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29. September 2009, 12:50 Uhr

US-Justiz wehrt sich gegen Vorwürfe

Während Roman Polanski im Schweizer Gefängnis auf seine Freilassung hofft, muss sich die Staatsanwaltschaft von Los Angeles für die späte Festnahme des Regisseurs rechtfertigen. Schließlich hat sich der Regisser auch zuvor bereits mehrfach in der Schweiz aufgehalten.

Roman Polanski, Antrag auf Haftentlassung, Schweiz, Gefängnis

Kämpft für seine Freilassung: Regisseur Roman Polanski sitzt derzeit im Schweizer Gefängnis© Roberto Pfeil/AP

Der in der Schweiz im Gefängnis sitzende Star-Regisseur Roman Polanski hat am Dienstag einen Antrag auf Haftentlassung gestellt. Unterstützung bekommt er dabei vom französichen Konsul in der Schweiz, Jean-Luc Fauré-Tournaire, und vom polnischen Botschafter Jaroslaw Starzyk. Beide setzen sich für die Freilassung des 76-Jährigen ein. Eine Entscheidung in der Angelegenheit werde innerhalb der nächsten Wochen ergehen, teilte das Bundesstrafgericht in Bellinzona mit. Beide Seiten können gegen einen Bescheid dann noch Widerspruch einlegen. Polanski sitzt seit Samstag auf Ersuchen der USA wegen des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977 in Auslieferungshaft.

Festnahme erst nach 31 Jahren

Die Staatsanwaltschaft in Los Angeles wehrte sich gegen Kritik, das Missbrauchsverfahren gegen Polanski nicht korrekt geführt zu haben. Es sei unzutreffend, dass sie sich nicht um die Verhaftung des Filmemachers bemüht habe, seit dieser 1978 geflüchtet sei, erklärte die Justizbehörde am Montag. Die Staatsanwaltschaft veröffentlichte eine Liste über die mehrfachen Versuche, die Verhaftung Polanskis im Ausland zu erreichen. Zuletzt sei dies im Jahre 2007 mit einem an Israel übermittelten Haftbefehl geschehen. Zuvor habe man sich unter anderem in England, Thailand und Frankreich um die Festnahme des Regisseurs bemüht.

Polanskis Anwälte hatten in einer im Juli dieses Jahres eingereichten Eingabe an ein Gericht in Kalifornien erklärt, die Staatsanwaltschaft von Los Angeles habe sich in den vergangenen 30 Jahren nicht um die Auslieferung Polanskis bemüht. Die Anwälte werfen dem damals zuständigen Richter vor, er habe sich nach dem Schuldbekenntnis Polanskis nicht an eine Vereinbarung über das Strafmaß gehalten.

Film mit Pierce Brosnan in der Warteschleife

Polanskis US-Agent Jeff Berg sagte, die Verhaftung in der Schweiz sei sehr ungewöhnlich, nachdem der Regisseur den Sommer in seinem Haus in Gstaad verbracht habe. Nach einem Bericht der Boulevardzeitung "Blick" habe sich Polanski seit Jahren völlig unbehelligt und niemals versteckt in dem Prominenten-Urlaubsort im Berner Oberland aufgehalten. Zuletzt sei er dort im August gewesen. "Er zeigt sich in der Region gerne und oft. Seit Jahrzehnten. Man sah ihn überall. Warum man ihn jetzt gerade verhaften musste, ist schon überraschend", merkte Tourismusdirektor Roger Seifritz an. Nach Angaben der dortigen Polizeibehörden war von einem Haftbefehl nichts bekannt.

In Deutschland habe Polanski zuvor sechs Monate lang in aller Öffentlichkeit den Film "The Ghost" gedreht. Die Veröffentlichung des neuesten Films mit Pierce Brosnan in der Hauptrolle wird sich nun voraussichtlich auf unbestimmte Zeit verzögern. Polanski habe den Großteil der Nachbearbeitung abgeschlossen, aber eben nicht alles, sagte Berg. In Deutschland und Frankreich sind für den Streifen auf der Grundlage eines Buchs von Stephen Harris bereits Verträge für den Filmverleih abgeschlossen, in den USA noch nicht.

Verpasster "Filmpreis Köln" wird nachgereicht

Das US-Außenministerium in Washington wollte sich nicht zu der Sache äußern. Die Rolle des Ministeriums beschränke sich darauf, das von Kalifornien vorbereitete formelle Auslieferungsgesuch daraufhin zu prüfen, ob es die Bedingungen des bilateralen Auslieferungsvertrags mit der Schweiz erfülle, sagte ein Sprecher. Polanskis Anwalt Lorenz Erni aus Zürich setze sich unterdessen für eine Freilassung seines Mandanten ein, wie Polanskis Pariser Anwalt Hervé Temime am Montag mitgeteilt hatte. Zudem haben die Außenminister Frankreichs und Polens ihre US-Kollegin Hillary Clinton schriftlich ersucht, sich für eine Begnadigung Polanskis einzusetzen.

Den "Filmpreis Köln", den Polanski am Tag seiner Verhaftung entgegen nehmen sollte, bekommt er zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht. Der mit 25.000 Euro dotierte Preis werde ihm übergeben, "wenn er hoffentlich sehr bald wieder in Freiheit ist", teilte der Gründungsdirektor des Fernsehfilmfestivals Cologne Conference, Lutz Hachmeister, am Mittwoch mit.

AP/DPA
 
 
KOMMENTARE (3 von 3)
 
butcher99 (29.09.2009, 17:38 Uhr)
unbelievable
aber das passt wie die Faust aufs Auge. In Köln ist immer alles anders. Und schämen tun die sich anscheinend auch nicht. der Preis heisst dann irgendwann: rape oscar
Johann58 (29.09.2009, 17:12 Uhr)
@chatahootchee
NEIN
chatahootchee (29.09.2009, 16:42 Uhr)
SELTSAMES RITUAL
was da einige Politiker und "Kuenstler" veranstalten. Setzen die sich auch fuer Mr. XYZ ein?
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