23. Mai 2012, 16:15 Uhr

So wehren Sie sich gegen Ärztepfusch

Zehntausende Menschen erleiden jedes Jahr Schäden durch Behandlungsfehler. Ein neues Gesetz stellt Betroffene nun besser. Und so geht's. Von Martina Janning

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Ärztefehler sind keine Ausnahme. Jedes Jahr stellen Gutachten tausende Kunstfehler fest.©

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte von Patienten bei Ärztefehlern stärken soll. Zwischen 17.000 und mehreren 100.000 Menschen sterben nach unterschiedlichen Studien jedes Jahr wegen Kunstfehlern, Nachlässigkeiten und Pfusch allein in den rund 2000 Kliniken in Deutschland.

Das Patientenrechtegesetz soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. stern.de zeigt auf, was die wichtigsten Neuerungen für Patienten bedeuten.

Wer muss einen Behandlungsfehler nachweisen?

Bei groben Behandlungsfehlern gilt nun eine umgekehrte Beweislast. Der Mediziner muss belegen, dass der festgestellte Behandlungsfehler nicht die Ursache der Schädigung war. Bei einfachen Behandlungsfehlern muss wie bisher der Patient beweisen, dass ein Fehler passiert ist und dieser verantwortlich ist für seinen erlittenen Gesundheitsschaden. So waren Gerichte bereits in der Vergangenheit vorgegangen. Das neue Gesetz schreibt die gerichtlich entwickelten Beweislastregeln fest und soll so mehr Rechtssicherheit schaffen.

Wie lässt sich ein Kunstfehler beweisen?

Es wird einfacher, einen Fehler nachzuweisen. Denn niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser müssen Behandlungsfehler dokumentieren. Patienten bekommen das Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, nimmt das Gericht in einem Prozess zulasten des Arztes oder der Klinik an, dass die Leistung nicht erbracht wurde.

Helfen die Krankenkassen bei Ärztepfusch?

Ja, bei Behandlungsfehlern müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Versicherten künftig beraten und dabei unterstützen, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Dies war bisher eine freiwillige Leistung.

Wie sollen Behandlungsfehler vermieden werden?

Ärzte werden verpflichtet, mit einem Patienten einen Behandlungsvertrag zu schließen. Dabei müssen sie in einem persönlichen Gespräch verständlich und umfassend über erforderliche Untersuchungen und die beabsichtigten Therapien informieren – auch über deren Risiken. Krankenhäuser sollen ein geregeltes Verfahren für Beschwerden von Patienten und deren Angehörigen einrichten.

Kommt jetzt ein Fonds für Geschädigte?

Nein, einen Fonds für die Opfer von Behandlungsfehlern wird es nicht geben. Ein großer Vorteil eines Entschädigungsfonds wäre nach Ansicht von Patientenschützern, dass man Ärzten Fehler nicht endgültig nachweisen muss. Patienten könnten dadurch Schadenersatz bekommen, ohne jahrelang darum vor Gericht streiten zu müssen. Nach Vorstellungen von Patientenschützern sollten die Haftpflichtversicherungen der Ärzte und Kliniken einen solchen Fonds finanzieren.

mit DPA
 
 
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