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Hallo, das Juamt hat mir im oktober 06 meine tochter weggenommen ohne jeglichen beschluss ect. kurz davor wurde von einer psychologin ein gutachten gemacht wo sie sich mit meinen kindern (5,5jahre und 4) beschäftigt hat.. in diesem gutachten stand drinne das das kindeswohl nicht gefärdet sei!!!! trotzdem haben sie mir die kleine rausgenommen mit polizei und etlichen mitarbeitern der lingener jugendamts... ich hatte zu dem zeitpunkt ne SPFH die mind.3x die woche zu mir nach hause kahm und nie andeutungen gemacht hatte.... es hiess dann im "Prozess" das kaum kontakte zwischen der SPFH und mir stadtgefunden hätten,auf anfrage vor gericht ob ich es schriftlich bekommen könnte wann die SPFH immer da war wurde abgeblockt und als "nicht relevant" bezeichnet.. an diesen besagten tag is ein richter rausgekommen hat sich meine wohnung und meinen sohn.damals wenige monate alt angesehen und meinte:"es gäbe nix zu beanstanden,das kind könne bleiben!" so,eins nehmen sie mir weg eins kann bleiben?! verstehe ich bis heute nicht auch nicht,warum die OHNE BESCHLUSS kinder aus familien nehmen dürfen... dieses is im oktober 06passiert und ich muss bis heute darum kämpfen das mein sohn bei mir bleiben kann...wir wurden in ne "kita-hord" tagesstäte gesteckt und müssen mein sohn jeden tag ich anfangs 4-5x die woche dran teilnehmen,dieverse andere sachen,...immer in beobachtung.... die pflegefamile die meine tochter hat naja ... die pflege mutter meinte nur:sie wolle eh noch nen pflegekind sie wolle eh nicht mehr arbeiten gehen....dann wird seit 1jahr gedrängt das ich es erlauben solle das meine tochter getauft wird,ich darf sie nicht anrufen,keinen mitnehmen wie oma ect,...jedesmal is die frau vom pflegedienst dabei.... es ist nicht schön und ich hoffe auf antwort vom europäischem greichtshof in brüssel denn bis dahin sind wir schon gegangen... geht es jemanden ähnlich?! hat noch so einer solche erfahrungen gemacht?!?!?! kind raus ohne beschluss und dann nur alle 6wochen besuchskontakt?! |
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Zitat:
Hallo ich habe auch 2 kinder und sie sind mir weg genommen worden bei mir iss es nicht der selbe fall aber wenn nix gerichtlich festgelegt worden iss das sie für imma oder allgemein in der pflegefam bleiben sollen dann kannst du das JA sogar anzeigen das habe ich darmals auch gemacht bzw versucht aber da das gericht das so festgelegt hat das sie da bleiben sollen konnte die polizei nichts machen!!! und wenn du das schriftlich hast das das kindeswohl nicht gefärdet ist bei dir das alles mit nehmen dann dann hast du gute chancen es wieder zubekommen so war das zumindest hier bei mir !!! drück dir die daumen das alles gut geht und du schnell dein kind wieder bei dir hast |
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ja dann werde ich das gutachten und alles andere zusammen suchen und mal sehen was sich da noch machen lässt weil es ja wie gesagt schon so lange her ist....
nur ich möchte ja auch nen antrag auf rückführung stellen denn das sorgerecht habe ich ja aber die frau vom pflegedienst spricht ja total dagegen ich finde da ist was ganz unsauber gelaufen...denn das kanns nicht seine ohne beschluss,da kann ja quasi jeder kommen..... hab da auch echt noch dran zu knabbern.. aber vielen dank für die antwort schonmal=) ![]() ![]() ![]() ![]() |
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ja ich kenn sowas ^^da muss man schweer aufpassen bei und bloß nix unterschreiben da ^^aber versuch das mal ansonsten nen guten anwaltnehmen
hoffe es klappt alles gute für dich und deine kinder |
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Zitat:
aber die hoffnung stirbt ja bekanntlich zu letzt ^^ |
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Wenn Du eine SPFH hattest, hast Du zuvor auch einen Antrag gestellt.
Nicht immer läuft sowas freiwillig ab, teilweise wird man dazu genötigt, einen Antrag auf Familienhilfe zu stellen und auch den Hilfeplan zu unterschreiben. Aber das ist eine andere Sache, Fakt ist jedoch, das daher ein Kind auch ohne Beschluss aus der Familie genommen werden kann, wenn die SPFH das für notwendig sieht. Ein Antrag auf FH ist je nach Situation bedingt ein Freifahrtschein für das JA. Man gibt quasi schriftlich zu, das man mit der Familiensituation überfordert ist. Die SPFH findet schnell einen Grund, an dem der Hilfeplan angeblich gescheitert sein soll und somit das Kind woanders besser aufgehoben ist. Wenn Du also den Hilfeplan unterschrieben hast, hast Du denen dein eigenes Werkzeug in die Hand gelegt und die können entscheiden, wie sie es anwenden. Übrigens, das JA kann niemanden dazu zwingen, eine solche Hilfe selbst zu beantragen, auch nicht vor Gericht! Das Gericht kann sowas anordnen, aber auch dann ist man zu keiner Unterschrift verpflichtet. |
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stimmt. Mein letzter und 6. Anwalt war auch aus einer anderen Stadt (in unserer Stadt hatte ich alle guten Anwälte durch, die aber nix erreicht hatten) Vielleicht ist das die Lösung?!
