
Mit strikten Hygiene-Maßnahmen lässt sich die Ansteckungsquote radikal reduzieren - die Niederlande machen es vor© Colourbox
Seit die Öffentlichkeit zunehmend über MRSA aufgeklärt wird, nehmen Patienten nicht mehr jede Klinikinfektion als schicksalhaft hin, sondern klagen, wenn ihnen offensichtliche Hygienemängel aufgefallen sind. Ein BGH-Urteil vom vergangenen Jahr verbessert ihre Chancen. "Wenn die Keimübertragung durch korrekte hygienische Versorgung hätte verhindert werden können, haftet der Arzt beziehungsweise die Klinik", interpretiert der Karlsruher Rechtsanwalt Matthias Klein die neue Richtung. Ein Verstoß gegen grundlegende hygienische Selbstverständlichkeiten führt zur Umkehr der Beweislast. Klein: "Der Kläger muss im Prozess nur behaupten, dass seine MRSA-Infektion aus einem hygienisch voll beherrschbaren Bereich des Krankenhauses stammt. Danach ist es an der Klinik, sich zu entlasten. Und Gerichte bewilligen in Arzthaftungsverfahren für klagewillige Patienten ohne Rechtsschutzversicherung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen relativ leicht Prozesskostenhilfe."
Mindestens ein Drittel der Todesopfer seien durch striktere Hygiene vermeidbar, schätzt DGKH-Sprecher Zastrow. Neben Stress und Schlamperei sei oft Unwissenheit im Spiel. Da werden in der Eile nicht sterile Venenkatheder eingeführt. Gedankenlos hebt ein Arzt den heruntergefallenen Kugelschreiber vom Boden oder das Stethoskop von einem Kopfkissen auf - und hat schon Keime an den Händen, so dass er Infektionen verbreitet. Das passiert auch, wenn die Krankenschwester sich brav sterile Handschuhe zum Verbandswechsel überstreift, damit aber erst den alten verkeimten Verband entfernt und anschließend den neuen anfasst, der dann nicht mehr steril ist.
Um das gesamte Klinikpersonal zur sorgfältigeren Desinfektion anzuhalten, läuft in diesem April zum zweiten mal die Informationskampagne "Saubere Hände" des Aktionsbündnisses "Patientensicherheit" in den Krankenhäusern an. Nicht nur Putzfrauen und Pflegern, auch Ober- und Chefärzten täte eine solche Nachhilfe gut, heißt es bei der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Doch bisher beteiligt sich nur ein Viertel der 20.000 Kliniken an der Kampagne.
Auch sonst fehlt es in Sachen Hygiene vielerorts an der forschen Energie, die deutsche Mediziner bei ihren Honorarforderungen aufbringen. Nur die Bundesländer Berlin, Bremen, Sachsen und das Saarland haben ein flächendeckendes Hygiene-Management eingeführt. Dort muss jedes Krankhaus ab 300 Betten eine Hygiene-Fachkraft beschäftigen, ab 450 Betten sogar einen Facharzt für Hygiene, der den Mitarbeitern auf die Finger schaut. Ein vor Jahresfrist angekündigter Bundesgesetzesentwurf für verpflichtende Hygiene-Auflagen verstaubt in Ministeriums-Schubladen.
Dabei lehrt ein Blick über die Grenze in die Niederlande, wie sich mit strikten Hygiene-Maßnahmen die Ansteckungsquote radikal senken lässt. So werden in Holland beispielsweise alle Risikopatienten bei der Einlieferung ins Krankenhaus auf Keime untersucht und in Quarantäne-Zimmern untergebracht, bis das Labor grünes Licht gibt. Keimträger werden erst "saniert". Das gilt auch für einreisende deutsche Patienten. Inzwischen ist der Quarantäne-Stau gemildert, denn 40 grenznahe deutsche Kliniken unter Leitung des Uni-Klinikums Münster haben ein deutsch-niederländisches Netzwerk gegründet und die strengen Keim-Kampf-Regeln der Nachbarn übernommen.
In diesem Jahr sollen bundesweit solche Netzwerke folgen. Bayern hat die Idee sofort aufgegriffen. Die ersten Projektgruppen mit Vertretern aus Kliniken, Altersheimen, Pflegediensten und Reha-Einrichtungen entstehen derzeit unter der Leitung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. "Infektionen lassen sich nicht komplett vermeiden, aber können durch entsprechende Maßnahmen um 20 bis 30 Prozent verhindern", prophezeit die LGL-Koordinatorin Professor Caroline Herr. Dann könnten sich Kranke etwas hoffnungsvoller ins Krankenhaus trauen.