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14. November 2006, 12:26 Uhr

Kannibale darf Interviews geben

Armin Meiwes ist anscheinend doch an der Darstellung seiner Geschichte gelegen: Für eine Doku erkämpfte er sich Berichten zufolge das Recht, Interviews im Gefängnis geben zu dürfen. Gegen die Ausstrahlung eines Spielfilms hatte er zuvor geklagt.

Der "Kannibale von Rotenburg" will seinen Fall in einer Doku erklären© Uwe Zucchi/DPA

Armin Meiwes darf nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" im Gefängnis Interviews geben. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) habe in zweiter Instanz Meiwes' Antrag stattgegeben, an einem Dokumentarfilm der Produktionsfirma "Stampfwerk" über sein Leben und seine Taten mitzuwirken, berichtet die "FAZ". Das OLG habe das Verbot des Frankfurter Landgerichts aufgehoben. Meiwes dürfe den Interviewern drei Mal jeweils höchstens drei Stunden lang aus seinem Leben berichten.

Lebenslange Freiheitsstrafe für Kannibalen

Meiwes war im Mai zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Computerfachmann hatte im März 2001 im osthessischen Rotenburg an der Fulda einen Mann mit dessen Einverständnis entmannt, getötet, geschlachtet, die Körperteile wie tierisches Fleisch in Beuteln portioniert, eingefroren und nach und nach gegessen.

Die Rechte an seiner Lebensgeschichte hatte Meiwes der Produktionsfirma "Stampfwerk" überlassen. Dafür gebe es kein Honorar, weil es allein um die objektive Darstellung des Falls und seiner Hintergründe, insbesondere den Kannibalismus-Foren im Internet gehe, sagte Firmeninhaber Günter Stampf der "FAZ".

Stampf hatte früher erklärt, er plane eine 90 Minuten dauernde Dokumentation für die BBC und den amerikanischen TV-Kanal HBO. Meiwes hat dagegen die Kinoaufführung des Spielfilms "Rotenburg" bisher verhindert. Sein Anwalt hatte erklärt, dieser Film verletze die Persönlichkeitsrechte von Meiwes und stelle die Tat übertrieben reißerisch dar.

DPA/AP
 
 
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