Rechte von Fahrgästen:
Wenn die Bahn zum Brutkasten wird
Worauf haben Bahnreisende Anspruch, wenn im ICE die Klimaanlage ausfällt? Betroffene sollen Gutscheine erhalten, wie die Bahn jetzt ankündigte. stern.de gibt Tipps für die Bahnreise im Hochsommer.
Am Wochenende kollabierten etliche Passagiere in überhitzten ICE-Zügen. Die Bahn versucht sich mit den Betroffenen, außergerichtlich zu verständigen. Damit Hitze im Zug nicht zum Problem wird, können sich Bahnfahrer aber auch schon vor Reiseantritt vorbereiten - und sie sollten ihre Rechte kennen.
Die Bahn hat ihren Fahrgästen gegenüber eine Fürsorgepflicht und muss diese wohlbehalten zum Zielort bringen. Konkrete Vorschriften für Temperaturen an Bord der Züge gibt es nach Angaben der Schlichtungsstelle Nahverkehr nicht. Auch sehen die Beförderungsbedingungen der Bahn solche Regelungen nicht vor. Als Richtschnur könnten nach Angaben der Schlichtungsstelle aber die Empfehlungen für Temperaturen in öffentlichen Gebäuden dienen. Für Büros etwa sehen diese 20 Grad Raumtemperatur vor.
Die Fahrgastrechte sehen Entschädigungszahlungen nur bei Zugverspätungen vor, nicht aber bei übermäßiger Hitze. Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld hierfür können Fahrgäste aber nach Angaben der Schlichtungsstelle Nahverkehr durch das Haftpflichtgesetz geltend machen. Dieses Gesetz sieht Schadenersatz bei der Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum durch Unternehmen vor. Betroffene sollten bei Problemen - falls möglich - immer Kontakt zu anderen Zeugen herstellen, um einen Vorfall später belegen zu können.
Wer wegen des Hitzechaos gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat und ärztlich versorgt werden musste, soll als Wiedergutmachung Reisegutscheine in Höhe von 150 Prozent des ursprünglichen Fahrpreises erhalten, wie die Bahn am Dienstag in Berlin mitteilte. All jene Passagiere, die "massive Komforteinschränkungen" durch ausgefallene Klimaanlagen im ganzen Zug hinnehmen mussten, erhalten demnach 50 Prozent des Fahrpreises.
Die Bahn hat für vom Ausfall der Klimaanlage betroffene Kunden eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet: DB Fernverkehr AG, Kundendialog, Stichwort "Hitzewelle", Postfach 100613, 96058 Bamberg. Einen entsprechenden Erstattungsantrag können Fahrgäste unter Vorlage ihrer Originalfahrkarte auch unter der E-Mail-Adresse hitzewelle@deutschebahn.com stellen.
Bei einem Totalausfall der Klimaanlagen stoppt die Bahn ihre ICE-Züge sofort am nächsten Bahnhof. Bei einem Teilausfall liegt ein Stopp im Ermessen des Zugpersonals.
Reisende dürfen die Notbremse oder die Türnotentriegelung nur bei Gefahr für ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Reisender betätigen. Auch Scheiben dürfen nur bei Notfällen eingeschlagen werden. Wann solche Fälle gegeben sind, wird in den Beförderungsbedingungen der Bahn nicht genau erklärt. Für den Missbrauch der Notbremse verlangt die Bahn grundsätzlich 200 Euro und zusätzlich Schadenersatz für sonstige Schäden, die dem Unternehmen dadurch entstehen.
Die Fahrgastrechte verpflichten Bahnunternehmen, ihren Fahrgästen ab einer Stunde Zugverspätung Erfrischungsgetränke anzubieten. Für den Fall extremer Temperaturen sind aber keine Regelungen vorgesehen. Die Bahn hat ihr Zugpersonal jetzt jedoch angewiesen, in solchen Fällen Erfrischungen zu verteilen. Auch wurden die Getränkevorräte in den Zügen aufgestockt.
Die Schlichtungsstelle Nahverkehr rät Verbrauchern, in der warmen Jahreszeit auf Reisen jeglicher Art ausreichend Getränke mitzunehmen. Das gilt auch für kürzere Entfernungen. Pro Tag sollte ein erwachsener Mensch zwischen zwei und drei Litern Wasser zu sich nehmen, ein Teil davon wird dem Körper auch über die Nahrung zugeführt. Bei Hitze sollten Verbraucher entsprechend mehr trinken.
Also diesen Richtlinien entnehme ich, dass ich auch selbst bei 50 Grad Innentemperatur die Scheibe vom ICE nicht einschlagen darf, denn es herrscht keine Lebensgefahr? Ich glaube, das Einzige was uns bleibt ist die Scheibe eindeppern und mit allen Mitreisenden solidarisch zu vereinbaren, dass wir da nix gemacht haben und die Scheibe plötzlich rausgebrochen ist. Muss sich der Rahmen durch die Hitze verzogen haben. Kann ja mal passieren, ist aber gerade sehr angenehm frisch, insofern nich schlimm. :)
Nee, in einem ICE stellt ein großes, offenes Fenster durchaus eine Gefahr da. Eine Notbremsung ist auch ne Idee, dann hat man aber keinen Fahrtwind und man kommt nicht am Ziel an.
Insofern vielleicht doch einfach nicht mehr Bahn fahren...
... wir nicht! Diesen alten Werbespruch hat die Bahn wieder einmal bestätigt. Ich selbst bin vor etwas zwanzig Jahren das letzte Mal Zug gefahren. Damals blieb ebenfalls an einem sehr heißen Sommertag der ICE mit ausgefallener Klimaanlage zwei Stunden auf freier Strecke stehen. die Türen blieben zu, man durfte nicht raus, es war wie im Brutkasten, und zu trinken gab es auch nichts. Zugbegleiter? Dei verhielten sich eher wie Gefängniswärter. Nie wieder Bahn, habe ich mir damals gesagt. Und werde mich auch weiter dran halten.
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