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Nach Erkenntnissen von Wissenschaftlern werden oder wurden tausende Frauen in Behindertenheimen und -einrichtungen in Deutschland sexuell missbraucht.
Niemand spricht darüber, doch das Problem ist massiv: In deutschen Behindertenheimen werden oder wurden tausende Frauen sexuell missbraucht. Eine Studie der Universität Bielefeld geht davon aus, dass sechs Prozent der betreuten Frauen Opfer sexueller Gewalt werden.
Die EU-Kommission will die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen, die in Deutschland verboten ist, mit Milliardensummen fördern. Ethisch umstritten ist, dass dafür die Embryonen getötet werden müssen.
Parkinson, Diabetes, Querschnittslähmung - mit embryonalen Stammzellen kann man vielleicht einmal viele Krankheiten heilen. Doch für ihre Herstellung werden Embryonen zerstört. Deutsche Forscher wollen nun eine Lockerung der Gesetze.
Nach einer emotionalen Debatte auf dem Parteitag hat die CDU knapp für ein Gentest-Verbot an Embryonen gestimmt. Sogar die Führungsriege der Partei war uneinig: Während Bundeskanzlerin Merkel für ein PID-Verbot eintrat, sprach sich Familienministerin Schröder für Gentests in Grenzen aus.
Sechs Jahre hat die Politik diskutiert, nun gibt es - endlich - eine gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen. Demnach soll der Wille des Erkrankten künftig verbindlich sein. Er muss allerdings, und das ist der Haken, schon sehr genau wissen, was er denn will.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich gegen Sterbehilfe ausgesprochen - egal in welcher Form. Damit gibt sie zugleich die Position der Union wieder. Ein Gesetzentwurf zweier unionsgeführter Länder sieht ein Verbot der gewerbsmäßigen und organisierten Sterbehilfe vor.
Die mit Spannung erwartete Entscheidung zum Stammzellengesetz ist gefallen: Der Bundestag hat die umstrittene Lockerung des deutschen Gesetzes beschlossen. Der Stichtag für den Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland wird vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 verschoben.
Der Bundestag entscheidet über die Zukunft der ethisch umstrittenen Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen. Derzeit dürfen Forscher in Deutschland nur Stammzellen verwenden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Diese diese älteren Zellen lassen aber keine Spitzenforschung mehr zu.
Die Frage, ob an embryonalen Stammzellen geforscht werden darf, ist zu kontrovers für den Deutschen Bundestag. Das wurde bei der aktuellen Debatte zu dem Thema deutlich. Trotz allen Uneinigkeit zeichnet sich eine Lösung für den Streit ab.
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