1. Februar 2013, 11:53 Uhr

Bundesrat sagt Ja zu Gentest an Embryonen

Für Kritiker ist es der Dammbruch hin zu "Designer-Babys", für andere die Hilfe für Paare in einer Notlage: Der Bundesrat macht den Weg für die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland frei.

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Durch Präimplantationsdiagnostik können Erbkrankheiten festgestellt werden. Kritiker befürchten aber, das sich Paare Kinder nach ihren Wunschvorstellungen modellieren können.©

Paare mit problematischen Gen-Anlagen können ihre Embryonen aus dem Reagenzglas bald mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen: Nach jahrelangen Debatten ist der Weg für die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland frei. Der Bundesrat stimmte der Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zu.

Zentren müssen einzeln genehmigt werden

Die Länderkammer verlangte zwar mit Mehrheit einige Änderungen, etwa dass die Zentren zur Durchführung der PID erst einzeln genehmigt werden müssen. Von der ursprünglichen Forderung nach bestimmten hohen Hürden für die PID rückte die Mehrheit der Länder aber wieder ab.

Gesundheitsminister Bahr kündigte deshalb an, dass die Regierung die Änderungen übernehmen werde. "Jetzt werden wir die Verordnung zügig in Kraft setzen und damit Rechtssicherheit für die Paare und alle Beteiligten herstellen", sagte er.

Tests warnen vor DNA-Defekten und Erbkrankheiten

Bei der Präimplantationsdiagnostik testen Mediziner Embryonen auf Erbkrankheiten oder Chromosomendefekte. Dem geht eine künstliche Befruchtung außerhalb des Mutterleibs voraus. Zeigt sich dabei eine mögliche Krankheit, wird der Embryo gegebenenfalls nicht in den Mutterleib eingesetzt.

Vor allem Krankheiten, die mit überzähligen oder zu wenigen Chromosomen zusammenhängen, können durch die PID erfasst werden. Dazu gehört das Down-Syndrom. Aufwendiger sind Untersuchungen auf einzelne veränderte Gene, mit denen sich beispielsweise Muskelschwund, Lungen- und Stoffwechselkrankheiten oder Bluterkrankheit feststellen lassen.

Solche genetischen Untersuchungen werden auch bei der pränatalen Diagnostik vorgenommen, also bei Untersuchungen während der Schwangerschaft. Dafür werden etwa aus dem Fruchtwasser Zellen entnommen. Wird dabei ein genetischer Defekt am Embryo festgestellt, ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich.

fw/DPA
 
 
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