung dieser Regeln. Zwar treten sie in wenigen Wochen in Kraft. Aber: Erst in drei Jahren, also 2014, müssen sie auch angewendet werden. Die verpflichtende Nährwertkennzeichnung ist sogar erst in fünf Jahren verbindlich - "damit sich alle Seiten - Wirtschaft und Verbraucher - auf die neuen Regelungen einstellen können", schreibt das Bundesverbraucherministerium.

"Das ist der eigentliche Hammer", sagt Silke Schwartau, "weil wir die Nährwertangaben angesichts der vielen Übergewichtigen in unserer Gesellschaft schnell brauchen. Das ist Lobbyismus pur."

Druck gab es hier von Seiten der Industrie: "Jedes Etikett muss geändert werden", begründet Peter Loosen, der Brüsseler Büroleiter vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, die lange Übergangszeit.

Ist alles geklärt oder gibt es noch offene Fragen?

Aus Verbraucherschutzsicht gibt es noch einiges, was geklärt werden muss. "Wir hätten uns bei den Nährwertangaben auch die Transfettsäuren gewünscht", sagt Verbraucherschützerin Schwartau. Die seien zunächst in die Liste mit aufgenommen, später aber zurückgestellt worden. Transfettsäuren sind für ihre schädliche Wirkung auf das Herz-Kreislauf-System bekannt.

Außerdem wird noch über die Herkunftskennzeichnung gestritten. Seit der BSE-Krise ist sie für Rind verpflichtend, nun soll sie auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gelten. Unklar ist aber, welcher Ort angegeben werden soll - jener, an dem das Tier geboren, wo es aufgezogen oder wo es geschlachtet wurde? Außerdem gebe es eine Folgeabschätzung, ob die Kosten und der Aufwand hierfür nicht vielleicht zu hoch seien, berichtet Silke Schwartau.

Verbraucherschützer würden auch bei anderen Lebensmitteln eine Herkunftskennzeichnung begrüßen. "Klimaschutz ist großes Thema", sagt Schwartau. "20 Prozent der CO2-Emissionen sind ernährungsbedingt, da wäre es wichtig zu wissen, woher die Milch oder die Erdbeere kommt. Oder auf welcher Weide die Kuh gestanden hat."

Über alkoholische Getränke und Alcopops, die bislang von der Regelung ausgenommen sind, wird ebenfalls noch diskutiert.

mit Agenturen

MEHR ZUM ARTIKEL
Gesund einkaufen Was draufstehen muss

Wissen, was drin ist: Was die Lebensmittelkennzeichnung verrät - und was sie verschweigt. Ein Wegweiser für den besseren Durchblick. mehr...

EU-Parlament lehnt Ampel ab Ein Sieg für die Industrie

Heute hat das Europaparlament die Lebensmittelampel begraben. Inhaltsstoffe wie Fette, Zucker und Salz werden nicht mit bunten Farben gekennzeichnet. Das ist ein eindeutiger Sieg für die Lebensmittelindustrie - zum Schaden der Verbraucher. mehr...

Lebensmittelkennzeichnung Die wichtigsten E-Nummern

Sie stehen auf vielen Verpackungen: Zusatzstoffe, die mit Nummern abgekürzt werden. Doch was steckt hinter Bezeichnungen wie E 160e oder E 440? Sind die Stoffe harmlos oder bedenklich? Eine Übersicht für kritische Verbraucher. mehr...

Lebensmittelallergie Kennzeichnung: mangelhaft

"Kann Spuren von Nüssen enthalten": Hinweise wie dieser sollen Lebensmittelallergikern beim Einkauf helfen. Doch Mediziner Thorsten Zuberbier von der Berliner Charité klagt anlässlich des deutschen Allergiekongresses, dass die Kennzeichnung kaum etwas bringt. mehr...

Angaben zu Nahrungsmitteln Was künftig auf Europas Essen stehen muss

Mehr Verbraucherinformation, mehr Klarheit für die Hersteller - das soll die neue Verordnung der EU zur Lebensmittelkennzeichnung leisten. Übersichtlicher sind die komplexen Regeln dadurch nicht unbedingt geworden. Eine Orientierungshilfe. mehr...

Lebensmittel Wissen Sie, was Sie essen?

Beim Einkauf gute Lebensmittel zu wählen, ist nicht immer leicht. Aromen, Imitate, Zusatzstoffe - Verbraucherschützer raten oft, die Zutatenliste genau zu studieren. Aber verstehen Sie Angaben dort auch? Machen Sie den Test! mehr...