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13. November 2008, 14:21 Uhr

Dürfte Hannah auch bei uns sterben?

Die 13-jährige Hannah Jones aus Hereford hat dafür gekämpft, dass sie sterben darf. Das Mädchen wird nun nicht zu einer Herztransplantation gezwungen. Hätte Hannah, wenn sie nicht in Großbritannien, sondern in Deutschland leben würde, dasselbe erreicht? Von Nina Bublitz

Hannah, Hannah Jones, Jones, Hereford, Leukämie, Großbritannien

Hannah Jones und ihre Mutter Kirsty im TV-Sender Sky© Sky News/AP

Es ist eine Entscheidung, die schwer fassbar ist: Den sicheren, baldigen Tod zu wählen, statt der Chance, mit einem fremden Herzen weiterzuleben. Sie ist noch ein Teenager, gerade 13 Jahre alt. Ihre Eltern betonen, dass Hannah selbst entschieden hat. Und unterstützen den Wunsch ihrer Tochter. Alles, worauf sie noch hoffen können, ist ein letztes Weihnachtsfest mit der ganzen Familie. Die Ärzte geben Hannah noch ein, zwei Monate.

Dass Hannah selbst entscheidet, wollten die Ärzte nicht einfach hinnehmen. Die Klinik in Hereford drohte, das Oberste Gericht einzuschalten, damit den Eltern das Sorgerecht entzogen wird und die Ärzte dem Kind - gegen seinen Willen - ein Herz einpflanzen. Sie wollten alles medizinisch Mögliche tun, damit Hannah weiterlebt, egal wie.

Doch das Mädchen wollte nicht mehr. Als Hannah fünf Jahre alt war, diagnostizierten Ärzte bei ihr Leukämie. Wieder und wieder musste sie ins Krankenhaus, die Chemotherapie hinterließ ein Loch in ihrem Herzen. Sie hat sich gegen noch eine Operation, gegen noch mehr Zeit im Krankenhaus entschieden - und für ein paar Wochen zuhause bei ihrer Familie, ehe sie stirbt. Hannah schaffte es, einen Mitarbeiter der Kinderschutz-Behörde zu überzeugen. Und schließlich lenkte auch die Klinik ein: Sie scheine den Ernst ihres Zustands und ihrer Entscheidung verstanden zu haben, schrieb der Chef der Krankenhausverwaltung in einem Brief an die Eltern.

Auch Minderjährige können entscheiden

Dies wäre auch in Deutschland der entscheidende Punkt: Versteht das Kind die Tragweite seiner Entscheidung? Jeder Erwachsene, da ist das Gesetz klar, darf eine Behandlung ablehnen: "Alle medizinischen Maßnahmen setzen eine wirksame Einwilligung des Patienten voraus", steht in "Patientenrechte in Deutschland", einer Broschüre der Bundesministerien für Gesundheit und Justiz. Und genauer: "Der Patient hat das Recht, Art und Umfang der medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Er kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht. Der Patient kann eine medizinische Versorgung also auch dann ablehnen, wenn sie ärztlich geboten erscheint." Die "nötige Einsichtsfähigkeit" um einzuwilligen können auch Minderjährige haben, heißt es weiter. Es muss von Fall zu Fall geprüft werden, ob diese "Einsichtsfähigkeit" vorhanden ist, denn eine festgesetzte Altersgrenze existiert nicht. Die Entscheidung trifft ein Familienrichter.

Wahrscheinlich würde in einem Fall wie dem von Hannah ein Ethik-Gremium in der Klinik einberufen, erklärt Reinhard Berner, leitender Oberarzt der Kinderklinik in Freiburg. Es berät das ärztliche und pflegerische Behandlungsteam in ethisch schwierigen Situationen. "Die Entscheidungen sind nicht bindend, aber mir ist kein Fall bekannt, in dem man sich diesem Votum nicht gebeugt hat", sagt Berner.

Er kennt durchaus Fälle, in denen Ärzte die Therapie von todkranken Kindern beenden: "An solche Grenzen kommt man gerade in der Kinder-Onkologie immer wieder. Wir Ärzte können einem an Leukämie erkrankten Kind auch das vierte Mal Knochenmark transplantieren, wenn die Behandlung die drei Male davor nicht zum Erfolg geführt hat. Aber die Chancen sind in so einem Fall sehr gering und die Therapie extrem belastend. Entscheidet sich die Familie dann gegen die Behandlung, akzeptieren die Ärzte das."

