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21. April 2006, 17:03 Uhr

Geflügel wird weggesperrt - dauerhaft

Nachdem sich in Sachsen erstmals Zuchtputen mit Vogelgrippe infiziert hatten, ist das Risiko für Nutzgeflügel durch den H5N1-Erreger größer geworden. Daher sollen nach dem Willen von Agrarminister Seehofer Hühner, Gänse und Puten auf Dauer im Stall gehalten werden.

Seehofer will die Stallpflicht zunächst bis zum 15. August verlängern. Für eine unbefristete Verordnung braucht er die Zustimmung des Bundesrates© Matthias Rietschel/AP

Wegen der Vogelgrippengefahr soll Freilandhaltung nur noch als Ausnahme genehmigt werden. Agrarminister Horst Seehofer sagte, das Risiko, dass das Virus H5N1 in Nutzgeflügelbestände eingeschleppt wird, habe sich mit dem Fall in Sachsen erhöht. Es gebe "keine Möglichkeit, vom Aufstallungsgebot Abstand zu nehmen".

Seehofer strebt unbefristete Stallpflicht an

Der Bauernverband verlangte finanzielle Hilfen für in Not geratene Geflügelbetriebe. Seit Ausbruch der Vogelgrippe auf Rügen Mitte Februar sei kein Tag ohne einen neuen Fall vergangen. Bislang seien über infizierte 320 Wildvögel gefunden worden. Seehofer verteidigte seine Entscheidung auch gegenüber dem sehr unterschiedlichen Vorgehen in anderen europäischen Ländern. "Ich könnte eine andere Entscheidung nicht verantworten". Seehofer teilte mit, nächste Woche werde er per Eilverordnung die seit Februar bestehende Stallpflicht formal bis 15. August verlängern. Die geltende Verordnung läuft Ende April aus.

Eine unbefristete Verordnung muss vom Bundesrat beschlossen werden. Seehofer sagte, er hoffe, dass diese im Juni von der Länderkammer umgesetzt werde. Danach gelte die Stallpflicht "lückenlos übers Jahr auf unbestimmte Zeit". Die zuständigen, obersten Landesbehörden sollen künftig für die Erteilung von Ausnahmen zuständig sein. Zu den Voraussetzungen für eine solche Genehmigung gehören, dass der Betrieb nicht an einem Gewässer liegt, an dem sich Wildvögel sammeln. Auch dürfen die Tiere des Betriebes nicht in andere Geflügelbetriebe verbracht werden. Der Hof darf nicht in einer "geflügeldichten" Region liegen und muss regelmäßig auf eine mögliche Ansteckung untersucht werden.

Bauernverband verlangt finanzielle Hilfen

Seehofer sagte, damit würden die Bedingungen für Geflügelhalter in Deutschland wieder plan- und berechenbar. Die Bezeichnung "Freiland-Eier" soll weiterhin genutzt werden dürfen, wenn die Hühner in im Freiland aufgestellten, aber nach oben und an den Seiten abgedeckten Volieren gehalten werden. Er hoffe, diese Ausnahme im EU-Agrarrat in der kommenden Woche durchsetzen zu können. Sein bayerischer Amtskollege Werner Schnappauf begrüßte die Entscheidung Seehofers und kündigte eine "höchstmögliche Flexibilität" beim Vollzug der Verordnung an.

Der Deutsche Bauernverband kritisierte die unbefristete Geltung der Aufstallungspflicht. Zustimmend äußerte er sich aber zu den Ausnahmeregelungen für Freilandhaltung. Der Verband forderte Seehofer auf, mit den Ländern und der Geflügelwirtschaft über finanzielle Hilfen zu sprechen, bevor die Verordnung rechtskräftig wird.

Das Friedrich-Loeffler-Instituts lehnt eine Schutzimpfung des Nutzgeflügels erneut ab. Geimpfte und ungeimpfte Tiere könnten dann nicht mehr unterschieden werden. Das gefährliche Virus wurde dem Institut zufolge seit Mitte Februar in sieben Bundesländern bei 322 Wildvögeln, drei Katzen und einem Steinmarder sowie in dem Nutztierbestand in Sachsen festgestellt.

AP

 
 
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