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21. Juli 2011, 18:15 Uhr

Sprossen dürfen wieder roh gegessen werden

Mehr als zwei Monate nach Ausbruch der Ehec-Epidemie ist die Verzehrwarnung für rohe Sprossen und Keime wieder aufgehoben. Nur auf Bockshornkleesamen aus Ägypten sollte man auch weiterhin verzichten.

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Rohe Sprossen waren in den vergangenen Wochen vom Speisezettel gestrichen. Jetzt kann man fast alle wieder bedenkenlos essen© Christian Charisius/DPA

Nach den Warnungen wegen des gefährlichen Darmkeims Ehec können nach Expertenangaben die meisten Sprossen und Keimlinge wieder roh gegessen werden. Noch immer wird aber davor gewarnt, Bockshornkleesamen aus Ägypten sowie aus diesen Samen gezogene Sprossen und Keimlinge roh zu verzehren. Die Behörden hatten diese als wahrscheinliche Quelle für die Darmkeim-Epidemie identifiziert, an der laut Robert-Koch- Institut (RKI) in Deutschland mehr als 4300 Menschen erkrankten und 49 starben.

Betroffene Chargen von Bockshornkleesamen aus Ägypten würden derzeit von den einzelnen Landesbehörden vom Markt genommen. Das Institut empfiehlt außerdem, in den Jahren 2009 bis 2011 gekaufte Bockshornkleesamen für Sprossen und Keimlinge sowie entsprechende Samenmischungen mit dem Restmüll zu entsorgen. Das Institut betonte, dass auch nach dem Ende des aktuellen Ausbruchs mit neuen Ehec O104:H4-Erkrankungen zu rechnen sei. Daher sollte auch weiterhin auf die nötige Hygiene geachtet werden. Nach Angaben des RKI vom Donnerstag erkrankte letztmalig am 7. Juli ein Patient in Deutschland an dem Ehec-Erreger.

Sprossen stecken sich nicht gegenseitig an

Die Ermittlungen der Fachleute in den Bundesländern hätten keine Hinweise darauf ergeben, dass die Keime von eventuell kontaminierten Bockshornkleesamen aus Ägypten bei Importeuren, Zuchtbetrieben oder bei Zwischenhändler auf andere Sprossensorten überspringen könnten, teilte die Behörden mit. Es lägen auch keine Erkenntnisse darüber vor, dass andere Sprossenvarianten Ehec-Infektionen ausgelöst hätten. Damit gebe es keinen Grund mehr, vor deren Verzehr zu warnen.

Für ägyptische Bockshornkleesamen gilt auf Anweisung der EU-Kommission ein Exportverbot bis zum 21. Oktober. Sämtliche Bestände, die zwischen 2009 und 2011 in die EU gebracht wurden, müssen vom Markt genommen und vernichtet werden.

swd/DPA/AFP
 
 
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