Das Sorgerecht entziehen

Der Fall von Hannah, die ein Spenderherz ablehnt, stellt sich aus Berners Sicht etwas anders dar: "Das ist zwar ein großer Eingriff - aber das Mädchen hat eine realistische Chance weiterzuleben. Hunderte Menschen leben mit einem transplantierten Herzen. Es ist eine medizinische Option, die man dem Kind nicht vorenthalten darf." Daher muss man genau prüfen, wie das Mädchen zu seiner Entscheidung gekommen ist.

Die Ärzte in Hereford haben erwogen, den Eltern das Sorgerecht entziehen zu lassen. Auch in Deutschland ist das möglich. Die Gründe dafür sind jedoch in der Regel andere: "Das käme nur in Frage, wenn man unterstellen müsste, dass das Kind eigentlich behandelt werden möchte, nur die Eltern nicht wollen", sagt Berner. Die Klinik würde dann ein Familiengericht anrufen, um die Pflegschaft in medizinischen Sachfragen an eine dritte Person zu übertragen. "Das passiert zum Beispiel bei Zeugen Jehovas, wo man dezidiert für Entscheidungen, die Bluttransfusionen betreffen, eine Pflegschaft einsetzt und den Eltern dieses Recht entzieht."

Hannahs Entscheidung, die sie - von ihren Eltern unterstützt - getroffen hat, würde dagegen wohl auch in Deutschland akzeptiert werden. So schwer das auch sein mag.

Von Nina Bublitz
 
 
KOMMENTARE (10 von 10)
 
