20. März 2013, 22:06 Uhr

Eine Pille darf nicht mehr "super" sein

Verharmlosende Namen oder Zusätze wie "super": Vor solch irreführender Pillen-Werbung wollen Arzneimittelprüfer Patienten schützen. Sie haben daher neue Regeln für die Industrie beschlossen.

Pharmafirmen, Arznemittelprüfer, Bfarm, Pei, Leitlinie, irreführende Arzneimittelnamen

Auch bei Antibabypillen wählen Hersteller oft harmlos klingende Namen©

Bei neuen Arzneimittelbezeichnungen setzt die Pharmaindustrie verstärkt auch auf Marketingstrategien. So werden verharmlosende Namen und verwirrende Namenszusätze wie "super" oder "express" beantragt. Doch das soll in Zukunft nicht mehr so einfach möglich sein. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) und das Paul-Ehrlich-Institut (Pei) haben nun zum Schutz der Patienten neue Regeln für die Bezeichnung von Arzneimitteln festgesetzt.

Pharmafirmen würden ihren Pillen oftmals unklare, irreführende oder verharmlosende Namen geben, kritisiert ein Bfarm-Sprecher. Dies könne zu Verwechslungen oder Fehlanwendungen führen. Mit der neuen Leitlinie wollen die Behörden Patienten davor schützen. Sie gilt für verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. "Besondere Aufmerksamkeit ist natürlich bei Mitteln gefragt, die ohne Beratung durch einen Arzt abgegeben werden", sagt der Bfarm-Sprecher. Beispiel hierfür seien Erkältungs- oder Magenmittel.

Auch bei Antibabypillen waren Namen in der Kritik, die sich besonders harmlos anhören. Zudem würde hier oftmals ein Zusatznutzen beworben - etwa, dass die Pillen für ein reines Hautbild sorgen oder keine Gewichtszunahme verursachen. Risiken, wie etwa eine Thrombosegefahr, könnten dann bei jungen Frauen nicht mehr unbedingt im Vordergrund stehen, kritisiert die Behörde. Ein Arzneimittel gerate zum Lifestyleprodukt.

"Die neue Leitlinie ist auch eine klare Grundlage für gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Herstellern", sagt der Bfarm-Sprecher. Mit den neuen Regeln wollen die Arzneimittelprüfer allerdings gleich von Anfang an enge Grenzen bei der Namenswahl setzen, um Anträge mit verharmlosenden Arzneimittelnamen oder verwirrenden Zusätzen zu vermeiden. Der pharmazeutischen Industrie würden mit der Leitlinie bereits im Vorfeld eines Zulassungsantrages klare Arbeits- und Entscheidungshilfen an die Hand gegeben, heißt es aus dem Bfarm. Bereits erhältliche Arzneimittel und ihre Namen sind von den Neuerungen nicht betroffen.

lea/DPA
 
 
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