Viel Glück Mandy |
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Zitat:
Hallo dat-bibi, ich habe mir jetzt eine zeitlang überlegt, ob ich überhaupt auf dein Posting antworte, denn das was du da schreibst, kann so nicht stimmen. Deine Tochter wurde - ohne Beschluss (das ist möglich)- aus der Familie genommen. Dann kam es zum Gerichtstermin, weil das Jugendamt dir das Sorgerecht für das Kind entziehen muss, wenn dieses gegen deinen Willen in einer Pflegefamilie untergebracht werden soll. Sprich der Sorgeberechtige hat das Recht "Anträge auf Hilfe zur Erziehung" zu stellen, sonst niemand (auch kein Gericht). Zum Verständnis, entweder das gericht hat dir mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht Anträge auf Hilfe zur Erziehung zu stellen entzogen (was dann bedeutet das für diese Teile des Sorgerechts ein Pfleger eingesetzt wurde) oder du hast den Antrag auf Hilfe zur Erziehung (in dem Fall Unterbringung in der Pflegefamilie) selbst unterschrieben! Vielleicht klärst du das ja für dich erstmal ab! Sollte dir die benannten Teile des Sorgerechtes entzogen worden sein, kannst du keinen Antrag auf Rückführung stellen. Solltest du das komplette SR noch haben, wird das JA bei Gericht den Entzug beantragen, wenn du Antrag auf Rückführung gegen die Auffassung des Jugendamtes stellst! Es ist Blödsinn, das ein Kind- auch ohne Beschluss- aus der Familie genommen werden kann, wenn die SPFH das so sieht. Zu einer Inobhutnahme - ohne Beschluss oder mit einstweiliger Anordnung- kommt es, wenn "Gefahr in Verzug" ist, sprich wenn das Jugendamt (nicht die SPFH) der Meinung ist, dass das Kind im Herkunftsystem Schaden nimmt. Vielleicht könntest du ja in Erfahrung bringen, wo das Jugendamt die Gefahr gesehen hat. Das könnte unter Anderem in den Unterlagen stehen, die du "zusammen suchen" musst! Weißt du, ich bin keine Pflegemutter! Ich bin gerade damit beschäftigt, einer Alleinerziehenden Mutter zu helfen, damit sie ihren drei kleinen Kinder, die das Jugendamt m.E. zu Recht in Pflegefamilien untergebracht hat, zurückbekommt. Die Mutter hat sich sehr bemüht, immer Kontakt zu Kindern gehalten und auch ein tragfähiges Verhältnis zu den Pflegefamilien. Sie hat ihre Fehler eingesehen, an sich gearbeitet und sich verändert. Die Kinder möchten zu ihrer Mama zurück (was übrigens von den Pflegefamilien voll und ganz akzeptiert wird) und die Chancen stehen gut. Das Jugendamt hat sich bereits (wenn auch noch vorsichtig) geäußert, das es denkbar ist. Von Anfang an hat sie kleinlich jedes Schriftstück verwahrt, das ihr in die Hände kam... sprich sie musste nie "irgendwas zusammensuchen", sie wusste wo sie was findet. Vielleicht solltest du diesen Weg auch gehen..... Pebby |
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hallo Pebby,
was ist den vorgefallen, dass man der alleinerziehenden mutter die 3 kinder genommen hat und du jetzt helfen willst, dass sie die kinder zurückbekommt. Und Mühe allein genügt nicht, 3 kleine Kinder großzuziehen. |
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@monidax
Klassische Überforderung! Gewaltätiger Ehemann, Schwierigkeiten die Versorgung/ Betreuung der Kinder sicher zu stellen, Kinder sind nur sehr unregelmäßig in Kita und Schule... und Schwierigkeiten die eigene, nicht schöne Kindheit aufzuarbeiten! Seitdem hat sie sich (auch häuslich) von ihrem Mann getrennt (Scheidung läuft), sie selbst lässt sich psychologisch helfen um vorallem ihre eigene Problematik aufzuarbeiten (wenn man selbst ein unaufgearbeitetes Trauma hat, ist es nicht vorstellbar, seine Kinder wirklich vernünftig zur erziehen/zu betreuen, weil die eigenen schlechten Erfahrungen immer wieder ins Alltagsleben drängen). Aber wie gesagt, sie ändert sich und hat vorallem eingesehen, das es hauptsächlich an ihr lag. Sprich in der Anfangszeit war es natürlich auch das "böse" Jugendamt, welches ihr die Kinder weggenommen hat, mittlerweile hat sie realisiert, das es dafür Gründe gab und nur sie (sicher mit Hilfe, aber die bekommt sie) das ändern kann. LG Pebby |
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