misantro (14.11.2008, 12:33 Uhr)
Sorgerecht
Da fallen mir ganz andere Eltern ein, bei denen man das sogenannte Sorgerecht überdenken sollte.
vubler (14.11.2008, 08:17 Uhr)
Spendenkonto? Geht's noch???
Spendenkonto für letzte Wünsche? Geht's noch? Leute, behaltet Euer Geld, in eurer Nachbarschaft gibt es bestimmt auch genug Elend und Leid oder geht das euch ohne Betroffenheitsjournalismus nicht ans Herz? In jeden Altersheim oder Krankenhaus gibt es hunderte von Menschen ohne Angehörigenen, die sich über Besuch oder Hilfe freuen. Was tun ist besser, als sich hier als Gutmensch zu präsentieren.
drelanger (13.11.2008, 22:54 Uhr)
13 Jahre
Um nachvollziehen zu können, warum dieses Mädchen diese Entscheidung getroffen hat und ihre Elten dies unterstützen, muß man wohl ein ähnlich leidvolles Schicksal erlitten haben. Zu wenige, die hier aus eigener Erfahrung sprechen können, zu viele, die sich berufen fühlen mitzureden!
Gott sei Dank, sind diesen gottlosen Ärzten, die glauben über die Körper Schutzbefohlener nach Gutdünken entscheiden zu können, ihre Grenzen aufgezeigt worden. Von einem Gericht leider nicht von Standeskollegen, unfassbar. Wie kann man als Arzt Wünsche des Patienten missachten? 13 jährige sind noch nicht ganz glaubwürdig und 80 jährige werden gar nicht mehr bewertet.
Mengele Heim Schütz und andere lassen grüßen
Aquarius2 (13.11.2008, 22:00 Uhr)
Endlose Qual nach deutschem Recht
In GER würde am Schreibtisch entschieden werden, dass man sich bis zum bitteren Ende unmenschlichen Qualen zu unterwerfen hat.
Blacky007 (13.11.2008, 21:57 Uhr)
An die Stern Redaktion
Gibt es ein Spendenkonto für das Mädchen? Meine gesamten Mitarbeiter und ich würden gerne dazu beitragen, dass sich Hannah ihre letzten Wünsche erfüllen kann und ich kann mir gut vorstellen, dass sich noch andere Menschen finden, die sich dem anschließen möchten.
laeppe (13.11.2008, 17:23 Uhr)
Ich kann es mir nicht vorstellen
das man hier die Entscheidung respektiert hätte.
Und das mit absoluter Sicherheit diese Entscheidung nach etlichen schlaflosen
Tagen und Nächten gereift ist.
Topsy50 (13.11.2008, 16:57 Uhr)
In dem Artikel wird eine ganze Menge verschwiegen.
Zum Beispiel, das die Behandlung der Leukämie das Herz des Kindes kaputt gemacht hat. Das die Leukämie noch gar nicht besiegt ist. Dass das Mädel bereits den 3. Schrittmacher seit 2007 bekommen musste, ihr Herz arbeitet nämlich nur noch zu 10 Prozent. Das dadurch ihre Überlebenschancen die Operation zu überleben gegen Null tendiert.
Was also soll dieser ganze quatsch? Die Kleine hat sich entschieden, sich nicht mehr als Versuchskaninchen zur Verfügung zu stellen und nichts anderes ist das jetzt.
Hut ab vor ihrer Entscheidung und das ihre Eltern hinter ihr stehen.
rued (13.11.2008, 16:37 Uhr)
So ein Schwachsinn
Ohne Chemo wäre die kleine vermutlich schon lange tot.
Wenn Sie das übrigens alles so genau wissen, warum sind Sie dann kein Arzt und Krebs noch nicht zu 100% heilbar?
Hmm ja, ich bin froh das diese Entscheidung nicht die meine ist und hoffe das mir so etwas mit meinen Kinder niemals wiederfährt.
Auf der einen Seite kann ich die "Kleine" verstehen, auf der anderen denke ich aber daran, dass sie sich seit dem 5 Lebensjahr damit herumquält und daher nicht genau weiss wie ein Leben ohne Schmerz ist. Vielleicht will sie ja nur aufgrund dieser mangelnden Erkenntnis lieber sterben als weiter zu leben. Weil sie kein anderes Leben als ihr jetziges kennt.
undjetztnochder (13.11.2008, 16:37 Uhr)
Die Eltern
haben hier eine ganz besondere Verantwortung, und das gleich in mehrfacher Hinsicht:
Zum einem müssen sie einschätzen, ob ihre Tochter wirklich reif genug ist, die gesamte Tragweite ihrer Entscheidung zu überblicken - bei einer 13jährigen sicherlich ein sehr schwieriges Unterfangen. Würde sie mit 17 oder 25 genauso entscheiden oder würde sie (wenn sie überlebt) im Rückblick die Entscheidung gegen die Transplantation für falsch halten?
Zweitens müssen die Eltern sich fragen: haben wir, haben die Ärzte das Kind so objektiv und umfassend informiert, dass sie sich wirklich mündig und frei entscheiden kann? Fehlen vielleicht wichtige Informationen, z.B. darüber, dass auch mit lebenslangen Immunsuppressiva das Leben durchaus lebenswert sein kann - zigtausende Transplantatempfänger weltweit, auch im Kindes- und Jugendalter, sind Beispiel?
Dann - die wichtigste Frage - haben wir unser Kind manipuliert, evtl. auch nur unbewusst? Ist das wirklich die Entscheidung des Kindes - und nicht unsere eigene?
Gibt es unausgesprochene Ängste, z.B. die auch von Kindern häufig geäußerte Motivation, anderen (also in dem Fall den Eltern und den Geschwistern) nicht zur Last fallen zu wollen? Und wenn es so ist, konnten wir ihr diese Bedenken nehmen? Haben wir uns soweit zurückgenommen, dass das Kind wirklich frei entscheiden konnte?
Gibt es andere Gründe für eine Todessehnsucht, die nichts mit den Erkrankungen zu tun haben (eine enttäuschte Liebe z.B., das wäre bei Mädchen in dem Alter leider nicht selten, oder ein idolisiertes Vorbild, welches Selbstmord begangen hat oder Bücher, in denen das Sterben verherrlicht wird...). Ich weiß, dass wir hier nicht von Selbstmord reden, aber bei so einem wichtigen Thema ist es wichtig, alle (Neben-)Motivationen zu erfassen. Sollten die Eltern erst im Nachhinein merken, dass sie hier etwas übersehen haben, werden sie nicht mehr froh werden. Hier den richtigen Weg zu finden, ist sicherlich nicht leicht.
leeze (13.11.2008, 16:12 Uhr)
Ich habe
gestern im Fernsehen ein Interview mit dem Mädchen gehört.Was sie sagte war schon sehr einleuchtend für mich.
Aber wenn es meine Tochter wäre - ich wüsste nicht wie ich reagieren würde wenn sie zu so einer Entscheidung käme.Zumal die Chanchsen ja da sind das sie doch noch weiterleben kann.Ich wünsche Hannah auf jeden Fall das sich Ihr Wunsch noch mal nach Disneyland zu fahren erfüllt, und das sie in Frieden und Würde im Kreis ihrer Familie ihr Leben beenden kann.Ich wünsche ihr alles Gute.
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