|
Hallo,
Sie sind nicht eingeloggt und können keine Postings verfassen. Hier können sie sich anmelden. |
||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
|||
|
Ich habe meine Nichte seit 09.08 bei uns. Alles im Einverständnis mit dem Jugendamt und dem Eltern ( meine Schwester ). Sie ist kein Pflegekind! Nun bin ich leider seit 1.1.09 Arbeitslos geworden und bekomme Hartz 4. Die ARGE zieht uns für meine Nichte ca. 120€ Miete / 40€ Einkommensüberhang ( Lebensunterhalt ) und 164€ Sonstiges Einkommen ( Kindergeld )ab. Begründung von der ARGE:
Sie zählt zur Haushaltsgemeinschaft und nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Die kleine bekommt keiner weiteren Sozialleistung außer Kindergeld. Wir bekommen weder vom Sozialamt bzw. vom Jugendamt Geld für unsere Nichte. Das sind ca. 350€ minus jeden Monat. Vom Sozialamt haben wir eine Ablehnung erhalten. Sie sein nicht zuständig. Das Jugendamt wollte sich mit dem Sozialamt noch mal in Verbindung setzen was es noch für Möglichkeiten gibt. Jetzt meine Frage: Wer ist zuständig und was können wir für unsere Nichte beantragen? Und wo? Oder: Ihr wolltet sie haben, nun seht mal zu. Hat jemand Erfahrung oder ist hier eine Kompetente Person die uns Auskunft geben kann? |
|
|||
|
Hallo Lunschen!
Die Zuständigkeit hat das Jugendamt, wo die Kleine vorher gemeldet war. Habt ihr die Pflegschaft? Wer hat das Sorgerecht für sie? Davon hängt ab ob Ihr Pflegegeld beantragen könnt. Hab meinen Sohn auch bei meiner Mutter. Das lief damals allerdings ohne Jugendamt und ganz privat. Als auch ihr das Geld ausging wandten wir uns an das Jugendamt zwecks Pflegegeld. Der erste Mitarbeiter des Amtes sagte, daß es für meine Mutter keine Möglichkeit gibt an Pflegegeld zu kommen. Als die Mitarbeiter gewechselt haben, versuchten wir es erneut. Siehe da, plötzlich war es kein Problem. Ich, als sorgeberechtigte Person, musste den Antrag auf Pflegschaft beim hiesigen Jugendamt stellen. Jetzt bekommt meine Mutter Pflegegeld. Ich hoffe, dass ich Dir damit weitergeholfen habe. hatschitschi |
|
|||
|
Hallo hatschitschi
Danke für deine Antwort!! Das Sorgerecht haben noch die Eltern. Pflegschaft haben wir nicht. Sie war vorher in Obhutnahme ( Übergangsheim ). Alles ist im Einverständnis mit Jugendamt und meiner Schwester geschehen. Da ich selber ein Heimkind war, haben wir uns auch entschieden sie zu uns zunehmen. |
|
|||
|
Hallo,
ihr müßt sofort einen Antrag auf Übernahme der Pflegschaft für das Kind stellen und dann einen Pflegevertrag mit dem Jugendamt abschließen. Auch wenn die Eltern das Sorgerecht haben, ist dies möglich. Gruß Doris |
|
|||
|
Zitat:
Die Sorgeberechtigten müssen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen beim Jugendamt nach §33 SGB 8 - Vollzeitpflege. Anträge können NUR die Sorgeberechtigten stellen oder Vormund des Kindes. |
|
|||
|
genauso wie hopser es schreibt, ist es.
Den Antrag muß der oder die Sorgeberechtigte stellen. Ihr müßtet ein Seminar mitmachen, oder was immer euer Jugendamt von Pflegeeltern erwartet, dann habt ihr auch die Berechtigung, Pflegegeld zu beziehen. Laßt euch bloß nicht damit abspeisen, das euch als Verwandten des Kindes kein Pflegegeld zusteht - das ist nämlich falsch, aber viele Jugendämter versuchen so, Geld zu sparen. Für weitere Fragen solltest du dich lieber an ein Pflegeelternforum wenden, als an dieses Forum hier. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|