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Es gibt nach § 13 Abs 4 SGB X Beistände die im Interesse der Pflegekinder helfen. Meine Daten sind bekannt, Kontaktaufnahme gerne!
Aufgaben eines Beistandes sind: Beratung,Begleitung und Unterstützung der Pflegeeltern. Hilfe bei der Klärung der Perspektive des Kindes ........ |
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Ja, es gibt diese Beistände Und unser Jugenamt vemittelt Kinder nur, wenn man einen Beistand zur Seite hat. Und dieser arbeitet dann wieder mit dem Jugenamt zusammen u.s.w.
Ich kann nur sagen, dass wir als Pflegeeltern keinerlei Unterstützung für unsere Kinder bekommen, auch in akuten Notfällen stehen wir allein. Die Not unserer Kinder wird verhamlost und nicht ernst genommen. Es hätte schon viel Schlimmes verhütet werden können, wenn uns Pflegeeltern mehr Kompetenz zugesprochen würde! Wir haben drei Pflegekinder und das schon seit mehr als 10 Jahren, ich könnte Bücher über uns schreiben. Das Jugendamt würde sehr, sehr schlecht abschneiden. Doris |
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Hallo katja-marie,
wer lesen kann, ist klar im Vorteil. § 13 Abs. 4 SGB X spricht zwar von einem Beistand, dies bezieht sich auf Verwaltungsverfahren. Merkt man auch schon an der Überschrift "§ 13 - Bevollmächtigte und Beistände". Wenn man sich dann auch noch etwas in der Rechtsmaterie auskennt, wird man feststellen, dass das SGB X nicht gilt, da es eine Spezialvorschrift im SGB VIII gibt, nämlich § 37 Abs. 2 SGB VIII. Und wenn man den Eindruck hat, man wird nicht ausreichend beraten, sollte man eine intensivere Beratung einfordern. Ich arbeite selber in einem Jugendamt, hier als Vormund. Ich kenne daher beide Seiten der Medaille. Aber eins kann man Jugendämtern nicht unterstellen,dass sie nicht beraten. Sollte dies trotzdem der Fall sein, tretet doch dem Amtsleiter oder dem Behördenchef mit Hinweis auf § 37 und 8a mal etwas auf die Füsse oder droht damit, dass ihr euch an die Politik (örtlicher Jugendhilfeausschuss) wendet. Das wird in der Verwaltung gefürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Anscheinend habe ich das Glück, in einer Jugendamtskultur (dies gilt nämlich auch für die umliegenden Jugendämter) zu arbeiten, die ihre Pflegefamilien ausreichend und umfassend beraten. Und wenn hier gemerkt wird, dass die eigene Beratung nicht ausreichend ist, zieht man freie Träger der Jugendhilfe hinzu. Fordert dies doch auch mal bei euren Jugendämtern ein. Ich habe leider manchmal den Eindruck, man schimpft lieber als dass man aktiv wird und Hilfe einfordert. |
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Hallo Butler,
man sollte nicht immer vom eigenen Jugendamt ausgehen, wie dort gearbeitet wird. Ich könnte dir zig JÄ nennen, bei denen das Kind auf der Strecke bleibt. Natürlich bekommt man Beratung, allerdings artet diese eher in eine Diktatur aus. Macht man sich für das Kind stark, ist man ganz schnell als unbequem abgestempelt. Was die Beistände betrifft: Rechtlich sicher nicht abgesichert, menschlich aber sehr nötig. Nicht unbedingt als Beistand, sondern eher auch als Zeuge. Man sitzt im JA oftmals nicht einer Person alleine gegenüber. Wobei das schon schwer genug wäre, wenn diese Person später etwas anderes schreibt, als man gesagt hat. O ja Butler, es gibt sie - die "guten" JÄ u. deren Mitarbeiter. Habe schon einiges davon gehört ![]() Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. Und diese Schattenseite kenne ich auch. Was den Jugendhilfeausschuss betrifft: Aus meiner Region kann ich dir sagen, dass da nicht unbedingt qualifizierte Leute sitzen. In einer Kleinstadt ist man häufig "verbandelt". Da läufst du gegen eine Mauer. Da lacht mich der Leiter JA mal aus, wenn ich ihm damit drohe. Lösung wäre, man verlässt den Kreis. Allerdings ziemlich schwierig, wenn man Wohneigentum hat. |
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hopser schreibt mir aus der Seele.
Da wird gemauschelt und vieles hintenrum geregelt - und nur sehr sehr selten ist dies wirklich zum Wohle der Kinder. Da werden schwerst traumatisierte Kinder (wo bereits ein Gutachten vorliegt, das klar aussagt, das diese Kinder in eine speziell geschulte Erziehungsstelle sollen) zu Pflegeelterneulingen gegeben. Die sind logischerweise völlig überfordert, probieren aber wirklich ihr Bestes. Ständig gibts Probleme mit KiGa, Sportgruppe, das Kind verletzt sich und andere permanent so schwer, das man im Krankenhaus schon mit Vornamen angesprochen wird. Irgendwann geben diese PE auf und regeln alles, damit das Kind eine stationäre Traumatherapie machen darf. Über einen Beistand bzw. die Möglichkeit einen Beistand zu bekommen wurden die Pflegeeltern (wohlweislich?) nicht informiert. Wie reagiert das Jugendamt? Schwerst beleidigt, weil man ja die Kompetenz der Mitarbeiter untergraben hat. So schwer beleidigt, das die Pflegeeltern plötzlich als ungeeignet eingestuft werden, überhaupt noch mal ein Pflegekind aufzunehmen. Andere Jugendämter sehen das anders und würden gerne Kinder in diese wirklich engagierte Familie geben - dürfen dies aber nicht, da das Heimatjugendamt die Pflegeeltern gesperrt hat. Und das alles nur, weil ein Kind vermittelt wurde, entgegen einem ganz klar formulierten Gutachten. Die Leidtragenden : vor allem das Kind, das wieder einen Bindungsabbruch erlebt hat (es lebt inzwischen in einer Erziehungsstelle und sogar dort stößt man an seine Grenzen) und die Pflegeeltern, welche gerne wieder ein Kind aufnehmen würden und dies nicht dürfen. Und? Wie kann man gegen so eine Jugendamtswillkür vorgehen? |
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