Ein gutes Krankenhaus zu finden ist Glückssache. In verschiedenen Bundesländern gibt es daher Klinikführer, die den Patienten die Wahl erleichtern. Rainer Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, verrät im stern.de-Interview, wann es endlich einen bundesweiten Klinikführer geben wird.

Böse Überraschungen auf dem OP-Tisch will niemand erleben. Patienten möchten vorher wissen, ob sie in ein gutes Krankenhaus gehen. Ein bundesweiter Klinikführer soll mehr Transparenz bringen© Colourbox
Die Krankenhäuser müssen alle zwei Jahre Qualitätsberichte veröffentlichen, die sind auch im Internet für jedermann zugänglich. Bislang enthielten diese Berichte aber nicht die internen medizinischen Qualitätsdaten, wie sie in Hamburg, Berlin und dem Ruhrgebiet freiwillig von den Kliniken veröffentlicht wurden. Das wollen wir ab dem nächsten Bericht, der für dieses Jahr ansteht, ändern. Dann wird die Veröffentlichung dieser internen Daten - zunächst von Teilen - verpflichtend sein.
Das diskutieren wir noch. Aber als Maßstab nehmen wir uns die bereits existierenden Klinikführer.
Wir wollen auf jeden Fall die Qualitätsberichte vereinheitlichen. Dazu werden wir eine bestimmte Struktur vorgeben. Die Berichte werden dann im Internet veröffentlicht.
Die Berichte aus diesem Jahr werden wohl 2008 veröffentlicht werden.
Einen bundesweiten Klinikführer zu erstellen kann der Gemeinsame Bundesausschuss nicht leisten. Das wäre Aufgabe des Instituts für Qualitätssicherung. Das ist im Gesetz vorgeschrieben, aber noch nicht gegründet. Das Gesetz ist ja erst am 1.4.2007 in Kraft getreten. Wir stehen also insoweit am Anfang. Aber wenn das Institut im Laufe dieses Jahres seine Arbeit aufnehmen wird, wird es uns beraten, wie man die Daten auf einer Internet-Plattform am besten aufbereitet. Doch das wird sicherlich noch nicht zu Anfang 2008 sein.

Der Hamburger Krankenhausspiegel zeigt die Qualität einzelner Operationen für 19 Hamburger Kliniken© www.hamburger-krankenhausspiegel.de
Davon gehe ich aus.
Es gibt ja von uns erlassene Richtlinien zum Qualitätsmanagement in Krankenhäusern. Qualitätsmanagement in einer Klinik bedeutet: Wie gut ist die Organisation der Klinik, wie gut ist die Kooperation der Abteilungen untereinander, sind die Informationsflüsse zwischen den behandelnden Ärzten gesichert, wird der Patient vor einer Behandlung sachgerecht aufgeklärt - kurz gesagt: Ist die Klinik so organisiert, dass Fehler in der Organisation von Behandlungsabläufen soweit als möglich ausgeschlossen werden. Die Einhaltung der Richtlinien für das Qualitätsmanagement wird von externen Gutachtern geprüft. Es erfolgt also eine Zertifizierung, die man herausstellen könnte. Dieses Siegel wäre aber begrenzt auf das Qualitätsmanagement.
Zumindest nicht direkt. Die eigentliche medizinische Behandlung wird dadurch zwar nicht bewertet, aber die organisatorische Vorbereitung einer Behandlung und deren weiterer Verlauf ist natürlich auch sehr wichtig.
Nein. Aber Sie sehen ja jetzt schon, wie einzelne Kliniken mit ihren guten medizinischen Daten werben. Andere werden folgen.
Was wir brauchen ist ein System der Risikoadjustierung. Mit anderen Worten: Man darf nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Wenn wir Zahlen von Krankenhäusern veröffentlichen, müssen wir klarstellen, auf welche Patienten sich diese beziehen. Waren es leichte Fälle? Waren es schwere? Handelt es sich um eine Spezialklinik, die sich auf schwierige Fälle konzentriert und somit andere Ergebnisse hat? Das muss geregelt werden bevor wir die Veröffentlichung von internen Krankenhausdaten zur Verpflichtung machen.

Beim Klinik-Führer Rhein-Ruhr haben sowohl Patienten als auch Ärzte die Kliniken beurteilt© www.kliniken-rhein-ruhr.de
Was bringt dem Patienten eine lupenreine Statistik eines Krankenhauses, an dem nur leichte Fälle behandelt wurden, ohne Komplikationen und Sterbefälle? Dann geht er - als womöglich schwerer Fall - dorthin, in der Hoffnung auf eine Qualität, die er aber nicht bekommen wird. Der Patient braucht die richtige Information für eine angemessene Entscheidung. Deswegen machen auch Rankings nach dem Motto "die hundert besten Chirurgen" überhaupt keinen Sinn.
Ich persönlich sehe die Gefahr, dass der medizinische Versorgungsauftrag des Krankenhauses gefährdet wird. Aber es ist nun einmal eine Folge des Vergütungssystems hier in Deutschland, das die Diagnose mit einem bestimmten Geldbetrag honoriert - unabhängig davon, wie die individuelle Versorgungsnotwendigkeit aussieht. Das führt leider zu einer stärkeren Ökonomisierung. Das war aber schon vor der Einführung dieses Systems bekannt, denn andere Länder mit demselben System haben dieselben Probleme. Aber das darf trotzdem nicht zu Lasten der Versorgung des Patienten gehen.
Jedes System hat Mängel. Die Frage ist: Ist das System die Ursache, oder ist es eine Folge einer allgemeinen Fehlbarkeit? Auch Mediziner - genau wie Juristen oder jede andere Berufsgruppen - sind nicht unfehlbar. Mit einer erweiterten Qualitätssicherung und der Veröffentlichung der internen Krankenhausdaten wollen wir dem aber entgegen wirken.
Weil sich die Gesetzeslage und die Erwartungshaltung der Patienten geändert haben. Im Gemeinsamen Bundesausschuss, den es erst seit dem Jahr 2004 gibt, sitzen Patientenvertreter. Die haben Druck gemacht.
Nein. Das sind Entwicklungen, die parallel laufen.
Die Rechtsvorschriften beziehen sich auf Krankenhäuser sowie Ärzte gleichermaßen. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird Qualitätssicherungsvorgaben auch für niedergelassene Ärzte erarbeiten. Zum Qualitätsmanagement in ihren Praxen sind Vertragsärzte schon jetzt verpflichtet.
Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn er entscheidet, dass eine Therapie oder ein Medikament nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird - entweder aufgrund der Kosten, oder wegen nicht gesichertem medizinischen Nutzen - soll das der krankenversicherte Patient natürlich wissen. Denn der fragt sich womöglich: Warum bekommt ein privat versicherter Patient diese Methode, aber ich nicht? Im Internet werden entsprechende Informationen auf www.gesundheitsinformation.de veröffentlicht.
Rainer Hess ist Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses - einem gesundheitspolitischen Gremium, das vielfältige Entscheidungen zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung trifft. Unter anderem legt es die Leistungen fest, die von den gesetzlichen Krankenkassen bewilligt werden dürfen