Es ist so gut wie beschlossen: Eine Beratung beim Arzt über die Früherkennung bestimmter Krebsarten wird für alle gesetzlich Krankenversicherten ab nächstem Jahr Pflicht. stern.de hat schon mal die wichtigsten Fragen gestellt. Von Nina Buschek

Frau bei der Mammografie: Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Wahrscheinlichkeit, Brustkrebs zu bekommen© Karl-Josef Hildenbrand/DPA
Für wen und für welche Krebsarten gilt die Beratungspflicht? Für alle gesetzlich krankenversicherten Frauen ab 20 und Männer ab 45 Jahren. Sie müssen sich vom Arzt über das Für und Wider der Krebsvorsorge beraten lassen. Vorerst bezieht sich die Beratungspflicht nur auf Früherkennungsuntersuchungen von Darm-, Brust- und Gebärmutterhalskrebs.