19. Februar 2013, 16:59 Uhr

Gentests an künstlich erzeugten Embryonen erlaubt

Gentests an künstlich erzeugten Embryonen, das sorgte für große Befürchtungen. Nun hat die Bundesregierung der PID zugestimmt: Sie wird ab 2014 in Deutschland möglich sein - in engen Grenzen.

PID, Gentests an künstlich erzeugten Embryonen, Präimplantationsdiagnostik

In engen Grenzen ist die PID ab kommendem Jahr in Deutschland erlaubt©

Nach jahrelangen Debatten hat die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) die letzte Hürde in Deutschland genommen. Das Bundeskabinett ließ eine Verordnung mit den zentralen Details für die Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas passieren. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium in Berlin mit.

Die Verordnung tritt nach zwölf Monaten in Kraft. Dann können Paare nach einer künstlichen Befruchtung zu der Methode greifen, wenn ihre Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Die Bundesländer haben soviel Zeit, um vorgeschriebene Stellen aufzubauen.

In engen Grenzen möglich

Embryonen mit Schäden sollen der Mutter nicht eingepflanzt werden. Kritiker hatten vor einer Selektion menschlichen Lebens gewarnt. Allerdings hatte bereits im Juli 2011 der Bundestag nach emotionaler Debatte ohne Fraktionszwang der begrenzten Zulassung der PID bei grundsätzlichem Verbot zugestimmt. Als das Gesetz im Dezember 2011 in Kraft trat, kam damit zunächst nur das Verbot zum Tragen. Denn für die gewünschten Ausnahmen von diesem Verbot fehlte die Rechtsverordnung.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, nun gebe es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare. "Die Durchführung der PID wird in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen möglich sein." Es gehe um wenige betroffene Paare: Geschätzt rund 200 Fälle pro Jahr gibt es in Deutschland. "Die Paare haben häufig eine Tortur hinter sich."

Jeder Fall wird geprüft

Vorgenommen werden soll der Test in speziellen Zentren. Nicht alle geeigneten Einrichtungen werden laut Verordnung automatisch zugelassen. Die Landesbehörden entscheiden. Unabhängige Ethikkommissionen müssen zudem in jedem Einzelfall prüfen, ob Eltern eine PID vornehmen lassen dürfen.

Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf von Bahr zugestimmt, aber Änderungen beschlossen. Diese sind mit dem Kabinettsbeschluss nun übernommen worden. Keine Mehrheit hatte die Forderung gefunden, dass die Länder selbst über die Zusammensetzung der Ethikkommissionen befinden können.

lea/DPA
 
 
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