Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor unerwünschten Werbeanrufen und Vertragsabschlüssen am Telefon schützen. Den Bundesländern geht der Gesetzentwurf aber nicht weit genug. Betroffene können sich aber auch selbst helfen, wenn Störenfriede in der Leitung sind.

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Verbraucher sollen künftig besser vor lästiger Telefonwerbung geschützt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete in Berlin ein Gesetzespaket, das auch mehr Schutz vor "untergeschobenen" Verträgen bringen soll. Außerdem werden Anrufe aus dem Mobilfunknetz bei 0180-Nummern künftig billiger. Zwar ist Telefonwerbung ohne Einwilligung des Verbrauchers schon heute ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte, unseriöse Firmen hätten sich aber immer wieder über dieses Verbot hinweggesetzt. Betroffen seien die drei Bereiche Zeitungen/Zeitschrift, Glücksspiel und Telekommunikation. Callcentern und anderen Anrufern, die Verbrauchern ohne deren ausdrückliche Einwilligung Werbetelefonate aufdrängen, droht künftig ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Wer sich belästigt fühle, könne die Bundeszentrale für unlauteren Wettbewerb oder die Verbraucherzentralen einschalten, sagte die Justizministerin. Darüber hinaus sind Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer künftig verboten. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet. Das neue Gesetz soll auch die Folgen unerwünschter Werbeanrufe verringern. Künftig können auch Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen widerrufen werden. Dies war bislang noch nicht möglich.
Widerrufsfrist von mindestens zwei Wochen
Die Widerruffrist beträgt mindestens zwei Wochen, in Einzelfällen auch einen Monat. Sie beginnt erst, nachdem der Verbraucher in Textform (etwa als E-Mail) über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Unseriöse Anbieter hatten bislang eine Gesetzeslücke ausgenutzt: Bislang gab es kein Widerrufsrecht mehr, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers bereits begonnen hatte. Kritik an der Neuregelung kam von Linken und Grünen. Sie forderten, Verträge aus unerwünschten Werbeanrufen müssten nichtig sein, solange der Kunde nicht schriftlich eingewilligt habe. Die Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion, Julia Klöckner, erklärte, auch ihre Fraktion habe sich für eine schriftliche Bestätigung durch den Verbraucher eingesetzt - "was die zuständige SPD-Ministerin leider ablehnte und sich somit gegen die Verbraucherinteressen stellte". Zypries sagte, der Gesetzentwurf sei mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt. Im Bundeskabinett sei er einstimmig gebilligt worden. Das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll Anfang 2009 in Kraft treten.
Maximal 40 Cent für Handy-Anruf bei 0180-Nummer
Künftig müssen Unternehmen und Behörden auch die Kosten für einen Handy-Anruf bei ihrer 0180-Nummer angeben. Das sieht eine Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vor. Bislang musste nur auf den Preis für Anrufe aus den Festnetzen und die Möglichkeit abweichender Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Die Preise für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Mobilfunknetzen schwanken derzeit zwischen 69 und 87 Cent pro Minute. Sie dürfen künftig nicht mehr als 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf betragen. Für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Festnetzen dürfen die Anbieter schon heute höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf verlangen.
Empfehlungen für den Umgang mit Werbern am Telefon finden Sie im Kasten links.
DPA/AP/Reuters/ts