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8. Juli 2011, 09:20 Uhr

Erzbischof Zollitsch ist enttäuscht

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, hat seine Kritik an der Bundestagsentscheidung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) bekräftigt.

Gentests an Embryonen sind in Deutschland künftig unter strengen Voraussetzungen zulässig. Der Bundestag billigte am Donnerstag einen Gesetzentwurf, der die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) bei Paaren für zulässig erklärt, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Um Missbrauch zu vermeiden, wird eine Beratungspflicht eingeführt. Außerdem muss eine Ethik-Kommission zustimmen. Die PID darf nur an wenigen lizenzierten Zentren vorgenommen werden.

Kritik seitens der Kirche

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz, die sich für ein klares Verbot der PID eingesetzt hatte, bedauerte die Entscheidung "zutiefst". "Die Selektion von menschlichen Embryonen verstößt gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde, die jedem Menschen von Anbeginn zuteil ist", sagte der Vorsitzende Robert Zollitsch. Der Freiburger Erzbischof appellierte an den Gesetzgeber, die Ausnahmefälle für die PID eng zu umgrenzen. Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, würdigte den Beschluss hingegen, bezeichnete ihn aber als "zu weitgehend".

Bundesärztekammer-Präsident Frank-Ulrich Montgomery versprach, die Ärzte übernähmen Verantwortung dafür, dass die Untersuchung unter kontrollierten Bedingungen und nach fachkundiger Beratung angewendet werde. Die PID werde kein Routineverfahren werden.

Keine Chance hatte der Antrag einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Rene Röspel. Dieser sah vor, die PID für "nicht rechtswidrig" zu erklären, wenn eine erbliche Vorbelastung der Eltern eine Tot- oder Fehlgeburt erwarten lässt.

DPA/Reuters
 
 
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