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17. Dezember 2010, 15:39 Uhr

Künftig auch für Schuhe und Kleidung

Wer Wert auf umweltfreundlich hergestellte Kleidung und Schuhe legt, kann diese in Zukunft an dem "Blauen Engel" erkennen. Auch auf Brennholz-Pellets und gesundheitlich unbedenklichen Unterlagen unter Laminat- und Parkettfußböden soll das Zeichen demnächst prangen.

Umweltzeichen

Über 11.000 Waren sind mittlerweile mit dem "Blauen Engel" ausgezeichnet© Picture Alliance

Gesundheits- und umweltfreundlich hergestellte Kleidung und Schuhe sollen für Verbraucher künftig anhand des offiziellen Siegels "Blauer Engel" zu erkennen sein. Die Jury des Umweltzeichens einigte sich auf die Kriterien für die Vergabe bei diesen Produktkategorien, wie das Bundesumweltministerium als Inhaber des Siegels in Berlin mitteilte. Das Zeichen unter Trägerschaft des Ministeriums gibt es seit 1978. Es prangt bisher auf etwa 11.500 Waren und Dienstleistungen.

Die mit dem "Blauen Engel" gekennzeichneten Schuhe und Kleidungsstücke dürfen den Angaben zufolge keine gesundheitsbelastenden Chemikalien enthalten. Außerdem müssen die Unternehmen während des Herstellungsprozesses ökologische Standards eingehalten. Sie müssen auch die Herkunft ihrer Rohstoffe nachweisen und bestimmte Anforderungen bei der Reinhaltung von Abwässern und Abluft erfüllen.

Umweltzeichen auch für Brennholz

Darüber hinaus wird das Siegel nur vergeben, wenn auch in Sachen Arbeits- und Menschenrechte in den Fabriken Mindeststandards gelten. So müssen dort die sogenannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erfüllt sein. Dazu zählen ein Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie das Recht auf Gewerkschaftsgründungen und gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Die Jury beschloss nach Angaben des Ministeriums zudem die Einführung des "Blauen Engels" für Brennholz in Pellet- und Hackschnitzelform sowie für gesundheitlich unbedenkliche Unterlagen unter Laminat- und Parkettfußböden.

Die fachlichen Kriterien für die Vergabe des Umweltsiegels entwickelt das Umweltbundesamt. Die abschließende Entscheidung darüber hat die sogenannte Jury, in der Vertreter von Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern sitzen. Unternehmen müssen das Siegel für ihre Produkte beantragen und dürfen es nur verwenden, wenn sie die Voraussetzungen für die Vergabe erfüllen.

AFP/lea
 
 
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